Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
27 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.01.10, 08:02
Aktualisiert
29.01.10, 08:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.01.2010
- Der Bürgermeister Az: 51-10-30 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 148-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
02.02.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im
Kindergartenjahr 2010/2011
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 148-IX
1. Sachverhalt:
1.1
Ausgangslage und Verfahren
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 zahlen Kreis- und
Landesjugendamt entsprechend der voraussichtlich belegten Plätze Abschlagszahlungen auf
die im folgenden Kindergartenjahr zu erwartenden Kindpauschalen. Grundlage für diese
Abschlagszahlungen sind die Ergebnisse lokaler Bedarfsabfragen, die das Kreisjugendamt
zum Stichtag 15.03. eines jeden Jahres an das Landesjugendamt meldet.
Entsprechend der Aufforderung durch das Kreisjugendamt hat die Verwaltung inzwischen
eine umfassende Bedarfsabfrage durchgeführt. Dabei wurden die Eltern der Kinder in
Tageseinrichtungen, soweit diese nicht schulpflichtig werden, vom jeweiligen Träger zur
Abgabe des Meldebogens aufgefordert. Die Eltern der übrigen Kinder erhielten die
Bedarfsabfrage per Post.
Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage waren dem Kreis Euskirchen bis zum 31.01.2010 zu
ermitteln. Angesichts der nachstehenden Ergebnisse der Bedarfsabfrage hat die Verwaltung
Terminaufschub bis 04.02.2010 erhalten, um Gelegenheit zur Information im Fachausschuss
zu erhalten. Die im Kindergartenjahr 2010/2011 zu bildenden Gruppentypen werden sodann
am 04.02.2010 beim Kreisjugendamt unter Beteiligung der örtlichen Träger (Katholischer
Pfarrverband, Kinderschutzbund und Stadt) festgelegt.
1.2
Aussagekraft der einrichtungsbezogenen Auswertung der Bedarfsabfrage
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Ergebnisse der Bedarfsabfrage häufig nur
tendenzielle Aussagekraft haben. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:
- Im Falle von Neuaufnahmen können oder wollen Eltern vor dem Hintergrund eines von
unterschiedlichen Gruppentypen geprägten Betreuungsangebotes ihren Bedarf zu diesem
relativ frühen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren oder behalten sich Änderungen vor.
- Die Auswirkungen des bis 2013 umzusetzenden Rechtsanspruchs für Kinder unter 3
Jahren sind in letzter Konsequenz noch nicht absehbar. Dies gilt trägerübergreifend
insbesondere für die Umwandlung bestehender Kindergartengruppen oder
Neueinrichtung von Gruppen des Gruppentyps II (bis zu 10 Kinder U 3).
- Konkrete Rückschlüsse auf den Fortbestand von Kindergartengruppen lassen sich nur in
den Fällen ziehen, in denen eine hohe Rücklaufquote zu verzeichnen ist und diese in
Verbindung mit aktuellen Zahlen weitgehend Planungssicherheit bietet.
- Es erfolgte bisher kein Abgleich der Bedarfsmeldungen zwischen allen örtlichen Trägern
von Kindertageseinrichtungen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 148-IX
1.3
Ergebnisse
der
Bedarfsabfrage
Kindertageseinrichtungen
Kita
für
Anzahl Kindpauschalen
Effelsberg
Hohn
Houverath
den
Kinder
Gesamt
3 Jahre – 2 Jahre – Mit Behin3 Jahre
derung
Schulpflicht
19
3
0
13
7
0
31
8
0
22
20
39
Iversheim
52
10
0
62
Kalkar
Mutscheid
16
33
3
0
0
0
19
33
Nöthen
Rupperath
19
9
3
4
0
0
22
13
Schönau
55
4
7
61
Gesamt
247
42
7
291
1.4
Bereich
der
städtischen
Verwaltungsvorschlag
für
2010/2011
Gruppentyp
Plätze Vorauss.
2010/2011
2010/ Belegung
2010/ 2011
2011
IIIb (35 Std.)
25
19
Ic (45 Std.)
20
20
Ib (35 Std.)
40
37
III c (45 Std.)
65
58
Ib (35 Std.)
IIIb (35 Std.)
IIIc (45 Std.)
Ib (35 Std.)
20
19
Ia (25 Std.)
45
46
IIIb (35 Std.)
IIIb (35 Std.)
25
19
0
0
Aufnahme
der Kinder in
Mutscheid
60
59
IIIb (35 Std.)
IIIc (45 Std.)
IIIc (45 Std.)
300
277
Beurteilung der Auswirkungen
Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage entfalten aus Sicht der Verwaltung unterschiedliche
Auswirkungen:
- Kita Effelsberg:
Die Fortführung der Tageseinrichtung in Effelsberg (Gruppentyp III für 25 Kinder von 3
Jahren bis Schulpflicht) erscheint für 2010/2011 gesichert. Aufgrund der derzeitigen
Planungen des Kreisjugendamtes ist hier eine Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht
vorgesehen.
Dies
liegt
insbesondere
am
Vorhandensein
entsprechender
Betreuungsangebote an Nachbarstandorten und den baulichen Gegebenheiten.
- Kita Hohn:
Für die Tageseinrichtung in Hohn ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen die
Umwandlung in eine Gruppe des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis
Schulpflicht) vorgesehen. Bei der Bedarfsabfrage hat sich erwiesen, dass hier zudem eine
bisher ungedeckte Nachfrage nach Tagesstättenplätzen besteht. Die sich daraus
insgesamt ergebenden besonderen Anforderungen (Verpflegung, Ruhemöglichkeiten)
führen zu notwendigen Veränderungen in der Infrastruktur.
- Kita Houverath:
Die zweigruppige Kita Houverath wird, wie bereits 2009/2010, mit einer U3-Gruppe und
einer Tagesstättengruppe unverändert fortgeführt.
- Kita Iversheim:
Die Ausbauplanung des Kreises Euskirchen sieht für die Kita Iversheim bis zu 2 U3Gruppen sowie eine Tagesstättengruppe vor. Hierfür sind bis 2013 die baulichen
Voraussetzungen im Rahmen des Ausbauprogramms zu schaffen. Für 2010/2011 bleibt
es wie 2009/2010 bei 1 U3-Gruppe und 2 Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis zur
Schulpflicht.
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- Kita Kalkar:
Für die Tageseinrichtung in Kalkar ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen
die Umwandlung in eine Gruppe des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis
Schulpflicht) vorgesehen. Die Kita soll zur Deckung des Bedarfs an U3-Plätzen im Raum
Kalkar, Arloff, Kirspenich und Iversheim beitragen. Aufgrund der vorhandenen
Räumlichkeiten besteht nur geringfügiger Änderungsbedarf.
- Kita Mutscheid:
Für die Tageseinrichtung in Mutscheid ist nach der Ausbauplanung des Kreises
Euskirchen die Umwandlung mindestens einer Gruppe in eine solche des Gruppentyps I
(20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Die vorhandene
Infrastruktur ermöglicht bei Bedarf auch die Umwandlung beider Gruppen. Hierfür sind bis
2013 die baulichen Voraussetzungen im Rahmen des Ausbauprogramms zu schaffen. Im
Falle der Schließung der Kita Rupperath können die dort angemeldeten bzw. bereits
betreuten Kinder in Mutscheid aufgenommen werden.
- Kita Nöthen:
Die Fortführung der Tageseinrichtung in Nöthen (Gruppentyp III für 25 Kinder von 3
Jahren bis Schulpflicht) erscheint für 2010/2011 gesichert. Aufgrund der derzeitigen
Planungen des Kreisjugendamtes ist hier eine Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht
vorgesehen. Dies liegt am Vorhandensein entsprechender Betreuungsangebote an
Nachbarstandorten und den baulichen Gegebenheiten.
- Kita Rupperath:
Die Fortführung der Tageseinrichtung ist angesichts der Anzahl der Anmeldungen, deren
hoher Rücklaufquote und der künftigen Jahrgangsstärken gem. Bedarfsplanung des
Kreises (s. Anlage) aus Sicht der Verwaltung leider nicht zu vertreten. Im Falle der
Schließung können die hier angemeldeten bzw. bereits betreuten Kinder am
Nachbarstandort Mutscheid aufgenommen werden.
- Familienzentrum Schönau:
Für die Tageseinrichtung in Schönau ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen
die Umwandlung mindestens einer Gruppe in eine solche des Gruppentyps I (20 Plätze
für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Ausgehend von einem
entsprechenden Bedarf sind hierfür bis 2013 die baulichen Voraussetzungen im Rahmen
des Ausbauprogramms zu schaffen. 2010/2011 stellt sich noch kein ausreichender Bedarf
dar, zumal vorrangig der Rechtsanspruch für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht zu
gewährleisten ist.
2. Rechtliche Würdigung
Aus rechtlicher Sicht ist die Bedarfsplanung und –deckung unter folgenden Gesichtspunkten zu
beurteilen:
- 2010/2011 hat die Einlösung des Rechtsanspruchs für Kinder von 3 Jahren bis zur
Schulpflicht nach wie vor Vorrang.
- Der Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren greift im Rahmen des Ausbauprogramms
erst 2013. Dennoch ist die Verwaltung bereits jetzt bemüht, interessierten Eltern
entsprechende Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können, soweit die Kapazitäten dies
zulassen. Dies bedarf in einigen Fällen trägerübergreifend der näheren Abstimmung.
- Die Unterbringung von bis zu 2 Kindern unter 3 Jahren ist ensprechend der
landesrechtlichen Vorgaben in Gruppen des Gruppentyps III ab 2010/2011 nicht mehr
zulässig. Handelt der Träger entgegen dieser Weisung, und bedeutet dies einen Verstoß
gegen die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und löst zudem versicherungsrechtliche
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Probleme aus. Das Landesjugendamt behält sich in begründeten Einzelfällen eine
Ausnahmegenehmigung vor.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Kindergarten Rupperath löst einschließlich aller Personal-, Sach- und Betriebskosten einen
jährlichen Kostenaufwand in einer Größenordnung von rund 130.000,00 € aus. Im Falle einer
Schließung sind Fragen der Folgenutzung noch völlig offen, es verbleiben bei der Stadt jedoch
zumindest Leerstandskosten.
Die Frage der Rückforderung anteiliger Investitionszuschüsse ist mit den Oberbehörden zu klären.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Frage der Konsequenzen für das pädagogische Fachpersonal kann erst zu einem späteren
Zeitpunkt beantwortet werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die vorgestellten Auswirkungen setzen die Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers beim
Kreis Euskirchen voraus. Über das Ergebnis der dort zu führenden trägerübergreifenden
Gespräche wird nach dem 04.02.2010 berichtet.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Wie in der Zusatzerläuterung-Nr. 95-IX/Z-1 unter Ziff. 6 ausgeführt, sind eingruppige Einrichtungen
systematisch und strukturell benachteiligt. Hier erweisen sich die Auswirkungen des
demographischen Wandels als besonders schwerwiegend.
Eine langjährige Betrachtung der Entwicklung der Kinderzahlen führt zu der Erkenntnis, dass die
Umsetzung des in den 90`er Jahren begründeten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in
eine Zeit geburtenstarker Jahrgänge fiel und entsprechenden Handlungsbedarf auslöste. Die
Schließung der Tageseinrichtungen in Eschweiler, Eicherscheid und jetzt Rupperath ist auch
dieser Entwicklung geschuldet. Es ist zu befürchten, dass sich dieser Trend noch in weiteren
Tageseinrichtungen im Stadtgebiet fortsetzt.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des anstehenden trägerübergreifenden
Gesprächs beim Kreisjugendamt die Bildung von Gruppentypen für die städtischen
Kindertageseinrichtungen gem. der unter Ziff. 1.aufgeführten Tabelle anzustreben.
2.
Rat und Verwaltung bedauern die Notwendigkeit zur Schließung der
Kindertageseinrichtung in Rupperath, erkennen gleichwohl deren Notwendigkeit an.
3.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in den anstehenden Gesprächen mit betroffenen Eltern
und Erzieherinnen positiv an der Gestaltung des Übergangs nach Mutscheid mitzuwirken.