Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
86 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1115 /IX.L.
Datum: 29.11.2013
An den
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstag:
05.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und Bestätigungsvermerk gem. § 101 GO
NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Prüfberichtsentwurf 2011 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Entwurf des
Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2011 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst
das Ergebnis seiner Beratungen in dem beigefügten eigenen Bestätigungsvermerk zusammen.
2.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung
des Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Überschuss soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat gemäß § 96 Absatz 1 GO
NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim hat hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2009 und 2010
von der Erleichterungsregelung des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Gebrauch gemacht und fügt diese in ihrer bestätigten Entwurfsfassung dem geprüften Jahresabschluss 2011 bei der Anzeige an die Kommunalaufsicht bei.
Zur weiteren Erläuterung wird auf Vorlage 1114 verwiesen.
Der Rat hat das seinerzeit noch ungeprüfte Jahresergebnis 2011 zur Kenntnis
genommen und ihn gemäß § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Absatz 3 i. V. m. § 101
Absatz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Gemäß § 101 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt.
Er hat die Buchführung, die Inventur und die Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzlage erwecken.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung ist ein Bericht
zu erstellen.
3
Ein Bestätigungsvermerk, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder ein
Vermerk über die Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
Gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss für
die Prüfung des Jahresabschlusses der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. – soweit
eine solche nicht besteht – kann er sich Dritter gem. § 103 Absatz 5 bedienen.
Bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06. Juni 2007
wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Prüfungsumfang im Zuge des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements der Beschluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung
und Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Prüfungsaufgaben zugestimmt wird.
Mit Beschluss vom 09.07.2013 hat der Gemeinderat der Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG Bonn zur Prüfung des Jahresabschlusses
2011 zugestimmt.
Die Hauptprüfungsarbeiten haben mit Unterbrechungen in den Monaten August
2013 bis Oktober 2013 in den Verwaltungsräumen der Gemeinde in NettersheimZingsheim stattgefunden. Die abschließenden Arbeiten wurden im November in
den Geschäftsräumen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Dies
bedeutet, dass die Prüfung so geplant und durchgeführt wurde, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens, Schulden- Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungsbezogenen internieren Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht sowie Inventur, Inventar und die Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsansätze und der wesentlichen Einschätzungen der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes.
Zu weiteren Details wird auf den beigefügten Prüfberichtsentwurf verwiesen, der
in der kommenden Woche als Gesamtdruckwerk mit dem eigentlichen Jahresabschluss 2011 an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses nachgereicht
wird.
Zum Hergang und den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung wird der Wirtschaftsprüfer in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 05. Dezember berichten.
4
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt laut beigefügtem Prüfberichtsentwurf
zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW berät
der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis seiner
Beratungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammenzufassen, welcher vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.
Hierzu wurde der als Anlage beigefügte Bestätigungsvermerk im Entwurf vorbereitet.
Gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Der Beschluss muss zum Ausdruck bringen, ob der Rat mit dem Jahresabschluss
2011, wie er sich nach der Prüfung darstellt, einverstanden ist und ob er das Prüfungsergebnis billigt.
Mit dem Feststellungsbeschluss haben die Ratsmitglieder auch über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Hierzu wird nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit Nr. 1116
eine separate Vorlage erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister