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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz; Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz;
Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz;
Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz;
Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1134 /IX.L. Datum: 14.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz; Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, zur Errichtung einer Garage mit Carport a) auf rd. 3,0 qm außerhalb der überbaubaren Flächen des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 und b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage mit Carport zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 ist mit einem Wohnhaus und Doppelgarage bebaut. Es befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz. Die Eigentümer beabsichtigen, eine weitere Garage mit Carport in Fertigbauweise auf diesem Grundstück zu errichten, und zwar soll der Standort zur Straßen hin orientiert so angeordnet werden, dass ein ungehinderter Zugang zum seitlich gelegenen Eingang des Wohnhauses verbleibt. Dadurch wird die vordere, im Bebauungsplan T 2 festgesetzte Baugrenze auf einer Fläche von rd. 3,0 qm überschritten. Die zur Straße „Am Bruchpütz“ vorhandene Bepflanzung bleibt von der Baumaßnahme unberührt. Aufgrund dessen, dass es sich um eine Garage mit Carport in Fertigbauweise handelt, ist das Dach als Flachdach ausgebildet. Im Baugebiet T 2, Tondorf, Am Bruchpütz, sind bereits mehrere Flachdachgaragen in Fertigbauweise, auch in unmittelbarer Nähe des Grundstückes Nr. 34 vorhanden. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 3 die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Abweichung der Überbauung der vorderen Baugrenze ist städtebaulich vertretbar, da diese mit 3,0 qm als geringfügig angesehen werden kann. Aufgrund dessen, dass der Flachdachgestaltung bei Garagen auch in der Vergangenheit stattgegeben wurde, sollte auch hier dieser Dachgestaltung zugestimmt werden Aus den zuvor genannten Gründen kann einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz, zugestimmt werden, so dass vorgeschlagen wird, diesem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, zur Errichtung einer Garage mit Carport a) auf rd. 3,0 qm außerhalb der überbaubaren Flächen des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 sowie b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage mit Carport zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich sowie vorgesehene Überschreitung der vorderen Baugrenze in blau dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister