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Beschlussvorlage (Zertifizierung nach PEFC hier: Änderungen 2014 - Sachstandbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
85 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
06.03.14, 09:00
Aktualisiert
06.03.14, 09:00
Beschlussvorlage (Zertifizierung nach PEFC
hier:	Änderungen 2014 - Sachstandbericht) Beschlussvorlage (Zertifizierung nach PEFC
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 1151 /IX.L. Datum: 04.03.2014 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 11.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zertifizierung nach PEFC hier: Änderungen 2014 - Sachstandbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ausführungen des Sachstandberichts der Änderungen 2014 bei der Zertifizierung nach PEFC zur Kenntnis. Begründung: Der Forstbetrieb der Gemeinde Nettersheim ist seit dem 13.12.2001 nach den Standards von PEFC-Deutschland (Programm for the Endorsement of Forest Certification schemes) zertifiziert. In regelmäßigen Abständen wurden und werden die festgelegten Standards aktualisiert. In Bezug auf die bestehenden Standards (s. www.pefc.de) sind folgende Neuigkeiten zu nennen: 1. Forstunternehmen Forstliche Dienstleistungsunternehmen müssen seit Jahresbeginn generell ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat vorweisen um in PEFCzertifizierten Wäldern arbeiten zu können. Hierunter fallen sämtliche Waldarbeiten (Holzernte, Rückearbeiten, Pflanzungen und Waldpflege). Dieses Zertifikat können Sie bei den von PEFC anerkannten Anbietern von Forstunternehmerzertifikaten erlangen. Sie benötigen dafür jedoch kein PEFC-COCZertifikat (Produktkettenzertifikat). Erst wenn Forstunternehmer selbst als Rohholzhändler auftreten, indem sie „auf dem Stock“ gekauftes Holz nicht nur einschlagen, sondern auch weiterverkaufen, brauchen sie ein Chain of CustodyZertifikat. Derzeit können noch einige beschäftigte Unternehmen im gesamten Bereich des Forstamtes Hocheifel - Zülpicher Börde, kein entsprechendes Zertifikat vorweisen. Aus diesem Grunde ist geplant, seitens des Forstamtes Hocheifel – Zülpicher Börde, am 07.04.2014 im Holzkompetenzzentrum eine entsprechende Informationsveranstaltung für Forstunternehmer durchzuführen. Die Einladungen zu dieser Veranstaltung sind bereits erfolgt. Das Forstamt hat an dieser Veranstaltung die kommunalen Forstbetriebe mit Betriebsleitungsvertretung beteiligt. Von den bereits zertifizierten Unternehmern liegen die entsprechenden Zertifikate vor. 2. Brennholzaufarbeitung/Brennholzverkauf Unter Punkt 6 der PEFC-Standards „Sozio-ökonomische Funktionen der Wälder“ ist festgelegt, dass Brennholzselbstwerber die Teilnahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang nachweisen müssen. Unter Selbstwerbung wird verstanden, die Aufarbeitung und das Rücken von Brennholz liegend oder „auf dem Stock“ im Bestand. Der Verkauf am Waldweg ist keine Selbstwerbung. Die Verwendung von Sonderkraftstoffen wird bei den privaten Kunden durch Selbsterklärung nachgewiesen. Weiter wird durch diese Selbsterklärung die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen nachgewiesen. Unabhängig der v. g. Vorgaben ist die 3 Verwaltung gehalten, die Teilnahme an Motorsägenlehrgängen mit Untersützung des Landesbetriebes Wald und Holz auch aus Gründen des Eigenschutzes zu fördern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister