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Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2015)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2015) Beschlussvorlage (Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2015)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 21.01.2015 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Rö Vorlagennummer: VL-20/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2015 Sachdarstellung: Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, maximal vier verkaufsoffene Sonntage nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW durch Verordnung freizugeben. An diesen verkaufsoffenen Sonntagen dürfen die Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet für die Dauer von fünf Stunden geöffnet bleiben. In Absprache mit der IV Pro Langerwehe sollen, wie in den vergangenen Jahren, an folgenden Terminen verkaufsoffene Sonntage, jeweils im Zeitraum von 12.00 bis 17.00 Uhr festgesetzt werden: 19.04.2015 – Frühlingsfest im Gewerbegebiet 05.07.2015 - Sommerfest 29.11.2015 – Töpfermarkt Damit nicht nur die an diesen Veranstaltungen beteiligten Einzelhändler hiervon profitieren, soll sich die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage auf das gesamte Gemeindegebiet beziehen. Laut § 6 Abs. 4 LÖG NRW sind vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer zu hören. Diese Anhörung erfolgte mit Schreiben vom 22.12.2014. Adressaten dieser Anhörung waren: Drucksache VL-20/2015 Seite - 2 - - Gewerkschaft ver.di - Handwerkskammer Aachen - Industrie- und Handelskammer Aachen - die evangelische Kirchengemeinde Inden-Langerwehe - das katholische Pfarramt St. Martin in Langerwehe Lediglich seitens der Gewerkschaft ver.di wurde eine negative Stellungnahme hierzu abgegeben. Diese, sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu, liegt der Anlage bei. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der o.g. ordnungsbehördlichen Verordnung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister