Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.05.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-84/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes in Heistern
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 18.05.2015 wurde bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein Bauantrag zum Neubau eines Viehunterstandes auf dem Grundstück der
Gemarkung Wenau, Flur 5, Flurstücke 67 und 68, Hamicher Straße , eingereicht. Das v.g.
Bauvorhaben ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt im Außenbereich
im Sinne des § 35 BauGB. Gemäß § 35 (1) BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich
zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung
gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur
einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Viehhaltung.
Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche
Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt , das Einvernehmen
gemäß § 36 (1) BauGB zu erteilen.
Drucksache VL-84/2015
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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