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Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
01.04.14, 11:45
Aktualisiert
01.04.14, 11:45
Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+) Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+) Beschlussvorlage (Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – Dr. Ri. Vorlage 1191 /IX.L. Datum: 26.03.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stimmt der Realisierung der Ziele und Maßnahmen des „Erlebnisraumes Römerstraße“ ab 2015 durch Gründung eines eingetragenen Vereins grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, eine dementsprechende Vereinssatzung nach Fertigstellung zur Beratung vorzulegen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, in den Finanzplänen ab dem Jahr 2015 einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zum Verein in Höhe von 1.000,- € vorzusehen. Begründung: Durch Abschluss der Erftstädter Erklärung im Jahr 2007 haben sich die acht an der Agrippastraße sowie die zehn an der Via Belgica gelegenen Kommunen verpflichtet, die Römerstraßen durch geeignete Maßnahmen rechtlich und tatsächlich zu schützen und sie den Menschen durch denkmalverträgliche Wiederherstellung, Pflege sowie Erschließung „erlebbar“ zu machen. Die operative Abwicklung der gemeinsamen Tätigkeiten erfolgt durch eine interkommunale Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2009, wobei der Landschaftsverband Rheinland die Funktion des Konsortialführers übernommen hat. Zur Umsetzung der Erftstädter Erklärung wurde ein Förderantrag für ein umfangreiches Maßnahmenpaket erarbeitet. Die im Jahr 2010 bewilligte Förderung bestehend aus EU- und Städtebaufördermitteln stellt Mittel bereit für - archäologische Prospektionen, - die Finanzierung der sog. Overhead-Kosten durch den Konsortialführer, - den Bau von drei Informationszentren in Blankenheim/Nettersheim, Köln und Jülich, - die Kennzeichnung eines begleitenden Rad- und Wanderweges von Köln bis Übach-Palenberg (Via Belgica) sowie von Köln bis Dahlem (Agrippastraße) einschließlich einer von sechs Mansiones auf dem Gemeindegebiet Nettersheim, - die Installation eines einheitlichen Kennzeichnungs- und Informationssystems für beide Römerstraßen (Wettbewerbsergebnis 2008), - eine gemeinsame Vermarktung durch entsprechende Flyer, Broschüren, Buchveröffentlichungen und Internetpublikationen, - den Archäologischen Landschaftspark. Die Ausführungsfrist des Förderbescheides endete am 31.12.2013, wurde jedoch bezüglich des Durchführungszeitraumes bis Ende Juli 2014 und bezüglich des Bewilligungszeitraumes bis 31.12.2014 verlängert. Diese von der Bezirksregierung Köln genehmigte Fristverlängerung ist der Tatsache geschuldet, dass die interkommunale Kooperation von 18 Kommunen sehr zeit- und arbeitsintensiv ist. Des Weiteren bedingt das Erfordernis europaweiter Ausschreibungen von vielen Gewerken der Gesamtmaßnahme die entsprechenden verlängerten Durch- 3 laufzeiten. Die offizielle Eröffnung (Open-Up Event) des „Erlebnisraum Römerstraße“ findet am 08.05.2014 auf der Hafenstraße und dem Roncalliplatz in Köln statt; bis dahin soll die Wegebeschilderung erfolgt und ein Großteil der Kennzeichnungselemente umgesetzt sein. Mit Blick auf den Abschluss der Fördermaßnahme Ende 2014 wurden zwischenzeitlich die Erörterungen bezüglich der „Perspektive 2015+“ aufgenommen. Anlass ist einerseits die Absicht der Erftstädter Erklärung, den „Erlebnisraum Römerstraße“ der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies bedingt - insbesondere im Bereich der gemeinsamen Vermarktung und der Organisation von Aktivitäten - die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner. Zudem verpflichtet der Zuwendungsbescheid die Kommunen, die geförderten Maßnahmen für den Zeitraum der Zweckbindung, die aufgrund des Projektvolumens bei 20 Jahren für bauliche Maßnahmen liegt, zu unterhalten, zu erhalten und bei Beschädigung/Verlust zu ersetzen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, hielt eine aus Vertretern der Kommunen gebildete Arbeitsgruppe „Perspektive 2015+“ als Ergebnis der Diskussionen die Gründung eines gemeinsamen Vereins für zielführend. Dieser neu zu gründende Verein soll nach Möglichkeit die bislang nicht beteiligten Kommunen mit „ins Boot holen“ und u.a. die enge Anbindung des Projektes an die niederländische Provinz Limburg (die Kommunen dort haben eine Vereinbarung analog der Erftstädter Erklärung abgeschlossen) ermöglichen. Die Satzung des zu gründenden Vereins wird derzeit vorbereitet und demnächst als Entwurf vorgestellt. Bezüglich der finanziellen Ausstattung des Vereins war ursprünglich ein jährlicher Aufwand von 3.000,- € je Kommune diskutiert worden. Mit Blick auf die finanzielle Situation mehrerer Mitgliedskommunen wurde als Ergebnis eine Mindestausstattung von 1.000,- € jährlich vorgeschlagen. In der Lenkungskreissitzung der interkommunalen Kooperation am 2.Oktober 2013 vereinbarten die Teilnehmer, die jeweiligen Räte über den Stand der Beratungen und den gemeinsamen Vorschlag zu informieren und eine positive Beschlussfassung zu beantragen. Verwaltungsseitig wird die Fortführung der Kooperation in Form eines eingetragenen Vereins befürwortet, da er die Möglichkeit bietet, die gemeinsam begonnene Arbeit fortzusetzen, erneut Fördermittel zu akquirieren, weitere zusätzliche Maßnahmen der Unterhaltung und künftige Aktionen gemeinsam zu organisieren sowie weitere Partner, welche die finanziellen Aufwendungen mittragen, anzuwerben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister