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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 17.03.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und und Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim; Errichtung von Wohngebäuden in Bahrhaus)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
18.03.14, 13:00
Aktualisiert
18.03.14, 13:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 17.03.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und und Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim;
Errichtung von Wohngebäuden in Bahrhaus) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 17.03.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und und Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim;
Errichtung von Wohngebäuden in Bahrhaus)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1187 /IX.L. Datum: 17.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 17.03.2014 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und und Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim; Errichtung von Wohngebäuden in Bahrhaus X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Sachverhalt: Die UNA-Fraktion legt am 17.03.2014 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung vor. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Zunächst wird seitens der Gemeinde Nettersheim festgestellt, dass beim zuständigen Fachbereich eine mündliche Anfrage, Bauvoranfrage, Bauantrag für die Errichtung eines Wohngebäudes in Bahrhaus bislang nicht erfolgt ist. Zur Beurteilung der Bebauungsfähigkeit eines Grundstückes sind seitens der Gemeinde zum einen die örtliche Bauleitplanung und zum anderen die Erschließung zu prüfen. Bauleitplanung: Bezüglich des Weilers Bahrhaus wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Wohngebäude angebaut, erweitert etc., obwohl im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim im Jahre 1972 der für den Weiler Bahrhaus vorgesehenen Festsetzung als „Gemischte Baufläche“ (M) durch die Bezirksregierung Köln nicht zugestimmt wurde. Erschließung: Bahrhaus wird mit Wasser durch den Wasserverband Oleftal in Hellenthal versorgt. Für die Beseitigung der häuslichen Schmutzwässer erfolgte bislang jeweils eine Einzellösung über Kleinkläranlage bzw. geschlossene Grube. Konkrete Bauabsichten zur Errichtung eines Wohngebäudes sind über eine Bauvoranfrage konkret zu definieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister