Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Eezirk Aachen/Duren/Erfl'
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Daenstleistungs-
Handel
Harscampstr 20'52062 Aachen
ver.di Bezirk
Aachen/Düren/Erft
Gemeinde Langerweheider Bürgermeister
GewerbeJOrd n u ngsamt
z.H.Herrn Rösler
Schönthaler Str.4
52379 Langerwehe
Harscampstr 20
52062 Aach,an
Teleion (0241) 94676-0
Te
€{ax (0241)94676
39
Vorab per FAx an Tel. 02423-409166
Dallm
Zeichen
Ljnsere Zerchen
Tel Dlrchwahl
Fax Durchwah
hre
Stellungnahme zu den Anträgen auf Offenhalten von Verkaufsstellen äus besonderem Anlass gem. S 6 Abs.4 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW)
15 01 20r 5
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39
Sehr geehrte Damen und Herren.
Sehr geeh rter Herr RÖsler,
bezüglich der Anträge der Gemeinde Über das offenhalten von verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen gem. S 6 Abs. 4 LOG NRW
o aus Anlass des ,,Fruhltngsfestes"
am 19.04 2015
.
.
aus Anlass des ,,Sommerfestes"
am 05.07.2015
aus Anlass des ,,Töpfermarktes"
am 29.11 2Q15
sieht die Gewerkschaft ver.di keinen Grund, von ihrer prinzipiellen Position abzuwelchen,
zusatzliche Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen abzulehnen
lhrem Antrag sind leider keine Erläuterungen der genauen Anlässe und entsprechender
Gegebenheiten wie beispielsweise durch die veranstaltung selbst ausgelöste Besucherströme etc zu entnehmen. Nur der guten Ordnung halber mÖchten wir darauf hinweisen'
dass der Anlassbezug nicht ausreichend berücksichtigt wird'
vage
Das Gesetz schreibt einen Anlassbezug vor, bleibt aber bei der genauen Definition
unserer Auffassung ist daher das Urteil des Bundesverfassungsgerlchts vom
Nach
(BvR 2857/07 und BvR 2858107) heranzuziehen Darin erklärt das
und
Bundesverfassungsgericht, dass an eine Ausnahme von der gesetzlichen SonnFeiertagsruhe hohe Anforderungen zu stellen sind Die Zulassung von Sonntagsöffnungen kann nur In Abwägung anderer Recntsgüter mit
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gleich- oder höheMertigen Verfassungsrang erfolgen Die von
lhnen aufqeführten Anlässe erwecken den Eindruck, dass es
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Eankverb n0ung
Konro (rBAN)
DE43390r01 1 1 1000206300
(BIC ESEDE5F39O)
Fachbereichl2
Handel
Vereinte
Dienstleastungs-
gewerkschalt
ver.diBezirk
Aachen/Düren/Erft
sich hier um reine verkaufsveranstaltungen einzelner Einzelhandelsbetriebe handelt,
aber rein wirtschaftliche Interessen der Händler oder ein alltägliches Einkaufsinteresse
der Kunden können eine solche Ausnahme nicht rechtfertigen
wir möchten hiermit also ausdrucklich klarstellen dass wir die sonntagsÖffnung an
den
oben genannten Terminen ablehnen. Die Gründe hierfÜr liegen Insbesondere In den In
den letzten Jahren enorm gestiegenen Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschät
ttgten, verursacht durch die seit 2003 erfolgten Anderungen des Ladenschluss- bzw
Ladenöff nu ngsgesetzes.
Aufgrund des verfassu
ng
srechtliche
n sonn- und Feiertagsschutzes gilt ein
grundsätz-
ltches öffnungsverbot fur Geschäfte an Sonn- und Feiertagen Dies ergibt sich aus Art.
140 GG i.V.m. Art.139 WRV. Hierbei finden in der Bestimmung des Zwecks der
rechtlichen Regelung die Worte ,,Arbeitsruhe" und ,,seelische Erhebung'
besondere Bedeutung Die sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schÜtzt nicht nur dle
Ausübung der Religionsfreiheit, die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und
psychischen Regeneration und damit der kÖrperlichen Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 GG)
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it freundlichen Grüßen
Jana Zorn
Gewerkschaftssekretänn
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