Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
57 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 189-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
13.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Ley / Herr Wiedemann
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 189-IX
1. Sachverhalt:
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
1.1 Fallzahlen
Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt:
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.:
Leistungsfälle
Personen
2005
393
733
2006
353
700
2007
387
776
2008
403
816
2009
441
855
Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.:
Zugänge
Abgänge
2005
225
128
2006
169
202
2007
184
156
2008
222
172
2009
223
163
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2009 ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09
Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften 400
397
Arbeitslosenquote in
Prozent (Kreis
Euskirchen)
6,5
6,7
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
397
405
411
409
415
411
415
421
426
441
6,7
6,7
6,5
6,5
7,1
7,1
6,8
6,7
6,7
6,8
Rund 60 % aller Arbeitslosen im Kreis Euskirchen erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Durch die sich im Jahr 2009 bemerkbar machende Rezession ist die Zahl der bedürftigen
Personen und der Leistungsfälle wie erwartet, wenn auch im Jahresverlauf nur moderat,
angestiegen. Ein verstärkter Anstieg ist seit dem 4. Quartal 2009 zu beobachten.
Die Vergünstigungen, die der Bundesgesetzgeber ab 01.01.2009 beim Wohngeld, Kindergeld und
Kinderzuschlag zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit von Geringverdienern eingeführt hat, haben
nur in wenigen Fällen den erwarteten Erfolg gezeigt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 189-IX
1.2 Leistungen zum Lebensunterhalt
Die
Aufwendungen
für
Leistungen
zum
Lebensunterhalt
Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel:
einschließlich
Aufwendungen Bund
Aufwendungen Kreis
Summe
gesamt
Monatsschnitt gesamt
Monatsschnitt gesamt
Jan - Dez 2006
Jan - Dez 2007
Jan - Dez 2008
Jan - Nov 2009
2.761.852 €
2.359.643 €
2.408.691 €
2.377.647 €
230.154 €
196.637 €
200.724 €
216.150 €
1.442.122 €
1.395.806 €
1.535.891 €
1.480.743 €
120.177 €
116.317 €
127.991 €
134.613 €
4.203.974 €
3.755.449 €
3.944.582 €
3.858.390 €
der
Monatsschnitt
350.331 €
312.954 €
328.715 €
350.763 €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen für Dezember 2009 liegen noch nicht vor.
Infolge der steigenden Fallzahlen steigen auch die Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren
wieder an. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben durch gesetzlich beschlossene
Leistungserhöhungen (insb. Schulgeld).
Aufgrund der Konjunkturentwicklung ist zu erwarten, dass sich die Zahl der Leistungsfälle im Jahr
2010 weiterhin erhöhen wird und daher auch die Aufwendungen weiter steigen werden.
Auch die durch das Bundesverfassungsgericht ab 01.01.2011 geforderte Neukalkulation der
Regelleistungen wird möglicherweise zu steigenden Bedarfssätzen führen. Mittelbar ist hierdurch
eine weitere Steigerung der Zahl der leistungsberechtigten Familien, insbesondere
Geringverdiener mit Anspruch auf aufstockende Leistungen, zu erwarten.
1.3 Personalsituation im Sozialbüro Bad Münstereifel
Im Sozialbüro Bad Münstereifel werden die Leistungsfälle des Arbeitslosengeldes II nach dem
SGB II von städtischen MitarbeiterInnen bearbeitet. Grundlage hierfür ist eine
Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung zwischen der ARGE EU-Aktiv und der Stadt Bad
Münstereifel.
Die ARGE EU-Aktiv gewährt der Stadt Bad Münstereifel hierfür eine Kostenerstattung für
Personal- und Sachkosten auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes. Der
Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die
erstattungsfähige Stellenzahl fest.
Der Kapazitätsplan der ARGE EU-Aktiv sieht für das Sozialbüro Bad Münstereifel 3,35 Stellen für
Leistungssachbearbeiter, eine Stelle Vermittlungsmanager und 0,5 Stellenanteil für einen
Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden von der Agentur für
Arbeit besetzt.
Die Aufgaben der Leistungssachbearbeitung SGB II werden von fünf MitarbeiterInnen erledigt, die
daneben auch für die Aufgaben nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind.
Im Schnitt wurden zum Jahresende von einer Vollzeitkraft rund 148 Leistungsfälle betreut, mit
steigender Tendenz. Die ARGE EU-Aktiv setzt einen Betreuungsschlüssel von 125 Leistungsfällen
als Qualitätsziel.
Von November 2008 bis einschließlich Februar 2009 war im Sozialbüro eine Vollzeitstelle vakant,
so dass die vier übrigen SachbearbeiterInnen diese Leistungsfälle zusätzlich übernehmen
mussten. Während dieser Zeit lag der Betreuungsschlüssel bei rund 180 Leistungsfällen pro
Vollzeitstelle. Die freie Stelle wurde zum 01.03.2009 mit Frau Lisa Heller wiederbesetzt, so dass
sich die Personalsituation seitdem wieder entspannt hat.
Seite 4 von Ratsdrucksache 189-IX
Mit Frau Helmi Lesemann und Herrn Christof Würth sind zwei Integrationsfachkräfte der ARGE im
Sozialbüro Bad Münstereifel eingesetzt. Herr Würth ist als Vermittlungsmanager, Frau Lesemann
als Fallmanagerin tätig. Zusätzlich hält seit Januar 2009 eine Sondervermittlerin für junge
Erwachsene unter 25 Jahren, Frau Anja-Hildegard Steffens, einmal wöchentlich einen Sprechtag
für ihre Kunden im Sozialbüro Bad Münstereifel ab.
1.4 Ausblick: Neuorganisation der SGB-II-Leistungsgewährung ab 2011
Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 die ARGEn für verfassungswidrig erklärt und
den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis 31.12.2010 eine verfassungskonforme Regelung für die
Ausführung des SGB II zu treffen. Die ARGEn sind daher zum 31.12.2010 aufzulösen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 24.10.2009 wird festgelegt, dass
Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunale Träger (KT) das SGB II in getrennter Trägerschaft
durchführen sollen.
In der getrennten Aufgabenwahrnehmung, wie sie § 6 SGB II vorsieht, sind die KT im wesentlichen
zuständig für die Gewährung der Kosten der Unterkunft und der einmaligen Leistungen. Alle
übrigen
Leistungen,
insbesondere
die
Regelleistung
zum
Lebensunterhalt
und
Eingliederungsleistungen in Arbeit, erbringt die BA.
In den ARGEn werden diese Leistungen bislang „aus einer Hand“ erbracht.
Ein Leistungsfall muss in getrennter Aufgabenwahrnehmung von Mitarbeitern zweier
unterschiedlicher Behörden bearbeitet werden. Es erfolgt faktisch eine Verdoppelung des
Verwaltungsverfahrens:
-
Doppelte Antragstellung und Bedarfsprüfung
Doppelte Bescheiderteilung und Zahlbarmachung
Doppelte Widerspruchs- und Klageverfahren
Doppelte Unterhaltsprüfungen und Geltendmachung vorrangiger Sozialleistungen
Doppelter Raumbedarf, doppelte EDV-Ausstattung
...
Allein aus Aufwands- und Kostengesichtspunkten stellt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung
daher die denkbar schlechteste Lösung dar. Die getrennte Zuständigkeit wird zudem den
Antragstellern und Leistungsempfängern kaum verständlich zu vermitteln sein.
Ein entsprechender Gesetzgebungsentwurf des Bundes stieß daher Anfang Februar 2010 auf den
Widerstand einiger Ländervertreter. Am 07.02.2010 haben sich daher die Bundesministerin von
der Leyen, die Ministerpräsidenten der B-Länder und die Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
auf eine Grundgesetzänderung zur Neuorganisation des SGB II verständigt.
Unter dem Schlagwort „Optimierte Jobcenter“ soll durch eine Grundgesetzänderung ein weiteres
Zusammenwirken von Bundesagentur und Kommunen zur Leistungserbringung in gemeinsamen
Einrichtungen (Behörden) entsprechend der ARGEn ermöglicht werden. Der Bund soll die
Kompetenz erhalten, im SGB II einfachgesetzlich Regelungen zur Geschäftsführung, zum
Personal und zur Personalvertretung sowie zum Haushaltswesen in diesen Einrichtungen zu
treffen. Ein erster Gesetzesentwurf für eine Grundgesetzänderung und eine SGB-II-Änderung soll
Ende März 2010 vorliegen.
Eine verlässliche Planungsgrundlage, in welche Richtung die Neuorganisation des SGB II ab
01.01.2011 geht, liegt also heute noch nicht vor. Wegen der erheblichen organisatorischen,
räumlichen und personellen Auswirkungen läuft die Zeit praktisch davon.
Die Agentur für Arbeit Brühl und der Kreis Euskirchen planen zudem für den Fall eines „optimierten
Jobcenters“ als Nachfolgeorganisation der ARGE EU-Aktiv mittelfristig statt der bisher
Seite 5 von Ratsdrucksache 189-IX
bestehenden elf Sozialbüros in jeder Stadt/Gemeinde nur noch drei Standorte
gemeindeübergreifenden Zuständigkeitsgebieten in Euskirchen, Mechernich und Kall.
mit
Es ist damit zu rechnen, dass es in einem neuen Konstrukt Übergangsregelungen geben wird, so
dass die ggf. notwendig werdenden organisatorischen Neuregelungen erst im Laufe des Jahres
2011 umgesetzt werden.
2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
•
•
•
•
•
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2010 insgesamt 95_
Bedarfsgemeinschaften (01.01.2009: 87 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei
wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2009):
10 (9) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
80 (75) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
11 (10) Fälle Hilfe bei Krankheit
5 (3) Fälle Hilfe zur Pflege
(Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt).
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
Ausgaben
Hilfe zum
Lebensunterhalt
Hilfe in bes.
Lebenslagen
82.934,82 €
104.483,05 €
105.981,10 €
85.762,05 €
46.968,52 €
30.618,83 €
20.141,01 €
19.791,80 €
35.054,08 €
72.720,81 €
Summe
Ausgaben
113.553,65 €
124.624,06 €
125.772,90 €
120.816,13 €
119.689,33 €
Einnahmen
Summe
Einnahmen
Nettoaufwand
Sozialhilfe
57.417,73 €
37.009,21 €
39.389,83 €
27.317,49 €
69.291,49 €
56.135,92 €
87.614,85 €
86.383,07 €
93.498,64 €
50.397,84 €
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
Ausgaben
278.019,08 €
287.685,60 €
337.555,69 €
384.562,31 €
431.975,19 €
Einnahmen
9.992,62 €
8.406,48 €
1.757,98 €
4.754,52 €
17.246,82€
Nettoaufwand
268.026,46 €
279.279,12 €
334.029,09 €
379.807,79 €
414.728,37 €
Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Grundsicherungsaufwendungen und - Fallzahlen
setzte sich auch 2009 fort. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden
Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die in immer weniger
Fällen ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Seite 6 von Ratsdrucksache 189-IX
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist indessen weiter rückläufig gewesen. Im Jahr 2009 konnte zudem
in einem Einzelfall eine relativ hohe einmalige Einnahme durch Tilgung eines Sozialhilfedarlehens
realisiert werden.
Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen
Lebenslagen begründet. Hier schlagen seit 2008 vor allem Kostenübernahmen für ambulante
Pflegedienste bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im
Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII und die Übernahme von Bestattungskosten
nach § 74 SGB XII zu Buche.
3. Asylbegehrende Ausländer
3.1 Zuweisungsentwicklung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2000 bis 2009 aufgeführt.
Jahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Zuweisungen
1
36
34
25
15
1
11
3
1
7
Zur Zeit (Stand Januar 2010) besteht keine Aufnahmeverpflichtung.
3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Jahr
Grundleistungen,
Arbeitsgelegenheiten
u. sonstige Leistungen
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2004
2005
2006
2007
2008
2009
222.213,36 €
180.377,16 €
183.437,49 €
158.584,47 €
142.491,33 €
145.785,47 €
110.815,00 €
91.859,00 €
51.349,00 €
47.329,00 €
33.705,00 €
29.693,00 €
333.028,36 €
272.236,16 €
234.786,49 €
205.913,47 €
176.196,33 €
175.478,47 €
GesamtEinnahmen
32.045,76 €
9.387,52 €
6.155,48 €
2.873,22 €
2.414,33 €
4.654,13 €
Nettoaufwand
300.982,60 €
262.848,64 €
228.631,01 €
203.040,25 €
173.782,00 €
170.824,34 €
Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 24 % durch die Landeserstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt.
Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde bis
2009 von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf ca. 31,3 Mio. € abgesenkt. Für 2010 wird keine
weitere Absenkung erfolgen.
Von z.Zt. 30 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur 10
Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die
sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen.
Seite 7 von Ratsdrucksache 189-IX
Im Dezember 2009 wurden 80 Personen im Stadtgebiet betreut.
Personenkreis
Anzahl der betreuten Personen
Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach
AsylbLG
SGB II
10
0
Asylantragsteller
10
Asylfolgeantragsteller
0
0
0
Rechtskräftig
abgelehnt
Aufenthaltserlaubnis,
u.ä.
Summe
11
9
2
49
11
6
80
30
8
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2009 insgesamt
691 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet.
4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler
Im Jahr 2009 wurden erneut keine Aussiedler zugewiesen.
Die Zuweisungen von Aussiedlern sind landesweit drastisch zurückgegangen. In den letzten 48
Monaten wurden landesweit nur 6.007 Personen zugewiesen. Im Vergleich dazu wurden von 2001
bis 2005 landesweit 59.285 Personen zugewiesen.
Die Landesstelle Unna-Massen wurde zum 01.07.2009 geschlossen.
Das Wohnortzuweisungsgesetz ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Damit ist gleichzeitig die
Aussiedlerzuweisungsverordnung als Ermächtigungsgrundlage für die landesinterne Verteilung der
Spätaussiedler gegenstandslos geworden.
Eine Aufnahmeverpflichtung in der bisherigen Form mit einem normierten Verteilungsschlüssel ist
daher nicht mehr gegeben.
Aussiedler werden künftig nach ihrem Wohnortwunsch verteilt. Da nach den Erfahrungen
Aussiedler in die Kommunen streben, in den bereits Verwandte leben und familiäre Bindungen
bestehen, reisen Aussiedler künftig nach einen kurzen Aufenthalt im Grenzdurchgangslager
Friedland direkt in die Aufnahmekommunen.
Das Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg wird die potentielle
Aufnahmegemeinde frühzeitig über den Zuzugswunsch der betreffenden Aufnahmebewerber
informieren und im Einvernehmen mit der Kommune über die Verteilung entscheiden.
5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für
Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der
1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert.
Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt.
Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt, in dem seit
dem Frühjahr 2009 Bedürftigen auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 7 ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine
obdachlose Person, die in 9 Zimmern untergebracht sind.
Seite 8 von Ratsdrucksache 189-IX
Die Verwaltung wird im Hinblick auf das Ende des Mietvertrages zum 30.11.2011 im Frühsommer
2010 ein zukünftiges Unterbringungskonzept erarbeiten und den Gremien zur Beratung vorlegen.
6. Sozialarbeit
Im November 2008 wurde durch den Weggang der Schulsozialarbeiterin Frau Wollersheim der
Stundenumfang für die städtische Sozialarbeit reduziert. Die bisherigen 25,33 Wochenstunden von
Frau Gabriele Bolender wurden zu 18 Stunden auf die Schulsozialarbeit und zu 7,33 Stunden auf
das dem Sozialbüro angegliederte Aufgabengebiet verteilt.
Auf Wunsch der Sozialarbeiterin Gabriele Bolender erfolgte eine Schwerpunktsetzung auf einzelne
Aufgabengebiete, da die Bewältigung der bisherigen Arbeitsanforderungen in den verschiedenen
Arbeitsbereichen mit einer für beide Bereiche zu geringen Stundenzahl nur zu uneffektivem
Arbeiten führen kann.
Dieser Bericht bezieht sich auf die verbliebene Sozialarbeit in der Stadtverwaltung.
Die Bearbeitung von Einzelfällen, die einen längeren Vorlauf an Beziehungsarbeit benötigen, ist
unter den gegebenen Bedingungen kaum möglich.
Mit der Gewährleistung der Ansprechbarkeit bei der bekannten Kundschaft, den Beratungen, die in
diesem Zusammenhang erfolgen und der Entwicklung notwendiger Handlungsschritte ist das
Zeitkontingent reichlich ausgeschöpft.
Die Planung, den Bereich “Hilfestellung bei Wohnungsfragen“ gänzlich aus dem Beratungsangebot
zu nehmen, erwies sich als nicht realistisch. Das „Dach über dem Kopf“ ist ein elementares
Bedürfnis, die Ängste und Nöte der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen sind immens
groß, die Handlungsmöglichkeiten von städtischer Seite dagegen eher gering. In Einzelfällen ist es
jedoch immer wieder möglich, Situationen zu entschärfen oder durch Informationen den
Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Eine gute Vernetzung mit anderen Fach- und Beratungsstellen (Gesundheitsamt, Jugendamt,
Polizei Beratungsstellen) ist mit dem geringen Arbeitsstundenkontingent noch wichtiger als zuvor.
Nur so können auf „kurzem Wege“ Hilfestellungen eingeleitet werden.
Alleinerziehende Mütter mit ihren besonderen Problemlagen und ausländische Mitbürgerinnen und
Mitbürger, sowie zunehmend Personen aus dem Bereich des SGB XII
(Senioren, voll
erwerbsgeminderte Hilfebedürftige) stellen die überwiegende Klientel dar.
7. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2005 bis 2009:
Jahr
Wohngeld-Anträge
WohngeldAufwendungen
2005
2006
2007
2008
2009
310
749
377
325
747
241.981,35 €
395.596,86 €
225.053,31 €
222.139,65 €
501.238,49 €
Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das
Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
Seite 9 von Ratsdrucksache 189-IX
nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem
SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge.
Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle
zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde.
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde
damit wieder erweitert.
In 2009 wurden insgesamt 652 Wohngeldbewilligungen und 95 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
insgesamt Wohngeld in Höhe von 501.238,49 € ausgezahlt. Über das Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik NRW wurden in insgesamt 747 Fällen 1.198 Verarbeitungen
durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch
Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw.
Rückforderungen.
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem
Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw.
Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind.
8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten
Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden im Sozialbüro Rentenanträge und
Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Jahr
2005
2006
2007
2008
2009
Anträge
598
463
491
498
535
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine
Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen
hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit blieb auch nach der Verlegung der
Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen seit 01.01.2008
erhalten.
9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2.
Jahreshälfte 2001.
Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom
Beiratsvorsitzenden festgesetzt. Im Jahr 2009 fand keine Sitzung statt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
Seite 10 von Ratsdrucksache 189-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht 2009 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.