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Beschlussvorlage (Einlassung Gewerkschaft ver.di)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Beschlussvorlage (Einlassung Gewerkschaft ver.di) Beschlussvorlage (Einlassung Gewerkschaft ver.di)

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Inhalt der Datei

I! iiri,l ?"' I i i Fai'hbereich i.ii!. . t ver d. Eezirk Aachen/Duren/Erfl' I 12 Daenstleistungs- Handel Harscampstr 20'52062 Aachen ver.di Bezirk Aachen/Düren/Erft Gemeinde Langerweheider Bürgermeister GewerbeJOrd n u ngsamt z.H.Herrn Rösler Schönthaler Str.4 52379 Langerwehe Harscampstr 20 52062 Aach,an Teleion (0241) 94676-0 Te €{ax (0241)94676 39 Vorab per FAx an Tel. 02423-409166 Dallm Zeichen Ljnsere Zerchen Tel Dlrchwahl Fax Durchwah hre Stellungnahme zu den Anträgen auf Offenhalten von Verkaufsstellen äus besonderem Anlass gem. S 6 Abs.4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) 15 01 20r 5 123 11 JZls1 -17 i 21 39 Sehr geehrte Damen und Herren. Sehr geeh rter Herr RÖsler, bezüglich der Anträge der Gemeinde Über das offenhalten von verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen gem. S 6 Abs. 4 LOG NRW o aus Anlass des ,,Fruhltngsfestes" am 19.04 2015 . . aus Anlass des ,,Sommerfestes" am 05.07.2015 aus Anlass des ,,Töpfermarktes" am 29.11 2Q15 sieht die Gewerkschaft ver.di keinen Grund, von ihrer prinzipiellen Position abzuwelchen, zusatzliche Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen abzulehnen lhrem Antrag sind leider keine Erläuterungen der genauen Anlässe und entsprechender Gegebenheiten wie beispielsweise durch die veranstaltung selbst ausgelöste Besucherströme etc zu entnehmen. Nur der guten Ordnung halber mÖchten wir darauf hinweisen' dass der Anlassbezug nicht ausreichend berücksichtigt wird' vage Das Gesetz schreibt einen Anlassbezug vor, bleibt aber bei der genauen Definition unserer Auffassung ist daher das Urteil des Bundesverfassungsgerlchts vom Nach (BvR 2857/07 und BvR 2858107) heranzuziehen Darin erklärt das und Bundesverfassungsgericht, dass an eine Ausnahme von der gesetzlichen SonnFeiertagsruhe hohe Anforderungen zu stellen sind Die Zulassung von Sonntagsöffnungen kann nur In Abwägung anderer Recntsgüter mit 01.12.zQOg gleich- oder höheMertigen Verfassungsrang erfolgen Die von lhnen aufqeführten Anlässe erwecken den Eindruck, dass es w\Ä] r verdr de E-[/a l:.. !]' .!i- i I rrlir.l Eankverb n0ung Konro (rBAN) DE43390r01 1 1 1000206300 (BIC ESEDE5F39O) Fachbereichl2 Handel Vereinte Dienstleastungs- gewerkschalt ver.diBezirk Aachen/Düren/Erft sich hier um reine verkaufsveranstaltungen einzelner Einzelhandelsbetriebe handelt, aber rein wirtschaftliche Interessen der Händler oder ein alltägliches Einkaufsinteresse der Kunden können eine solche Ausnahme nicht rechtfertigen wir möchten hiermit also ausdrucklich klarstellen dass wir die sonntagsÖffnung an den oben genannten Terminen ablehnen. Die Gründe hierfÜr liegen Insbesondere In den In den letzten Jahren enorm gestiegenen Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschät ttgten, verursacht durch die seit 2003 erfolgten Anderungen des Ladenschluss- bzw Ladenöff nu ngsgesetzes. Aufgrund des verfassu ng srechtliche n sonn- und Feiertagsschutzes gilt ein grundsätz- ltches öffnungsverbot fur Geschäfte an Sonn- und Feiertagen Dies ergibt sich aus Art. 140 GG i.V.m. Art.139 WRV. Hierbei finden in der Bestimmung des Zwecks der rechtlichen Regelung die Worte ,,Arbeitsruhe" und ,,seelische Erhebung' besondere Bedeutung Die sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schÜtzt nicht nur dle Ausübung der Religionsfreiheit, die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der kÖrperlichen Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 GG) ve rfassu ng l\4 s it freundlichen Grüßen Jana Zorn Gewerkschaftssekretänn www vero oe E MaLl l;r! :l,i rr..1_!,ilr,!u Bankverb ndung Konto ( BAN) DE43390r01 1 1 1000206300 1B C ESEDE5F39O)