Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.05.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
030-65
Vorlagennummer: VL-71/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk Eschweiler
GmbH;
hier: Zustimmung der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Im Rahmen einer routinemäßigen Abfrage wurde überprüft, ob bezüglich des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH (StEW) Änderungsbedarf besteht. Diese Überprüfung hat ergeben, dass in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft),
§ 8 (Zuständigkeiten des Aufsichtsrates) sowie § 9 (Einladung zur Gesellschafterversammlung) Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf gesehen wurde.
Zu § 2 ist anzumerken, dass der bisherige Gesellschaftszweck sehr detailreich formuliert
ist. Insofern dient die Neufassung allen entsprechenden Vereinfachungsgründen.
In § 8 sind die Wertgrenzen den Handlungsnotwendigkeiten angepasst; in § 9 ist ein
vereinfachtes Instrumentarium in Bezug auf die Einladung von Gesellschafterversammlungen normiert.
Der Aufsichtsrat der StWE hat der Änderung bereits zugestimmt.
Vor einer notariellen Beurkundung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses ist
die Zustimmung des Rates der Gemeinde Langerwehe erforderlich.
Die EWV übernimmt die Koordination dieses Anzeigeverfahrens für die Kommunen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH zu.
Drucksache VL-71/2015
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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