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Tischvorlage (Programm "Kinder. Lachen. Lernen." der Sparkasse Düren hier: Richtlinien für die Verteilung der für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Tischvorlage (Programm "Kinder. Lachen. Lernen." der Sparkasse Düren
hier: Richtlinien für die Verteilung der für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel) Tischvorlage (Programm "Kinder. Lachen. Lernen." der Sparkasse Düren
hier: Richtlinien für die Verteilung der für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 05.11.2014 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Kinder. Lachen. Lernen Vorlagennummer: VL-165/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugend- und Sozialangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Programm "Kinder. Lachen. Lernen." der Sparkasse Düren hier: Richtlinien für die Verteilung der für 2014 zur Verfügung stehenden Mittel Sachdarstellung: Anlässlich seiner (1.) Sitzung am 23.09.2014 hatte der Ausschuss für Jungend- und Sozialangelegenheiten die Bildung eines Arbeitskreises zur Erarbeitung der Vergaberichtlinien für die noch verfügbaren Mittel aus dem Programm „Kinder. Lachen. Lernen.“ der Sparkasse Düren beschlossen (TOP 5/1). In seiner Sitzung am 04.11.2014 hat der Arbeitskreis nachfolgende Richtlinien für die Vergabe der Mittel erarbeitet: 1. Es werden keine Zuwendungen an Sport- und Karnevalsvereine gewährt, da hier grundsätzlich eine Förderung durch die Sportpauschale möglich ist. 2. Der Antrag Ruhnau/Wenn für den TuS 08 Jüngersdorf wird gefördert, da es sich hierbei nicht um eine Sportmaßnahme im Sinne der Sportpauschale sondern um eine Inklusionsmaßnahme handelt. 3. Es werden keine Anträge berücksichtigt, für welche anderweitige Fördermöglichkeiten bestehen (hier: Töpfereimuseum). 4. Es erfolgt keine Förderung von Projekten, welche erst im Folgejahr (hier: 2015) beginnen (wie das Zirkus-Projekt der Martinusschule). 5. Es ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nach Möglichkeit eine Vollfinanzierung der Projekte anzustreben. 6. Es erfolgt keine Förderung von Ausstattungsgegenständen, welche nicht unmittelbar Kindern zu Gute kommen (z.B. Erzieherinnenstühle). Drucksache VL-165/2014 Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend- und Sozialangelegenheiten beschließt, den seitens des Arbeitskreises erarbeiteten Förderrichtlinien zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -