Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.06.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-99/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße
Sachdarstellung:
Am 24.04.2015 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes eingegangen.
Geplant ist die Errichtung von KFW-Einfamilienhäusern in der Gemarkung Langerwehe,
Flur 15, Flurstücke 352, 353, 354 und 356 (tlw.). Die Grundstücke 352-354 grenzen an die
Johannes-Haack-Straße. Da auch der dahinter liegende Bereich (Flurstück 356 tlw.)
bebaut werden soll, ist hier die Erschließung mittels eines Stichweges geplant.
Ein Katasterplan und entsprechende Unterlagen sind beigefügt.
Planungsrechtlich liegt die Fläche im Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan sieht Wohnbauflächen vor.
Ein Bebauungsplan ist für das Vorhaben erforderlich, da nur somit eine gemäß
§ 1 (5) BauGB nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen
und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet ist. Weiterhin wird somit eine
dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung sichergestellt.
Der Arbeitskreis Rahmenplanung hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 über den Antrag
beraten. Grundsätzlich wird dieser als sehr positiv angesehen, da somit eine innere
Verdichtung der Ortslage angestrebt werden kann.
Die vorgesehene Erschließungsstraße ermöglicht jedoch nicht, dass z. B. Müllfahrzeuge
die geplante Stichstraße passieren können. Dies hätte zur Folge, dass die Mülltonnen der
hinter liegenden Häuser nach vorne hin an die Johannes-Haack-Straße gestellt werden
müssten, die ohnehin schon sehr schmal ist.
Drucksache VL-99/2015
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Die Erschließungsplanung sollte daher vom Antragsteller - vor einem endgültigen
Aufstellungsbeschluss - entsprechend umgeplant und dem Ausschuss zur erneuten
Beratung vorgelegt werden.
Anmerkung: Im Antrag ist von einem „Privatweg“ die Rede. Ob die Ausgestaltung
tatsächlich als Privatstraße oder Öffentliche Straße erfolgt wird derzeit noch von der
Verwaltung geprüft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und beauftragt die Verwaltung, dem Antragsteller mitzuteilen, dass ein
Vorschlag für eine neue Erschließung vorgelegt werden sollte.
Der Bürgermeister
(Göbbels)