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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.06.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-99/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße Sachdarstellung: Am 24.04.2015 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes eingegangen. Geplant ist die Errichtung von KFW-Einfamilienhäusern in der Gemarkung Langerwehe, Flur 15, Flurstücke 352, 353, 354 und 356 (tlw.). Die Grundstücke 352-354 grenzen an die Johannes-Haack-Straße. Da auch der dahinter liegende Bereich (Flurstück 356 tlw.) bebaut werden soll, ist hier die Erschließung mittels eines Stichweges geplant. Ein Katasterplan und entsprechende Unterlagen sind beigefügt. Planungsrechtlich liegt die Fläche im Innenbereich nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan sieht Wohnbauflächen vor. Ein Bebauungsplan ist für das Vorhaben erforderlich, da nur somit eine gemäß § 1 (5) BauGB nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, gewährleistet ist. Weiterhin wird somit eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung sichergestellt. Der Arbeitskreis Rahmenplanung hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 über den Antrag beraten. Grundsätzlich wird dieser als sehr positiv angesehen, da somit eine innere Verdichtung der Ortslage angestrebt werden kann. Die vorgesehene Erschließungsstraße ermöglicht jedoch nicht, dass z. B. Müllfahrzeuge die geplante Stichstraße passieren können. Dies hätte zur Folge, dass die Mülltonnen der hinter liegenden Häuser nach vorne hin an die Johannes-Haack-Straße gestellt werden müssten, die ohnehin schon sehr schmal ist. Drucksache VL-99/2015 Seite - 2 - Die Erschließungsplanung sollte daher vom Antragsteller - vor einem endgültigen Aufstellungsbeschluss - entsprechend umgeplant und dem Ausschuss zur erneuten Beratung vorgelegt werden. Anmerkung: Im Antrag ist von einem „Privatweg“ die Rede. Ob die Ausgestaltung tatsächlich als Privatstraße oder Öffentliche Straße erfolgt wird derzeit noch von der Verwaltung geprüft. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, den Antrag grundsätzlich zu befürworten und beauftragt die Verwaltung, dem Antragsteller mitzuteilen, dass ein Vorschlag für eine neue Erschließung vorgelegt werden sollte. Der Bürgermeister (Göbbels)