Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1134 /IX.L.
Datum:
14.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am
Bruchpütz;
Errichtung einer Garage mit Carport auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13
Nr. 34
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, zur Errichtung einer Garage mit Carport
a) auf rd. 3,0 qm außerhalb der überbaubaren Flächen des Grundstückes
Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 und
b) zur Flachdachgestaltung dieser Garage mit Carport
zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 ist mit einem Wohnhaus und
Doppelgarage bebaut. Es befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz.
Die Eigentümer beabsichtigen, eine weitere Garage mit Carport in Fertigbauweise auf
diesem Grundstück zu errichten, und zwar soll der Standort zur Straßen hin orientiert
so angeordnet werden, dass ein ungehinderter Zugang zum seitlich gelegenen Eingang
des Wohnhauses verbleibt. Dadurch wird die vordere, im Bebauungsplan T 2 festgesetzte Baugrenze auf einer Fläche von rd. 3,0 qm überschritten. Die zur Straße „Am
Bruchpütz“ vorhandene Bepflanzung bleibt von der Baumaßnahme unberührt.
Aufgrund dessen, dass es sich um eine Garage mit Carport in Fertigbauweise handelt,
ist das Dach als Flachdach ausgebildet. Im Baugebiet T 2, Tondorf, Am Bruchpütz,
sind bereits mehrere Flachdachgaragen in Fertigbauweise, auch in unmittelbarer Nähe
des Grundstückes Nr. 34 vorhanden.
Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit
werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
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die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Abweichung der Überbauung der vorderen Baugrenze ist städtebaulich vertretbar,
da diese mit 3,0 qm als geringfügig angesehen werden kann. Aufgrund dessen, dass
der Flachdachgestaltung bei Garagen auch in der Vergangenheit stattgegeben wurde,
sollte auch hier dieser Dachgestaltung zugestimmt werden
Aus den zuvor genannten Gründen kann einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes T 2, Tondorf, Am Bruchpütz, zugestimmt werden, so dass vorgeschlagen wird, diesem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 2, Tondorf, zur Errichtung einer Garage mit Carport
a)
auf rd. 3,0 qm außerhalb der überbaubaren Flächen des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 13 Nr. 34 sowie
b)
zur Flachdachgestaltung dieser Garage mit Carport
zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich sowie vorgesehene Überschreitung der vorderen Baugrenze in blau dargestellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister