Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
40 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
13.12.13, 11:00
Aktualisiert
13.12.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1127 /IX.L.
Datum: 10.12.2013
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umbesetzung von Ausschüssen
hier: Werksausschuss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Anstelle von Herrn Bernd Maus aus Marmagen wird Herr Karl-Heinz Klos aus
Tondorf gem. § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) zum sachkundigen Bürger im
Werksausschuss der Gemeinde Nettersheim bestellt. Als stellvertretende sachkundige Bürgerin wird Frau Gertrud Schruff aus Engelgau bestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 20.11.2013 hat Herr Bernd Maus seinen Rücktritt als sachkundiger Bürger im Werksausschuss der Gemeinde Nettersheim erklärt.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.12.2013 vorgeschlagen, Herrn KarlHeinz Klos als sachkundigen Bürger und Frau Gertrud Schruff als stellv. sachkundige Bürgerin im Werksausschuss zu bestellen.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2b GO NRW ist der Rat für die Wahl der Mitglieder der
Ausschüsse zuständig. Die Ratsmitglieder wählen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §
58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Ausschussmitglieder.
gez. Pracht
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Bürgermeister