Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1175 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Mittagsmahlzeiten in den Kindertageseinrichtungen und Schulen
hier: Kostenbeteiligung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindergärten und Schulen für das Kindergartenjahr/Schuljahr
2014/2015 weiterhin aufrecht zu erhalten und einen Zuschuss in Höhe von
1,50 € pro Essen zu gewähren.
Begründung:
In der Gemeinde Nettersheim nehmen alle fünf Kindertageseinrichtung, die
Tagespflegegruppe und die Schulen das Angebot der warmen Mittagsmahlzeit
wahr. 2013 wurden etwa 18.500 Essen vom Jugendgästehaus ausgegeben. Der
gemeindliche Zuschussbedarf wird sich bei unveränderter Bezuschussung auf
etwa 27.600,00 € belaufen.
Die warme Mittagsmahlzeit ist ein wichtiger Bestandteil der ganztägigen
Betreuung in den Tageseinrichtungen bzw. des ganztägigen Aufenthaltes der
Kinder in den Schulen. Die Bezuschussung der Mittagsmahlzeiten durch die
Gemeinde trägt vor allem zu einer regelmäßigen und ausgewogenen Ernährung
an einem langen Tag bei. Es wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung auch
für das kommende Kindergartenjahr/Schuljahr zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister