Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes in Heistern)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes in Heistern) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes in Heistern)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.05.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-84/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes in Heistern Sachdarstellung: Mit Datum vom 18.05.2015 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zum Neubau eines Viehunterstandes auf dem Grundstück der Gemarkung Wenau, Flur 5, Flurstücke 67 und 68, Hamicher Straße , eingereicht. Das v.g. Bauvorhaben ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung. Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Auswirkungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt , das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen. Drucksache VL-84/2015 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -