Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 200/2012
Az.: 81 06-10
Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 14.05.2012
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
gez. Walter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
13.06.2012
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
27.11.2012
vorberatend
Rat
11.12.2012
beschließend
Betrifft:
25.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweig Städtische Dienste
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Jahresabschluss 2011, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang,
wird nebst Lagebericht gem. § 26 EigVO NRW festgestellt.
2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von -5.287,71 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Begründung:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 EigVO
NRW nach Vorberatung durch den Betriebsauschuss vom Rat festzustellen.
Der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang für das
Wirtschaftsjahr 2011 sind als Anlagen mit dem Bestätigungsvermerk der KPMG Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft AG, Köln, beigefügt.
Entsprechend der Empfehlung zur Ergebnisverwendung soll der erwirtschaftete Jahresfehlbetrag
in Höhe von -5.287.71 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Nachdem der Eigenbetrieb Städtische Dienste bereits im letzten Jahr keinen Jahresüberschuss
erwirtschaften konnte, ist dies im Jahr 2011 erneut nicht gelungen. Das Unternehmen hat zwar
eine Umsatzsteigerung herbeiführen können, diese konnte allerdings die aus den damit
einhergehenden Mehraufwendungen beim Personal nicht vollständig kompensieren.
Wie
hinlänglich
bekannt,
arbeiten
die
Städtischen
Dienste
nach
dem
Auftraggeber/Auftragnehmerprinzip und verwalten somit eigenverantwortlich das ihnen zur
Verfügung stehende Budget. Ihnen obliegt die Kalkulation von Personal, Material- sowie
Maschineneinsatz zur Abwicklung von Aufträgen. Dabei stellen sie sich stets dem Preisvergleich
mit privatwirtschaftlichen Unternehmen und sind genau wie die Privatwirtschaft abhängig von
konjunkturellen Einflüssen. Für die Praxis bedeutet dies, dass die auf allen Ebenen praktizierten
Sparbemühungen der potentiellen Auftraggeber (Stadt/Stadtwerke) zwangsläufig sich sowohl auf
Umsätze als auch auf die Gewinne auswirken.
Ausweislich der Risikobewertung ist das Unternehmen zwar nicht unmittelbar im Bestand
gefährdet, es zeichnet sich jedoch ab, dass es zu einer Bestandsgefährdung kommt, wenn die
Abwasseranlagen größer 500 Einwohnerwerte (nahezu alle RÜB) auf den Erftverband übertragen
werden. Immerhin machen die erbrachten Dienstleistungen für die Abwasserbeseitigung fast 50 %
des Umsatzvolumens der Städtischen Dienste aus. Nachdem die Stadtwerke im erstinstanzlichen
Verfahren gegen die Übertragung vor dem Verwaltungsgericht Köln unterlegen sind, könnte der
Erftverband kurzfristig die Anlagen übernehmen. Sollte es bis dahin nicht gelungen sein, für die
städtischen Dienste ein wirtschaftliches „Standbein“ zu finden, welches nicht im Gegensatz zu §
107 GO steht und bei dem ähnliche Erträge wie aus der Abwasserbeseitigung zu erwirtschaften
sind, sollte der Eigenbetrieb aufgegeben, und in den städtischen Haushalt bzw. Eigenbetrieb
Straßen integriert werden.
Als Anlagen sind der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Bilanz zum 31.12.2011
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2011
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2011
Übersicht Kennzahlen 1999 - 2011
(Dr. Rips)
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