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Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 28.05.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-94/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe stammt aus dem Jahr 1975. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorgenommen wurden, um die Planung an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung insgesamt einer Aktualisierung. Zudem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Umweltrecht, geändert. Darüber hinaus gilt es auch die veränderten Rahmenbedingungen, wie den Klima- und den demographischen Wandel, mit ihren z. T. erheblichen Auswirkungen auf die künftige Gemeindeentwicklung zu berücksichtigen. Die bestehende Rahmenplanung für das Gemeindegebiet aus dem Jahr 2003 hat noch eine Geltungs- bzw. Prognosedauer bis zum Ende diesen Jahres. D. h. eine Überarbeitung wäre in diesem Jahr erforderlich. Es bietet sich daher an, die dort getroffenen Betrachtungen unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen nicht in einer neuen Rahmenplanung, sondern in einem aktualisierten Flächennutzungsplan darzustellen. Der Flächennutzungsplan soll somit nun im Zuge der Neuaufstellung zu einer zukunftsfähigen Grundlage für die künftige Gemeindeentwicklung gemacht werden. Folglich erhält man ein Gesamtplanwerk, dass einen verbindlicheren Charakter als die Rahmenplanung besitzt. Die Thematik wurde bereits im Arbeitskreis Rahmenplanung eingehend thematisiert. Herr. Prof. Jahnen vom Planungsbüro HJP Aachen hatte hierzu dem Arbeitskreis die Bedingungen zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes erläutert. Herr Prof. Jahnen ist bereits seit vielen Jahren im Bereich der Bauleitplanung für die Gemeinde Langerwehe tätig und hat bereits den aktuellen Flächennutzungsplan sowie die noch bestehende Rahmenplanung erstellt. Drucksache VL-94/2015 Seite - 2 - Der Arbeitskreis ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Neuaufstellung sinnvoller als eine Überarbeitung der Rahmenplanung ist. Herr. Prof Jahnen wird das Verfahren zur Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes in der Sitzung erläutern. Finanzielle Auswirkungen: Das Angebot für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes lag bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Da die Notwendigkeit zur Neuaufstellung absehbar war, hat das Bauamt in den letzten Jahren Haushaltsmittel zurückgestellt, so dass nun ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Der Bürgermeister (Göbbels)