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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 200/2012 Az.: 81 06-10 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.05.2012 gez. Klinkhammer Amtsleiter gez. Walter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 13.06.2012 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 25.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Jahresabschluss 2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wird nebst Lagebericht gem. § 26 EigVO NRW festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.287,71 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen. Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das Wirtschaftsjahr 2011 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der KPMG Prüfungs- und Beratungsgesellschaft AG, Köln, beigefügt. Entsprechend der Empfehlung zur Ergebnisverwendung soll der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.287.71 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden. Nachdem der Eigenbetrieb Städtische Dienste bereits im letzten Jahr keinen Jahresüberschuss erwirtschaften konnte, ist dies im Jahr 2011 erneut nicht gelungen. Das Unternehmen hat zwar eine Umsatzsteigerung herbeiführen können, diese konnte allerdings die aus den damit einhergehenden Mehraufwendungen beim Personal nicht vollständig kompensieren. Wie hinlänglich bekannt, arbeiten die Städtischen Dienste nach dem Auftraggeber/Auftragnehmerprinzip und verwalten somit eigenverantwortlich das ihnen zur Verfügung stehende Budget. Ihnen obliegt die Kalkulation von Personal, Material- sowie Maschineneinsatz zur Abwicklung von Aufträgen. Dabei stellen sie sich stets dem Preisvergleich mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und sind genau wie die Privatwirtschaft abhängig von konjunkturellen Einflüssen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die auf allen Ebenen praktizierten Sparbemühungen der potentiellen Auftraggeber (Stadt/Stadtwerke) zwangsläufig sich sowohl auf Umsätze als auch auf die Gewinne auswirken. Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommt, wenn die Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband übertragen werden. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die Abwasserbeseitigung fast 50 % des Umsatzvolumens der Städtischen Dienste aus. Nachdem die Stadtwerke im erstinstanzlichen Verfahren gegen die Übertragung vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen sind, könnte der Erftverband kurzfristig die Anlagen übernehmen. Sollte es bis dahin nicht gelungen sein, für die städtischen Dienste ein wirtschaftliches „Standbein“ zu finden, welches nicht im Gegensatz zu § 107 GO steht und bei dem ähnliche Erträge wie aus der Abwasserbeseitigung zu erwirtschaften sind, sollte der Eigenbetrieb aufgegeben, und in den städtischen Haushalt bzw. Eigenbetrieb Straßen integriert werden. Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Bilanz zum 31.12.2011 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2011 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2011 Übersicht Kennzahlen 1999 - 2011 (Dr. Rips) -2-