Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich – gem. § 31 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
14 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
14.02.11, 19:00
Aktualisiert
03.03.11, 19:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich – gem. § 31 BauGB) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich – gem. § 31 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 191/2011 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014) HSG: 60 Sachbearbeiter: Bettina Schmidt vom 10.02.2011 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 24.02.2011 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich – gem. § 31 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Mit Datum vom 27.01.2011 stellt Herr Björn Olfs, Gewerbepark 42, 52388 Nörvenich, einen Bauantrag zum Umbau / Modernisierung des Einfamilienwohnhauses sowie Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstück 266, gelegen Bahnhofstraße 40. Da der geplante Anbau nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, beantragt Herr Björn Olfs die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung - OT Nörvenich - bezüglich der Abweichung von der gemäß Bebauungsplan vorgeschriebenen zwingenden Zweigeschossigkeit der Bebauung auf eine eingeschossige Bebauung. Die Kreisverwaltung Düren legt diesen Bauantrag hier mit Datum vom 31.01.2011, eingegangen am 02.02.2011, mit der Bitte um Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung Ortsteil Nörvenich – nach § 31 BauGB hinsichtlich der Geschossigkeit vor. / Der Lageplan, ein Auszug aus dem Bebauungsplan sowie ein Übersichtsplan über die in der Umgebung realisierten eingeschossigen Anbauten sind der Vorlage beigefügt. Gemäß § 31 (2) BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 31 (2) BauGB sind im vorliegenden Fall gegeben. Darüber hinaus ist die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung - OT Nörvenich - unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. III: Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, dem Antrag des Herrn Björn Olfs, Gewerbepark 42, 52388 Nörvenich, vom 27.01.2011 auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich - im Hinblick auf die Geschossigkeit für das Grundstück in der Gemarkung Nörvenich, Flur 16, Flurstück 266, gelegen Bahnhofstraße 40, zu entsprechen. Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nörvenich G 32, 8. Änderung – OT Nörvenich - im Hinblick auf die Geschossigkeit wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB wird erteilt.