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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
57 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
08.04.10, 18:26
Aktualisiert
08.04.10, 18:26

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 189-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 13.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Ley / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 189-IX 1. Sachverhalt: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 1.1 Fallzahlen Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.: Leistungsfälle Personen 2005 393 733 2006 353 700 2007 387 776 2008 403 816 2009 441 855 Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.: Zugänge Abgänge 2005 225 128 2006 169 202 2007 184 156 2008 222 172 2009 223 163 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2009 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 400 397 Arbeitslosenquote in Prozent (Kreis Euskirchen) 6,5 6,7 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 397 405 411 409 415 411 415 421 426 441 6,7 6,7 6,5 6,5 7,1 7,1 6,8 6,7 6,7 6,8 Rund 60 % aller Arbeitslosen im Kreis Euskirchen erhalten Leistungen nach dem SGB II. Durch die sich im Jahr 2009 bemerkbar machende Rezession ist die Zahl der bedürftigen Personen und der Leistungsfälle wie erwartet, wenn auch im Jahresverlauf nur moderat, angestiegen. Ein verstärkter Anstieg ist seit dem 4. Quartal 2009 zu beobachten. Die Vergünstigungen, die der Bundesgesetzgeber ab 01.01.2009 beim Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit von Geringverdienern eingeführt hat, haben nur in wenigen Fällen den erwarteten Erfolg gezeigt. Seite 3 von Ratsdrucksache 189-IX 1.2 Leistungen zum Lebensunterhalt Die Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel: einschließlich Aufwendungen Bund Aufwendungen Kreis Summe gesamt Monatsschnitt gesamt Monatsschnitt gesamt Jan - Dez 2006 Jan - Dez 2007 Jan - Dez 2008 Jan - Nov 2009 2.761.852 € 2.359.643 € 2.408.691 € 2.377.647 € 230.154 € 196.637 € 200.724 € 216.150 € 1.442.122 € 1.395.806 € 1.535.891 € 1.480.743 € 120.177 € 116.317 € 127.991 € 134.613 € 4.203.974 € 3.755.449 € 3.944.582 € 3.858.390 € der Monatsschnitt 350.331 € 312.954 € 328.715 € 350.763 € Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen für Dezember 2009 liegen noch nicht vor. Infolge der steigenden Fallzahlen steigen auch die Aufwendungen im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben durch gesetzlich beschlossene Leistungserhöhungen (insb. Schulgeld). Aufgrund der Konjunkturentwicklung ist zu erwarten, dass sich die Zahl der Leistungsfälle im Jahr 2010 weiterhin erhöhen wird und daher auch die Aufwendungen weiter steigen werden. Auch die durch das Bundesverfassungsgericht ab 01.01.2011 geforderte Neukalkulation der Regelleistungen wird möglicherweise zu steigenden Bedarfssätzen führen. Mittelbar ist hierdurch eine weitere Steigerung der Zahl der leistungsberechtigten Familien, insbesondere Geringverdiener mit Anspruch auf aufstockende Leistungen, zu erwarten. 1.3 Personalsituation im Sozialbüro Bad Münstereifel Im Sozialbüro Bad Münstereifel werden die Leistungsfälle des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II von städtischen MitarbeiterInnen bearbeitet. Grundlage hierfür ist eine Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung zwischen der ARGE EU-Aktiv und der Stadt Bad Münstereifel. Die ARGE EU-Aktiv gewährt der Stadt Bad Münstereifel hierfür eine Kostenerstattung für Personal- und Sachkosten auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes. Der Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die erstattungsfähige Stellenzahl fest. Der Kapazitätsplan der ARGE EU-Aktiv sieht für das Sozialbüro Bad Münstereifel 3,35 Stellen für Leistungssachbearbeiter, eine Stelle Vermittlungsmanager und 0,5 Stellenanteil für einen Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden von der Agentur für Arbeit besetzt. Die Aufgaben der Leistungssachbearbeitung SGB II werden von fünf MitarbeiterInnen erledigt, die daneben auch für die Aufgaben nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz zuständig sind. Im Schnitt wurden zum Jahresende von einer Vollzeitkraft rund 148 Leistungsfälle betreut, mit steigender Tendenz. Die ARGE EU-Aktiv setzt einen Betreuungsschlüssel von 125 Leistungsfällen als Qualitätsziel. Von November 2008 bis einschließlich Februar 2009 war im Sozialbüro eine Vollzeitstelle vakant, so dass die vier übrigen SachbearbeiterInnen diese Leistungsfälle zusätzlich übernehmen mussten. Während dieser Zeit lag der Betreuungsschlüssel bei rund 180 Leistungsfällen pro Vollzeitstelle. Die freie Stelle wurde zum 01.03.2009 mit Frau Lisa Heller wiederbesetzt, so dass sich die Personalsituation seitdem wieder entspannt hat. Seite 4 von Ratsdrucksache 189-IX Mit Frau Helmi Lesemann und Herrn Christof Würth sind zwei Integrationsfachkräfte der ARGE im Sozialbüro Bad Münstereifel eingesetzt. Herr Würth ist als Vermittlungsmanager, Frau Lesemann als Fallmanagerin tätig. Zusätzlich hält seit Januar 2009 eine Sondervermittlerin für junge Erwachsene unter 25 Jahren, Frau Anja-Hildegard Steffens, einmal wöchentlich einen Sprechtag für ihre Kunden im Sozialbüro Bad Münstereifel ab. 1.4 Ausblick: Neuorganisation der SGB-II-Leistungsgewährung ab 2011 Das Bundesverfassungsgericht hat am 20.12.2007 die ARGEn für verfassungswidrig erklärt und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, bis 31.12.2010 eine verfassungskonforme Regelung für die Ausführung des SGB II zu treffen. Die ARGEn sind daher zum 31.12.2010 aufzulösen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 24.10.2009 wird festgelegt, dass Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunale Träger (KT) das SGB II in getrennter Trägerschaft durchführen sollen. In der getrennten Aufgabenwahrnehmung, wie sie § 6 SGB II vorsieht, sind die KT im wesentlichen zuständig für die Gewährung der Kosten der Unterkunft und der einmaligen Leistungen. Alle übrigen Leistungen, insbesondere die Regelleistung zum Lebensunterhalt und Eingliederungsleistungen in Arbeit, erbringt die BA. In den ARGEn werden diese Leistungen bislang „aus einer Hand“ erbracht. Ein Leistungsfall muss in getrennter Aufgabenwahrnehmung von Mitarbeitern zweier unterschiedlicher Behörden bearbeitet werden. Es erfolgt faktisch eine Verdoppelung des Verwaltungsverfahrens: - Doppelte Antragstellung und Bedarfsprüfung Doppelte Bescheiderteilung und Zahlbarmachung Doppelte Widerspruchs- und Klageverfahren Doppelte Unterhaltsprüfungen und Geltendmachung vorrangiger Sozialleistungen Doppelter Raumbedarf, doppelte EDV-Ausstattung ... Allein aus Aufwands- und Kostengesichtspunkten stellt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung daher die denkbar schlechteste Lösung dar. Die getrennte Zuständigkeit wird zudem den Antragstellern und Leistungsempfängern kaum verständlich zu vermitteln sein. Ein entsprechender Gesetzgebungsentwurf des Bundes stieß daher Anfang Februar 2010 auf den Widerstand einiger Ländervertreter. Am 07.02.2010 haben sich daher die Bundesministerin von der Leyen, die Ministerpräsidenten der B-Länder und die Spitze der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf eine Grundgesetzänderung zur Neuorganisation des SGB II verständigt. Unter dem Schlagwort „Optimierte Jobcenter“ soll durch eine Grundgesetzänderung ein weiteres Zusammenwirken von Bundesagentur und Kommunen zur Leistungserbringung in gemeinsamen Einrichtungen (Behörden) entsprechend der ARGEn ermöglicht werden. Der Bund soll die Kompetenz erhalten, im SGB II einfachgesetzlich Regelungen zur Geschäftsführung, zum Personal und zur Personalvertretung sowie zum Haushaltswesen in diesen Einrichtungen zu treffen. Ein erster Gesetzesentwurf für eine Grundgesetzänderung und eine SGB-II-Änderung soll Ende März 2010 vorliegen. Eine verlässliche Planungsgrundlage, in welche Richtung die Neuorganisation des SGB II ab 01.01.2011 geht, liegt also heute noch nicht vor. Wegen der erheblichen organisatorischen, räumlichen und personellen Auswirkungen läuft die Zeit praktisch davon. Die Agentur für Arbeit Brühl und der Kreis Euskirchen planen zudem für den Fall eines „optimierten Jobcenters“ als Nachfolgeorganisation der ARGE EU-Aktiv mittelfristig statt der bisher Seite 5 von Ratsdrucksache 189-IX bestehenden elf Sozialbüros in jeder Stadt/Gemeinde nur noch drei Standorte gemeindeübergreifenden Zuständigkeitsgebieten in Euskirchen, Mechernich und Kall. mit Es ist damit zu rechnen, dass es in einem neuen Konstrukt Übergangsregelungen geben wird, so dass die ggf. notwendig werdenden organisatorischen Neuregelungen erst im Laufe des Jahres 2011 umgesetzt werden. 2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind: • • • • • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2010 insgesamt 95_ Bedarfsgemeinschaften (01.01.2009: 87 Bedarfsgemeinschaften). Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2009): 10 (9) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 80 (75) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 11 (10) Fälle Hilfe bei Krankheit 5 (3) Fälle Hilfe zur Pflege (Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt). Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Ausgaben Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe in bes. Lebenslagen 82.934,82 € 104.483,05 € 105.981,10 € 85.762,05 € 46.968,52 € 30.618,83 € 20.141,01 € 19.791,80 € 35.054,08 € 72.720,81 € Summe Ausgaben 113.553,65 € 124.624,06 € 125.772,90 € 120.816,13 € 119.689,33 € Einnahmen Summe Einnahmen Nettoaufwand Sozialhilfe 57.417,73 € 37.009,21 € 39.389,83 € 27.317,49 € 69.291,49 € 56.135,92 € 87.614,85 € 86.383,07 € 93.498,64 € 50.397,84 € Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Ausgaben 278.019,08 € 287.685,60 € 337.555,69 € 384.562,31 € 431.975,19 € Einnahmen 9.992,62 € 8.406,48 € 1.757,98 € 4.754,52 € 17.246,82€ Nettoaufwand 268.026,46 € 279.279,12 € 334.029,09 € 379.807,79 € 414.728,37 € Die seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Grundsicherungsaufwendungen und - Fallzahlen setzte sich auch 2009 fort. Gründe hierfür sind die kontinuierlich steigenden Lebenshaltungskosten, Kostensteigerungen für Unterkunft und Heizung und die in immer weniger Fällen ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Seite 6 von Ratsdrucksache 189-IX Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist indessen weiter rückläufig gewesen. Im Jahr 2009 konnte zudem in einem Einzelfall eine relativ hohe einmalige Einnahme durch Tilgung eines Sozialhilfedarlehens realisiert werden. Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen begründet. Hier schlagen seit 2008 vor allem Kostenübernahmen für ambulante Pflegedienste bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII und die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu Buche. 3. Asylbegehrende Ausländer 3.1 Zuweisungsentwicklung In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 2000 bis 2009 aufgeführt. Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Zuweisungen 1 36 34 25 15 1 11 3 1 7 Zur Zeit (Stand Januar 2010) besteht keine Aufnahmeverpflichtung. 3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u. sonstige Leistungen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2004 2005 2006 2007 2008 2009 222.213,36 € 180.377,16 € 183.437,49 € 158.584,47 € 142.491,33 € 145.785,47 € 110.815,00 € 91.859,00 € 51.349,00 € 47.329,00 € 33.705,00 € 29.693,00 € 333.028,36 € 272.236,16 € 234.786,49 € 205.913,47 € 176.196,33 € 175.478,47 € GesamtEinnahmen 32.045,76 € 9.387,52 € 6.155,48 € 2.873,22 € 2.414,33 € 4.654,13 € Nettoaufwand 300.982,60 € 262.848,64 € 228.631,01 € 203.040,25 € 173.782,00 € 170.824,34 € Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 24 % durch die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt. Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde bis 2009 von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf ca. 31,3 Mio. € abgesenkt. Für 2010 wird keine weitere Absenkung erfolgen. Von z.Zt. 30 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur 10 Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig angeschlossen. Seite 7 von Ratsdrucksache 189-IX Im Dezember 2009 wurden 80 Personen im Stadtgebiet betreut. Personenkreis Anzahl der betreuten Personen Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach AsylbLG SGB II 10 0 Asylantragsteller 10 Asylfolgeantragsteller 0 0 0 Rechtskräftig abgelehnt Aufenthaltserlaubnis, u.ä. Summe 11 9 2 49 11 6 80 30 8 Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2009 insgesamt 691 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet. 4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler Im Jahr 2009 wurden erneut keine Aussiedler zugewiesen. Die Zuweisungen von Aussiedlern sind landesweit drastisch zurückgegangen. In den letzten 48 Monaten wurden landesweit nur 6.007 Personen zugewiesen. Im Vergleich dazu wurden von 2001 bis 2005 landesweit 59.285 Personen zugewiesen. Die Landesstelle Unna-Massen wurde zum 01.07.2009 geschlossen. Das Wohnortzuweisungsgesetz ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Damit ist gleichzeitig die Aussiedlerzuweisungsverordnung als Ermächtigungsgrundlage für die landesinterne Verteilung der Spätaussiedler gegenstandslos geworden. Eine Aufnahmeverpflichtung in der bisherigen Form mit einem normierten Verteilungsschlüssel ist daher nicht mehr gegeben. Aussiedler werden künftig nach ihrem Wohnortwunsch verteilt. Da nach den Erfahrungen Aussiedler in die Kommunen streben, in den bereits Verwandte leben und familiäre Bindungen bestehen, reisen Aussiedler künftig nach einen kurzen Aufenthalt im Grenzdurchgangslager Friedland direkt in die Aufnahmekommunen. Das Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg wird die potentielle Aufnahmegemeinde frühzeitig über den Zuzugswunsch der betreffenden Aufnahmebewerber informieren und im Einvernehmen mit der Kommune über die Verteilung entscheiden. 5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert. Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt. Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt, in dem seit dem Frühjahr 2009 Bedürftigen auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 7 ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine obdachlose Person, die in 9 Zimmern untergebracht sind. Seite 8 von Ratsdrucksache 189-IX Die Verwaltung wird im Hinblick auf das Ende des Mietvertrages zum 30.11.2011 im Frühsommer 2010 ein zukünftiges Unterbringungskonzept erarbeiten und den Gremien zur Beratung vorlegen. 6. Sozialarbeit Im November 2008 wurde durch den Weggang der Schulsozialarbeiterin Frau Wollersheim der Stundenumfang für die städtische Sozialarbeit reduziert. Die bisherigen 25,33 Wochenstunden von Frau Gabriele Bolender wurden zu 18 Stunden auf die Schulsozialarbeit und zu 7,33 Stunden auf das dem Sozialbüro angegliederte Aufgabengebiet verteilt. Auf Wunsch der Sozialarbeiterin Gabriele Bolender erfolgte eine Schwerpunktsetzung auf einzelne Aufgabengebiete, da die Bewältigung der bisherigen Arbeitsanforderungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen mit einer für beide Bereiche zu geringen Stundenzahl nur zu uneffektivem Arbeiten führen kann. Dieser Bericht bezieht sich auf die verbliebene Sozialarbeit in der Stadtverwaltung. Die Bearbeitung von Einzelfällen, die einen längeren Vorlauf an Beziehungsarbeit benötigen, ist unter den gegebenen Bedingungen kaum möglich. Mit der Gewährleistung der Ansprechbarkeit bei der bekannten Kundschaft, den Beratungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen und der Entwicklung notwendiger Handlungsschritte ist das Zeitkontingent reichlich ausgeschöpft. Die Planung, den Bereich “Hilfestellung bei Wohnungsfragen“ gänzlich aus dem Beratungsangebot zu nehmen, erwies sich als nicht realistisch. Das „Dach über dem Kopf“ ist ein elementares Bedürfnis, die Ängste und Nöte der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen sind immens groß, die Handlungsmöglichkeiten von städtischer Seite dagegen eher gering. In Einzelfällen ist es jedoch immer wieder möglich, Situationen zu entschärfen oder durch Informationen den Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Eine gute Vernetzung mit anderen Fach- und Beratungsstellen (Gesundheitsamt, Jugendamt, Polizei Beratungsstellen) ist mit dem geringen Arbeitsstundenkontingent noch wichtiger als zuvor. Nur so können auf „kurzem Wege“ Hilfestellungen eingeleitet werden. Alleinerziehende Mütter mit ihren besonderen Problemlagen und ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie zunehmend Personen aus dem Bereich des SGB XII (Senioren, voll erwerbsgeminderte Hilfebedürftige) stellen die überwiegende Klientel dar. 7. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2005 bis 2009: Jahr Wohngeld-Anträge WohngeldAufwendungen 2005 2006 2007 2008 2009 310 749 377 325 747 241.981,35 € 395.596,86 € 225.053,31 € 222.139,65 € 501.238,49 € Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II Seite 9 von Ratsdrucksache 189-IX nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge. Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde. Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wurde damit wieder erweitert. In 2009 wurden insgesamt 652 Wohngeldbewilligungen und 95 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 501.238,49 € ausgezahlt. Über das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW wurden in insgesamt 747 Fällen 1.198 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen und Ablehnungen auch Einstellungen, Veränderungen der Empfängerdaten sowie einmalige Anweisungen bzw. Rückforderungen. In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind. 8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 Anträge 598 463 491 498 535 Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit blieb auch nach der Verlegung der Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen seit 01.01.2008 erhalten. 9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2. Jahreshälfte 2001. Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom Beiratsvorsitzenden festgesetzt. Im Jahr 2009 fand keine Sitzung statt. 2. Rechtliche Würdigung entfällt Seite 10 von Ratsdrucksache 189-IX 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht 2009 des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.