Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
17.05.12, 06:29
Aktualisiert
05.06.12, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 170/2012
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 23.04.2012
gez. Heil
05.06.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
29.05.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Überprüfung und Zusammenlegung der einzelnen
Buchhaltungsbereiche der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Kernhaushalt und die beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Immobilienwirtschaft“
sowie „Straßen“ nutzen die Finanzsoftware „Infoma“. Der Eigenbetrieb Stadtwerke arbeitet
hingegen mit einem anderen Programm, nämlich dem Programm „RS Wegan“ von der Firma
Rehling. Das hängt insbesondere damit zusammen, dass das Verfahren „Infoma“ nicht in der Lage
ist, den Anforderungen eines modernen Abrechnungssystems der Ver- und Entsorgung gerecht zu
werden. Dies behindert naturgemäß eine Zusammenfassung der Buchhaltungen, da zum einen
Vertretungsregelungen zwischen Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Stadtwerke und der
übrigen Buchhaltungen erschwert wären. Zum anderen spricht die räumlich Trennung von
Stadtwerken und der übrigen Verwaltung gegen eine Zentralisierung der Buchhaltung mit den
Stadtwerken.
Es verbleibt demnach die Frage, ob eine Zusammenführung der Buchhaltungen der beiden
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der Kernverwaltung sinnvoll ist.
Unstrittig ist, dass eine Konzentration der Buchhaltungen Synergien erzeugen kann. Es muss aber
bedacht werden, dass für die beiden Eigenbetriebe eine handelsrechtliche Buchführung und ein
jeweils daraus abgeleiteter separater HGB-Abschluss aufzustellen ist. Es existieren
unterschiedliche Kontenpläne, unterschiedliche Bilanzierungsmethoden und verschiedene Ansatzund Bewertungsvorschriften, so dass sich die Frage stellt, ob wirklich eine langfristige
gegenseitige Vertretungsregelung sichergestellt werden kann. Es erscheint eher so, dass das
Personal aufgrund des unterschiedlichen Buchungsstoffes grundsätzlich nicht ohne Weiteres
gegenseitig vertretbar und auch nicht teilweise abbaubar ist.
Bei einer Zusammenführung würden die Buchhaltungen zwar räumlich zusammen gefasst; sie
wären jedoch weiterhin parallel zueinander angesiedelt. Es entstünde eine räumliche Trennung
zwischen der Buchhaltung und den einzelnen Sachbearbeiter/-innen in den Eigenbetrieben bzw.
im Kernhaushalt. Bei zahlreichen Buchungen ist aber ein enger Informationsfluss zwischen
Sachbearbeitung und Buchhaltung sowie kurze Entscheidungswege bedeutend. Viele Buchungen
stellen Sonderfälle dar. Zu bedenken ist außerdem, dass sich nahezu sämtliche investive
Buchungen (und somit fast die komplette Anlagenbuchhaltung) in den Eigenbetrieben vollziehen.
Hier muss eine enge Abstimmung z. B. insbesondere bei der Frage einer etwaigen Aktivierbarkeit
von Maßnahmen erfolgen.
Es müsste auch entschieden werden, wie zukünftig die Abteilung „Stadtkasse“ einbezogen würde.
Bisher organisieren die Eigenbetriebe ihre Aus- und Einzahlungen gemäß der Regelungen der
EigVO (HGB) selbst. Die Abteilung „Stadtkasse“ wickelt aber die Ein- und Auszahlungen des
Kernhaushaltes gemäß den Regelungen des NKF ab. Ein großer Unterschied zwischen NKF und
HGB besteht darin, dass im NKF eine separate Finanzrechung aufzustellen ist, bei der die Einund Auszahlungen auf dafür vorgesehenen separaten Konten zu buchen sind (NKF-Kasse). Dies
ist nach der EigVO nicht der Fall. Eine mögliche Zusammenfassung der Buchhaltungen hätte
demnach aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungen im Bereich der Stadtkasse zur
Folge.
Zwischenfazit:
Der unterschiedliche Buchungsstoff (NKF HGB) erschwert eine Zusammenfassung der
Buchhaltungen, da eine 1:1-Vertretung nicht gewährleistet werden kann. Somit sind mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit kurz- und mittelfristig keine Einsparungen aufgrund einer Reduzierung
der Personalkosten erzielbar. Außerdem stünden den Vorteilen aus anderen möglichen
Synergieeffekten Nachteile durch einen verschlechterten Informationsfluss und zusätzliche
Schnittstellen gegenüber.
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Im Antrag der CDU-Fraktion wurde auch eine mögliche Einsparung im Bereich der KDVZ-Umlage
thematisiert. Eine Rücksprache bei der KDVZ hat jedoch ergeben, dass alle Erftstädter Daten
(also sowohl die Daten der Eigenbetriebe als auch die des Kernhaushaltes) in einer Datenbank bei
der KDVZ geführt werden, so dass es durch eine Zusammenfassung der Buchhaltungen an dieser
Stelle keine Einsparungen gäbe. Einsparungen wären nur dann möglich, wenn sich die Anzahl der
Datenbanken reduzieren würde. Auch die Datenmenge bliebe unverändert. Es könnten allenfalls
geringe Lizenzkosten eingespart werden, sofern die Anzahl der User (Nutzer) reduziert werden
könnte. Dies wird aber derzeit – wie oben beschrieben – angezweifelt.
Die im Antrag der CDU-Fraktion erwähnten Unzulänglichkeiten bzw. organisatorischen
Abstimmungsprobleme bei der Vollstreckung sind buchhaltungsunabhängig und wurden in der
Zwischenzeit durch eine personelle Veränderung im Bereich der Vollstreckung behoben und
abgestellt. Dies wird auch vom Rechnungsprüfungsamt bestätigt.
(Dr. Rips)
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