Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1037 /IX.L. Z.1
Datum: 07.11.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
26.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im
Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch
(BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1. zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB zur 9. Änderung
des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen
Beschlüsse zu fassen.
Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, ist die Verschiebung der überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 in südlicher Richtung.
2. Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese 9.
Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im
Vereinfachten Verfahren entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst.
3. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5,
Nettersheim, ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 24.09.2013 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen, die im Bebauungsplan G 5, Nettersheim, auf dem
Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 festgesetzten überbaubaren Flächen in südlicher Richtung zu verschieben und hierzu das Verfahren zur 9. Änderung
des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Aufgrund dessen
wurde zum Planentwurf dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim,
mit Begründung die Betroffene Öffentlichkeit, die berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch
(BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB
am Verfahren beteiligt. Die Anhörungsfrist endete zum 04.11.2013.
3
Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange die nachfolgend dargestellten Beschlüsse zu fassen:
1.
Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 39
Es werden keine Einwände erhoben.
Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
2.
Kreis Euskirchen, Abt. Umwelt und Planung
Keine grundsätzlichen Bedenken. Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken.
Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird darüber hinaus empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
für die beigefügte Plandarstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5,
Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“, mit Begründung zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister