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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
110 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.03.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-50/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 12.12.2013 12 Bebauung am Töpferbrunnen Der Rat entscheidet sich für ein Gebäude mit 25 Parkplätzen sowie Erwerb des zum Kauf angebotenen angrenzenden Grundstückes (ca. 10 Parkplätze) sowie Befestigung der gemeindeeigenen Grundstücksfläche an der Bahnlinie (Schießberggraben, ca. 7 Parkplätze). Der Ausbau der zusätzlichen Parkplätze erfolgt in Verbundsteinpflaster. Somit stellt der Investor 42 frei zugängliche Parkplätze zur Verfügung. Der Bauantrag wurde am 12.12.2014 eingereicht und wird voraussichtlich im März vom Bauordnungsamt des Kreises Düren genehmigt. Vorabstimmungen für die Bauphase laufen bereits. 10.12.2014 5 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung ) für das Haushaltsjahr 2015 Der Rat der Gemeinde beschließt den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung ) für das Haushaltsjahr 2015 mit gleich bleibender Festsetzung der Hebesätze wie in 2014, und zwar für die Grundsteuer A 240 v.H., Grundsteuer B 413 v.H., Gewerbesteuer 413 v.H. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-50/2015 Seite - 2 - 10.12.2014 6 Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015 Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2015 die der Einladung als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung. Der Höchstbetrag wird festgesetzt auf 30.000.000 €. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 10.12.2014 7 8. Änderung vom …zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Der Rat erlässt die o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 10.12.2014 8 8. Änderungssatzung vom …Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Der Rat erlässt die o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 10.12.2014 9 Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsrechnung Der Rat beschließt: 1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der Einladung zu dieser Sitzung beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren:50,00 €/m³ b) bei Einzelabfuhren 57,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes, 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-50/2015 Seite - 3 - 10.12.2014 10 Erlass einer 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 14.03.2014 Der Rat beschließt den Erlass der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom14. März 2014 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2015 in § 6 der Satzung a) Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Frischwasserbezug 3,45 €. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,52 €. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 10.12.2014 13 Erhöhung der Budgets zur Unterhaltung der Sportheime und Sportplätze Der Rat beschließt die zur Verfügung stehenden Mittel ab dem Jahr 2015 um insgesamt 16.100,00 € zu erhöhen. Der Betrag soll in Relation zu den jetzigen Budgetbeträgen prozentual aufgeteilt werden, damit der vorhandene Zustand der gemeindlichen Sportanlagen aufrecht erhalten werden kann. Folgende Budgeterhöhungen ergeben sich für das Jahr 2015: a) TuS 08 Langerwehe 3.463,47 € b) TuS 08 Jüngersdorf 2.520,45 € c) FC Viktoria Schlich 3.206,28 € d) Jugendsport Wenau 6.909,80 € Am Ende des Haushaltsjahres 2015 soll eine Evaluierung stattfinden. Die Budgets für die Sportvereine wurden erhöht und entsprechend angewiesen. 10.12.2014 15 Förderschullandschaft im Kreis Düren Grundsatzentscheidung der Gemeinde Langerwehe Der Gemeinderat beschließt, 1. dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 2. Alle Schülerinnen und Schüler aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren besuchen. Dieser Beschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass ein gemeinsamer Zweckverband zum 01.08.2015 zur Trägerschaft der Förderschulen gebildet wird. Die Gemeinde Langerwehe ist dem Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen beigetreten. Weitere Einzelheiten folgen. Drucksache VL-50/2015 10.12.2014 16 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 4 - Jahresabschlüsse 2011 und 2012 Der Rat beschließt die Zeitschiene für die Jahresabschlüsse 2011 bis 2013 wie folgt: - die Einbringung des Jahresabschlusses 2011 erfolgt im Dezember 2014, - der Jahresabschluss 2012 wird unmittelbar danach der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt, wobei mit der Fertigstellung des Prüfberichts im Frühjahr 2015 zu rechnen ist, - die Arbeiten für den Jahresabschluss 2013 sind sofort anschließend durchzuführen. Die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 werden dem Rat in der Sitzung am 26. März 2015 zugeleitet. Mit den Arbeiten für den Jahresabschluss 2013 wurde bereits begonnen.