Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
13.12.13, 11:00
Aktualisiert
13.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1124 /IX.L.
Datum: 13.12.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung:
1.
Zwei Birken, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Kraussstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2.
Eine Sommerlinde, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Kraussstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
3.
Ein Wallnussbaum, Antrag des Grundstückeigentümers „Im Heuert 5“, 53947
Nettersheim-Holzmülheim
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Spielplatzgrundstück in Roderath stocken im Grenzbereich zum benachbarten Wohnhaus zwei Birken, die aufgrund ihrer Stammdicke unter den Schutzbereich
der Baumschutzsatzung fallen.
Die Kronen beider Bäume mussten aufgrund von Windbruchgefahren zurückgeschnitten werden, so dass das gesamte Erscheinungsbild beeinträchtigt ist. Des weiteren fallen bei Stürmen regelmäßig Äste auf das Nachbargrundstück. Größere
Schäden sind bisher glücklicherweise nicht entstanden.
Im Rahmen der diesjährigen Ortsbegehung wurde daher besprochen, beide Birken
zu entfernen und im besagten Bereich als Ersatz zwei Linden zu pflanzen.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Birken eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Die Ersatzbepflanzung ist - wie beschrieben durchzuführen.
3
Zu 2:
In der Straße „An der Kaul“ in Roderath befindet sich im linksseitigen Straßenbereich
eine Baumreihe bestehend aus fünf Sommerlinden.
Die Bäume haben nur sehr geringe Abstände zueinander. Darüber hinaus verschatten sie sehr stark das angrenzende Wohnhaus Bouderather Straße 25 mit Gartengrundstück.
Um die Entwicklung der Bäume insgesamt zu fördern und die Lichtverhältnisse auf
dem Privatgrundstück zu verbessern, wurde im Rahmen der diesjährigen Ortsbegehung besprochen, einen Baum in Höhe der Terrasse des Wohnhauses zu entfernen.
Des weiteren wurde abgestimmt, als Ersatz auf der Ecke Bouderather Straße/“An
der Kaul“ eine Sommerlinde sowie im Verlauf der Straße „An der Kaul“ entlang des
Grundstückes Bouderather Straße 25 zwei Sommerlinden zu pflanzen.
Aufgrund des Vorgenannten sollte für die Sommerlinde eine Befreiung von der
Baumschutzsatzung ausgesprochen werden. Die Ersatzbepflanzung ist - wie beschrieben - durchzuführen.
Zu 3:
Auf dem Grundstück „Im Heuert 5“ in Nettersheim-Holzmülheim befindet sich unmittelbar hinter dem Wohnhaus (Entfernung ca. 4 m) ein Wallnussbaum, der unter den
Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Der Wallnussbaum weißt im Stammbereich erhebliche Faulstellen auf, so dass die
Bruch- und Standsicherheit in Frage gestellt werden muss. Somit können Gefahren
für das Wohnhaus nicht ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grund sollte für den Wallnussbaum eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen werden.
4
Auf eine Ersatzbepflanzung ist zu verzichten, da der Bewuchs auf dem Grundstück
bereits sehr vielfältig ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister