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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
13.12.13, 11:00
Aktualisiert
13.12.13, 11:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1124 /IX.L. Datum: 13.12.2013 An den Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung: 1. Zwei Birken, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Kraussstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Eine Sommerlinde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Kraussstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 3. Ein Wallnussbaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Im Heuert 5“, 53947 Nettersheim-Holzmülheim Begründung: Zu 1: Auf dem Spielplatzgrundstück in Roderath stocken im Grenzbereich zum benachbarten Wohnhaus zwei Birken, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fallen. Die Kronen beider Bäume mussten aufgrund von Windbruchgefahren zurückgeschnitten werden, so dass das gesamte Erscheinungsbild beeinträchtigt ist. Des weiteren fallen bei Stürmen regelmäßig Äste auf das Nachbargrundstück. Größere Schäden sind bisher glücklicherweise nicht entstanden. Im Rahmen der diesjährigen Ortsbegehung wurde daher besprochen, beide Birken zu entfernen und im besagten Bereich als Ersatz zwei Linden zu pflanzen. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Die Ersatzbepflanzung ist - wie beschrieben durchzuführen. 3 Zu 2: In der Straße „An der Kaul“ in Roderath befindet sich im linksseitigen Straßenbereich eine Baumreihe bestehend aus fünf Sommerlinden. Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander. Darüber hinaus verschatten sie sehr stark das angrenzende Wohnhaus Bouderather Straße 25 mit Gartengrundstück. Um die Entwicklung der Bäume insgesamt zu fördern und die Lichtverhältnisse auf dem Privatgrundstück zu verbessern, wurde im Rahmen der diesjährigen Ortsbegehung besprochen, einen Baum in Höhe der Terrasse des Wohnhauses zu entfernen. Des weiteren wurde abgestimmt, als Ersatz auf der Ecke Bouderather Straße/“An der Kaul“ eine Sommerlinde sowie im Verlauf der Straße „An der Kaul“ entlang des Grundstückes Bouderather Straße 25 zwei Sommerlinden zu pflanzen. Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Sommerlinde eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Die Ersatzbepflanzung ist - wie beschrieben - durchzuführen. Zu 3: Auf dem Grundstück „Im Heuert 5“ in Nettersheim-Holzmülheim befindet sich unmittelbar hinter dem Wohnhaus (Entfernung ca. 4 m) ein Wallnussbaum, der unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Der Wallnussbaum weißt im Stammbereich erhebliche Faulstellen auf, so dass die Bruch- und Standsicherheit in Frage gestellt werden muss. Somit können Gefahren für das Wohnhaus nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollte für den Wallnussbaum eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. 4 Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück bereits sehr vielfältig ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister