Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 28.05.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-94/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stammt aus dem
Jahr 1975. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach
und nach vorgenommen wurden, um die Planung an die aktuellen Erfordernisse
anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten
wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung insgesamt einer Aktualisierung.
Zudem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht,
geändert. Darüber hinaus gilt es auch die veränderten Rahmenbedingungen, wie den
Klima- und den demographischen Wandel, mit ihren z. T. erheblichen Auswirkungen auf
die künftige Gemeindeentwicklung zu berücksichtigen.
Die bestehende Rahmenplanung für das Gemeindegebiet aus dem Jahr 2003 hat noch
eine Geltungs- bzw. Prognosedauer bis zum Ende diesen Jahres. D. h. eine Überarbeitung wäre in diesem Jahr erforderlich. Es bietet sich daher an, die dort getroffenen
Betrachtungen unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen nicht in einer
neuen Rahmenplanung, sondern in einem aktualisierten Flächennutzungsplan darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll somit nun im Zuge der Neuaufstellung zu einer
zukunftsfähigen Grundlage für die künftige Gemeindeentwicklung gemacht werden.
Folglich erhält man ein Gesamtplanwerk, dass einen verbindlicheren Charakter als die
Rahmenplanung besitzt.
Die Thematik wurde bereits im Arbeitskreis Rahmenplanung eingehend thematisiert.
Herr. Prof. Jahnen vom Planungsbüro HJP Aachen hatte hierzu dem Arbeitskreis die
Bedingungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes erläutert.
Herr Prof. Jahnen ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Bauleitplanung für die
Gemeinde Langerwehe tätig und hat bereits den aktuellen Flächennutzungsplan sowie die
noch bestehende Rahmenplanung erstellt.
Drucksache VL-94/2015
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Der Arbeitskreis ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Neuaufstellung sinnvoller als
eine Überarbeitung der Rahmenplanung ist.
Herr. Prof Jahnen wird das Verfahren zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes in
der Sitzung erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Angebot für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes lag bis zur Erstellung der
Sitzungsvorlage noch nicht vor.
Da die Notwendigkeit zur Neuaufstellung absehbar war, hat das Bauamt in den letzten
Jahren Haushaltsmittel zurückgestellt, so dass nun ausreichende Mittel zur Verfügung
stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB
die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
Der Bürgermeister
(Göbbels)