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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1037 /IX.L. Z.1 Datum: 07.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich "Auf Bennfeld" im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, 1. zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB zur 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, ist die Verschiebung der überbaubaren Flächen auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 in südlicher Richtung. 2. Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im Vereinfachten Verfahren entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. 3. Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In seiner Sitzung am 24.09.2013 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschlossen, die im Bebauungsplan G 5, Nettersheim, auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 38 festgesetzten überbaubaren Flächen in südlicher Richtung zu verschieben und hierzu das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“ im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Aufgrund dessen wurde zum Planentwurf dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, mit Begründung die Betroffene Öffentlichkeit, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 1. Halbsatz Baugesetzbuch (BauGB) und den berührten Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3, 1. Halbsatz BauGB am Verfahren beteiligt. Die Anhörungsfrist endete zum 04.11.2013. 3 Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die nachfolgend dargestellten Beschlüsse zu fassen: 1. Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 39 Es werden keine Einwände erhoben. Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 2. Kreis Euskirchen, Abt. Umwelt und Planung Keine grundsätzlichen Bedenken. Aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Es wird darüber hinaus empfohlen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für die beigefügte Plandarstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes G 5, Nettersheim, Teilbereich „Auf Bennfeld“, mit Begründung zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister