Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
110 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.03.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-50/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
12.12.2013
12
Bebauung am
Töpferbrunnen
Der Rat entscheidet sich
für ein Gebäude mit 25
Parkplätzen sowie Erwerb
des zum Kauf angebotenen
angrenzenden Grundstückes (ca. 10 Parkplätze)
sowie Befestigung der
gemeindeeigenen Grundstücksfläche an der Bahnlinie (Schießberggraben,
ca. 7 Parkplätze). Der
Ausbau der zusätzlichen
Parkplätze erfolgt in Verbundsteinpflaster. Somit
stellt der Investor 42 frei
zugängliche Parkplätze zur
Verfügung.
Der Bauantrag wurde am 12.12.2014
eingereicht und wird voraussichtlich
im März vom Bauordnungsamt des
Kreises Düren genehmigt.
Vorabstimmungen für die Bauphase
laufen bereits.
10.12.2014
5
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung )
für das Haushaltsjahr
2015
Der Rat der Gemeinde
beschließt den Erlass einer
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung )
für das Haushaltsjahr 2015
mit gleich bleibender Festsetzung der Hebesätze wie
in 2014, und zwar für die
Grundsteuer A 240 v.H.,
Grundsteuer B 413 v.H.,
Gewerbesteuer 413 v.H.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-50/2015
Seite - 2 -
10.12.2014
6
Satzung zur Liquiditätssicherung für das
Haushaltsjahr 2015
Der Rat beschließt für das
Haushaltsjahr 2015 die der
Einladung als Anlage
beigefügte Satzung über
die Festsetzung des
Höchstbetrages der Kredite
zur Liquiditätssicherung.
Der Höchstbetrag wird
festgesetzt auf
30.000.000 €.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
10.12.2014
7
8. Änderung vom …zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie
das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Der Rat erlässt die o.a.
Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
10.12.2014
8
8. Änderungssatzung vom
…Dezember 2014 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Der Rat erlässt die o.a.
Satzung in der beratenen
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
10.12.2014
9
Gebühren für die
Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung
Der Rat beschließt:
1. die Festsetzung der
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß
der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügten
Berechnung für die
Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:50,00 €/m³
b) bei Einzelabfuhren 57,00
€/m³ abgefahrenen
Grubeninhaltes,
2. den Erlass der Satzung
über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-50/2015
Seite - 3 -
10.12.2014
10
Erlass einer 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom
14.03.2014
Der Rat beschließt den
Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Langerwehe vom14. März
2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab
01. Januar 2015 in § 6 der
Satzung
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm
Frischwasserbezug 3,45 €.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm
angeschlossener bebauter
und befestigter Grundstücksfläche 0,52 €.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
10.12.2014
13
Erhöhung der Budgets zur
Unterhaltung der Sportheime und Sportplätze
Der Rat beschließt die zur
Verfügung stehenden Mittel
ab dem Jahr 2015 um
insgesamt 16.100,00 € zu
erhöhen. Der Betrag soll in
Relation zu den jetzigen
Budgetbeträgen prozentual
aufgeteilt werden, damit
der vorhandene Zustand
der gemeindlichen
Sportanlagen aufrecht
erhalten werden kann.
Folgende Budgeterhöhungen ergeben sich für das
Jahr 2015:
a) TuS 08 Langerwehe
3.463,47 €
b) TuS 08 Jüngersdorf
2.520,45 €
c) FC Viktoria Schlich
3.206,28 €
d) Jugendsport Wenau
6.909,80 €
Am Ende des Haushaltsjahres 2015 soll eine
Evaluierung stattfinden.
Die Budgets für die Sportvereine
wurden erhöht und entsprechend
angewiesen.
10.12.2014
15
Förderschullandschaft im
Kreis Düren
Grundsatzentscheidung
der Gemeinde Langerwehe
Der Gemeinderat
beschließt,
1. dem zum 01.08.2015
geplanten Zweckverband
im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache,
emotionale und soziale
Entwicklung sowie geistige
Entwicklung beizutreten.
2. Alle Schülerinnen und
Schüler aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem
Förderbedarf und Wunsch
der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren
besuchen. Dieser
Beschluss gilt unter dem
Vorbehalt, dass ein
gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015
zur Trägerschaft der
Förderschulen gebildet
wird.
Die Gemeinde Langerwehe ist dem
Zweckverband im Kreis Düren zur
Trägerschaft der Förderschulen
beigetreten.
Weitere Einzelheiten folgen.
Drucksache VL-50/2015
10.12.2014
16
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 4 -
Jahresabschlüsse 2011 und
2012
Der Rat beschließt die
Zeitschiene für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013
wie folgt:
- die Einbringung des
Jahresabschlusses 2011
erfolgt im Dezember 2014,
- der Jahresabschluss
2012 wird unmittelbar
danach der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
vorgelegt, wobei mit der
Fertigstellung des
Prüfberichts im Frühjahr
2015 zu rechnen ist,
- die Arbeiten für den
Jahresabschluss 2013 sind
sofort anschließend durchzuführen.
Die Entwürfe der Jahresabschlüsse
2011 und 2012 werden dem Rat in
der Sitzung am 26. März 2015
zugeleitet. Mit den Arbeiten für den
Jahresabschluss 2013 wurde bereits
begonnen.