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Beschlussvorlage (Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D'horn hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
06.02.15, 18:06
Aktualisiert
06.02.15, 18:06
Beschlussvorlage (Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D'horn
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2014) Beschlussvorlage (Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D'horn
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2014)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.01.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00 Mie/Ne Vorlagennummer: VL-6/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D'horn hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2014 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde hat den Antrag der SPD-Fraktion zur Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D’horn in seiner Sitzung am 25.09.2014 beraten und an den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt (sh. Anlage 1). Bei der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Grabart (Urnenstele) handelt es sich um eine oberirdische Urnenbestattung ohne individuellen Pflegeaufwand für die Angehörigen. Die Beisetzung der Urnen erfolgt in einem Nischensystem, deren Einzelfächer durch Grabplatten verschlossen werden. Diese Platten können mit Namen und Daten versehen werden. Jede Urnennische kann mit drei normalen bzw. zwei Schmuckurnen belegt werden. Das Umfeld der Urnenstelen sollte bei der Anlegung so gestaltet werden, dass eine Möglichkeit zum Verweilen (Bänke) sowie zum Ablegen von Blumengebinden oder Aufstellen von Grablichtern vorgesehen wird. Auch eine angemessene Bepflanzung der Urnenstelenfläche sollte vorgesehen werden, damit diese nicht wie ein Fremdkörper auf dem Friedhof wirkt. Urnenstelen werden in verschiedenen Materialien und Ausführungen angeboten, die sich preislich zum Teil deutlich unterscheiden. So werden Betonstelen mit 4 Kammern, zu einem Preis von ca. 2.000 € angeboten, während Aluminium-Kunstguss-Stelen mit 16 Kammern, deutlich geringerem Gewicht mit einem Preis von rund 8.000 € zu Buche schlagen. Darüber hinaus werden Stelen auch in Edelstahlausführung oder Naturstein angeboten. Beispielbilder sind als Anlage beigefügt (sh. Anlage 2). Fast alle Gemeinden des Kreises Düren bieten mittlerweile Urnenstelen auf einem oder mehreren Friedhöfen ihres Gemeindegebietes an. Dabei werden die verschiedensten Ausführungen angeboten. Drucksache VL-6/2015 Seite - 2 - Gebührenmäßig verlangen die anderen Gemeinden zwischen 1.900 € (Gmd. Niederzier) und 2.680 € (Gmd. Aldenhoven). Hier wäre bei einer Entscheidung für ein Stelenfeld auf der Grundlage der entstehenden Kosten eine separate Gebührenkalkulation erforderlich. Ebenso müsste die Ruhefrist (lt. Satzung für alle anderen Grabarten in Langerwehe = 30 Jahre) festgelegt werden. Problematisch bei der Anlegung eines Urnenstelenfeldes ist zum einen der möglicherweise entstehende „Wildwuchs“ hinsichtlich der von den Angehörigen mitgebrachten Gestecke, Blumengebinde und Grableuchten. Zum anderen bleibt die Frage zu klären, was nach Ablauf der Ruhefrist mit den Urnen geschehen soll. Hierzu müsste möglicherweise ein Streufeld etc. angelegt werden. Bereits 2009 stand die Thematik im Kulturausschuss zur Tagesordnung; seinerzeit hat man sich nach kontroverser Diskussion gegen die Anlegung eines derartigen Gräberfeldes entschieden. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten sind abhängig von Art und Anzahl der Stelen. Beschlussvorschlag: Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung ob und ggf. welche Art von Stelen auf dem Friedhof in D’horn angeboten werden soll. Der Bürgermeister (Göbbels)