Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
83 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
06.02.15, 18:06
Aktualisiert
06.02.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.01.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00 Mie/Ne
Vorlagennummer: VL-6/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D'horn
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2014
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde hat den Antrag der SPD-Fraktion zur Erweiterung des Bestattungsangebotes auf dem Friedhof D’horn in seiner Sitzung am 25.09.2014 beraten und an
den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt (sh.
Anlage 1).
Bei der von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Grabart (Urnenstele) handelt es sich um
eine oberirdische Urnenbestattung ohne individuellen Pflegeaufwand für die Angehörigen.
Die Beisetzung der Urnen erfolgt in einem Nischensystem, deren Einzelfächer durch
Grabplatten verschlossen werden. Diese Platten können mit Namen und Daten versehen
werden. Jede Urnennische kann mit drei normalen bzw. zwei Schmuckurnen belegt
werden.
Das Umfeld der Urnenstelen sollte bei der Anlegung so gestaltet werden, dass eine
Möglichkeit zum Verweilen (Bänke) sowie zum Ablegen von Blumengebinden oder
Aufstellen von Grablichtern vorgesehen wird. Auch eine angemessene Bepflanzung der
Urnenstelenfläche sollte vorgesehen werden, damit diese nicht wie ein Fremdkörper auf
dem Friedhof wirkt.
Urnenstelen werden in verschiedenen Materialien und Ausführungen angeboten, die sich
preislich zum Teil deutlich unterscheiden. So werden Betonstelen mit 4 Kammern, zu
einem Preis von ca. 2.000 € angeboten, während Aluminium-Kunstguss-Stelen mit 16
Kammern, deutlich geringerem Gewicht mit einem Preis von rund 8.000 € zu Buche
schlagen. Darüber hinaus werden Stelen auch in Edelstahlausführung oder Naturstein
angeboten.
Beispielbilder sind als Anlage beigefügt (sh. Anlage 2).
Fast alle Gemeinden des Kreises Düren bieten mittlerweile Urnenstelen auf einem oder
mehreren Friedhöfen ihres Gemeindegebietes an. Dabei werden die verschiedensten
Ausführungen angeboten.
Drucksache VL-6/2015
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Gebührenmäßig verlangen die anderen Gemeinden zwischen 1.900 € (Gmd. Niederzier)
und 2.680 € (Gmd. Aldenhoven).
Hier wäre bei einer Entscheidung für ein Stelenfeld auf der Grundlage der entstehenden
Kosten eine separate Gebührenkalkulation erforderlich. Ebenso müsste die Ruhefrist (lt.
Satzung für alle anderen Grabarten in Langerwehe = 30 Jahre) festgelegt werden.
Problematisch bei der Anlegung eines Urnenstelenfeldes ist zum einen der möglicherweise entstehende „Wildwuchs“ hinsichtlich der von den Angehörigen mitgebrachten
Gestecke, Blumengebinde und Grableuchten. Zum anderen bleibt die Frage zu klären,
was nach Ablauf der Ruhefrist mit den Urnen geschehen soll. Hierzu müsste möglicherweise ein Streufeld etc. angelegt werden.
Bereits 2009 stand die Thematik im Kulturausschuss zur Tagesordnung; seinerzeit hat
man sich nach kontroverser Diskussion gegen die Anlegung eines derartigen Gräberfeldes entschieden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten sind abhängig von Art und Anzahl der Stelen.
Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss obliegt die Entscheidung ob und ggf. welche Art von Stelen auf dem
Friedhof in D’horn angeboten werden soll.
Der Bürgermeister
(Göbbels)