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Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
27 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.01.10, 08:02
Aktualisiert
29.01.10, 08:02
Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.01.2010 - Der Bürgermeister Az: 51-10-30 Le Nr. der Ratsdrucksache: 148-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 02.02.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergebnisse der Bedarfsabfrage über die Belegung der Tageseinrichtungen für Kinder im Kindergartenjahr 2010/2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 148-IX 1. Sachverhalt: 1.1 Ausgangslage und Verfahren Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 zahlen Kreis- und Landesjugendamt entsprechend der voraussichtlich belegten Plätze Abschlagszahlungen auf die im folgenden Kindergartenjahr zu erwartenden Kindpauschalen. Grundlage für diese Abschlagszahlungen sind die Ergebnisse lokaler Bedarfsabfragen, die das Kreisjugendamt zum Stichtag 15.03. eines jeden Jahres an das Landesjugendamt meldet. Entsprechend der Aufforderung durch das Kreisjugendamt hat die Verwaltung inzwischen eine umfassende Bedarfsabfrage durchgeführt. Dabei wurden die Eltern der Kinder in Tageseinrichtungen, soweit diese nicht schulpflichtig werden, vom jeweiligen Träger zur Abgabe des Meldebogens aufgefordert. Die Eltern der übrigen Kinder erhielten die Bedarfsabfrage per Post. Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage waren dem Kreis Euskirchen bis zum 31.01.2010 zu ermitteln. Angesichts der nachstehenden Ergebnisse der Bedarfsabfrage hat die Verwaltung Terminaufschub bis 04.02.2010 erhalten, um Gelegenheit zur Information im Fachausschuss zu erhalten. Die im Kindergartenjahr 2010/2011 zu bildenden Gruppentypen werden sodann am 04.02.2010 beim Kreisjugendamt unter Beteiligung der örtlichen Träger (Katholischer Pfarrverband, Kinderschutzbund und Stadt) festgelegt. 1.2 Aussagekraft der einrichtungsbezogenen Auswertung der Bedarfsabfrage Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Ergebnisse der Bedarfsabfrage häufig nur tendenzielle Aussagekraft haben. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich: - Im Falle von Neuaufnahmen können oder wollen Eltern vor dem Hintergrund eines von unterschiedlichen Gruppentypen geprägten Betreuungsangebotes ihren Bedarf zu diesem relativ frühen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren oder behalten sich Änderungen vor. - Die Auswirkungen des bis 2013 umzusetzenden Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren sind in letzter Konsequenz noch nicht absehbar. Dies gilt trägerübergreifend insbesondere für die Umwandlung bestehender Kindergartengruppen oder Neueinrichtung von Gruppen des Gruppentyps II (bis zu 10 Kinder U 3). - Konkrete Rückschlüsse auf den Fortbestand von Kindergartengruppen lassen sich nur in den Fällen ziehen, in denen eine hohe Rücklaufquote zu verzeichnen ist und diese in Verbindung mit aktuellen Zahlen weitgehend Planungssicherheit bietet. - Es erfolgte bisher kein Abgleich der Bedarfsmeldungen zwischen allen örtlichen Trägern von Kindertageseinrichtungen. Seite 3 von Ratsdrucksache 148-IX 1.3 Ergebnisse der Bedarfsabfrage Kindertageseinrichtungen Kita für Anzahl Kindpauschalen Effelsberg Hohn Houverath den Kinder Gesamt 3 Jahre – 2 Jahre – Mit Behin3 Jahre derung Schulpflicht 19 3 0 13 7 0 31 8 0 22 20 39 Iversheim 52 10 0 62 Kalkar Mutscheid 16 33 3 0 0 0 19 33 Nöthen Rupperath 19 9 3 4 0 0 22 13 Schönau 55 4 7 61 Gesamt 247 42 7 291 1.4 Bereich der städtischen Verwaltungsvorschlag für 2010/2011 Gruppentyp Plätze Vorauss. 2010/2011 2010/ Belegung 2010/ 2011 2011 IIIb (35 Std.) 25 19 Ic (45 Std.) 20 20 Ib (35 Std.) 40 37 III c (45 Std.) 65 58 Ib (35 Std.) IIIb (35 Std.) IIIc (45 Std.) Ib (35 Std.) 20 19 Ia (25 Std.) 45 46 IIIb (35 Std.) IIIb (35 Std.) 25 19 0 0 Aufnahme der Kinder in Mutscheid 60 59 IIIb (35 Std.) IIIc (45 Std.) IIIc (45 Std.) 300 277 Beurteilung der Auswirkungen Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage entfalten aus Sicht der Verwaltung unterschiedliche Auswirkungen: - Kita Effelsberg: Die Fortführung der Tageseinrichtung in Effelsberg (Gruppentyp III für 25 Kinder von 3 Jahren bis Schulpflicht) erscheint für 2010/2011 gesichert. Aufgrund der derzeitigen Planungen des Kreisjugendamtes ist hier eine Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht vorgesehen. Dies liegt insbesondere am Vorhandensein entsprechender Betreuungsangebote an Nachbarstandorten und den baulichen Gegebenheiten. - Kita Hohn: Für die Tageseinrichtung in Hohn ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen die Umwandlung in eine Gruppe des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Bei der Bedarfsabfrage hat sich erwiesen, dass hier zudem eine bisher ungedeckte Nachfrage nach Tagesstättenplätzen besteht. Die sich daraus insgesamt ergebenden besonderen Anforderungen (Verpflegung, Ruhemöglichkeiten) führen zu notwendigen Veränderungen in der Infrastruktur. - Kita Houverath: Die zweigruppige Kita Houverath wird, wie bereits 2009/2010, mit einer U3-Gruppe und einer Tagesstättengruppe unverändert fortgeführt. - Kita Iversheim: Die Ausbauplanung des Kreises Euskirchen sieht für die Kita Iversheim bis zu 2 U3Gruppen sowie eine Tagesstättengruppe vor. Hierfür sind bis 2013 die baulichen Voraussetzungen im Rahmen des Ausbauprogramms zu schaffen. Für 2010/2011 bleibt es wie 2009/2010 bei 1 U3-Gruppe und 2 Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht. Seite 4 von Ratsdrucksache 148-IX - Kita Kalkar: Für die Tageseinrichtung in Kalkar ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen die Umwandlung in eine Gruppe des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Die Kita soll zur Deckung des Bedarfs an U3-Plätzen im Raum Kalkar, Arloff, Kirspenich und Iversheim beitragen. Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten besteht nur geringfügiger Änderungsbedarf. - Kita Mutscheid: Für die Tageseinrichtung in Mutscheid ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen die Umwandlung mindestens einer Gruppe in eine solche des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Die vorhandene Infrastruktur ermöglicht bei Bedarf auch die Umwandlung beider Gruppen. Hierfür sind bis 2013 die baulichen Voraussetzungen im Rahmen des Ausbauprogramms zu schaffen. Im Falle der Schließung der Kita Rupperath können die dort angemeldeten bzw. bereits betreuten Kinder in Mutscheid aufgenommen werden. - Kita Nöthen: Die Fortführung der Tageseinrichtung in Nöthen (Gruppentyp III für 25 Kinder von 3 Jahren bis Schulpflicht) erscheint für 2010/2011 gesichert. Aufgrund der derzeitigen Planungen des Kreisjugendamtes ist hier eine Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht vorgesehen. Dies liegt am Vorhandensein entsprechender Betreuungsangebote an Nachbarstandorten und den baulichen Gegebenheiten. - Kita Rupperath: Die Fortführung der Tageseinrichtung ist angesichts der Anzahl der Anmeldungen, deren hoher Rücklaufquote und der künftigen Jahrgangsstärken gem. Bedarfsplanung des Kreises (s. Anlage) aus Sicht der Verwaltung leider nicht zu vertreten. Im Falle der Schließung können die hier angemeldeten bzw. bereits betreuten Kinder am Nachbarstandort Mutscheid aufgenommen werden. - Familienzentrum Schönau: Für die Tageseinrichtung in Schönau ist nach der Ausbauplanung des Kreises Euskirchen die Umwandlung mindestens einer Gruppe in eine solche des Gruppentyps I (20 Plätze für Kinder von 2 Jahren bis Schulpflicht) vorgesehen. Ausgehend von einem entsprechenden Bedarf sind hierfür bis 2013 die baulichen Voraussetzungen im Rahmen des Ausbauprogramms zu schaffen. 2010/2011 stellt sich noch kein ausreichender Bedarf dar, zumal vorrangig der Rechtsanspruch für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht zu gewährleisten ist. 2. Rechtliche Würdigung Aus rechtlicher Sicht ist die Bedarfsplanung und –deckung unter folgenden Gesichtspunkten zu beurteilen: - 2010/2011 hat die Einlösung des Rechtsanspruchs für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht nach wie vor Vorrang. - Der Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren greift im Rahmen des Ausbauprogramms erst 2013. Dennoch ist die Verwaltung bereits jetzt bemüht, interessierten Eltern entsprechende Betreuungsmöglichkeiten anbieten zu können, soweit die Kapazitäten dies zulassen. Dies bedarf in einigen Fällen trägerübergreifend der näheren Abstimmung. - Die Unterbringung von bis zu 2 Kindern unter 3 Jahren ist ensprechend der landesrechtlichen Vorgaben in Gruppen des Gruppentyps III ab 2010/2011 nicht mehr zulässig. Handelt der Träger entgegen dieser Weisung, und bedeutet dies einen Verstoß gegen die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und löst zudem versicherungsrechtliche Seite 5 von Ratsdrucksache 148-IX Probleme aus. Das Landesjugendamt behält sich in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung vor. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Kindergarten Rupperath löst einschließlich aller Personal-, Sach- und Betriebskosten einen jährlichen Kostenaufwand in einer Größenordnung von rund 130.000,00 € aus. Im Falle einer Schließung sind Fragen der Folgenutzung noch völlig offen, es verbleiben bei der Stadt jedoch zumindest Leerstandskosten. Die Frage der Rückforderung anteiliger Investitionszuschüsse ist mit den Oberbehörden zu klären. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Frage der Konsequenzen für das pädagogische Fachpersonal kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die vorgestellten Auswirkungen setzen die Zustimmung des zuständigen Aufgabenträgers beim Kreis Euskirchen voraus. Über das Ergebnis der dort zu führenden trägerübergreifenden Gespräche wird nach dem 04.02.2010 berichtet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Wie in der Zusatzerläuterung-Nr. 95-IX/Z-1 unter Ziff. 6 ausgeführt, sind eingruppige Einrichtungen systematisch und strukturell benachteiligt. Hier erweisen sich die Auswirkungen des demographischen Wandels als besonders schwerwiegend. Eine langjährige Betrachtung der Entwicklung der Kinderzahlen führt zu der Erkenntnis, dass die Umsetzung des in den 90`er Jahren begründeten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in eine Zeit geburtenstarker Jahrgänge fiel und entsprechenden Handlungsbedarf auslöste. Die Schließung der Tageseinrichtungen in Eschweiler, Eicherscheid und jetzt Rupperath ist auch dieser Entwicklung geschuldet. Es ist zu befürchten, dass sich dieser Trend noch in weiteren Tageseinrichtungen im Stadtgebiet fortsetzt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des anstehenden trägerübergreifenden Gesprächs beim Kreisjugendamt die Bildung von Gruppentypen für die städtischen Kindertageseinrichtungen gem. der unter Ziff. 1.aufgeführten Tabelle anzustreben. 2. Rat und Verwaltung bedauern die Notwendigkeit zur Schließung der Kindertageseinrichtung in Rupperath, erkennen gleichwohl deren Notwendigkeit an. 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, in den anstehenden Gesprächen mit betroffenen Eltern und Erzieherinnen positiv an der Gestaltung des Übergangs nach Mutscheid mitzuwirken.