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Antrag (Antrag bzgl. Bericht über das Obdachlosenheim am Ahremer Lichweg und über die Situation der Obdachlosen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 122/2011 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.03.2011 gez. Hülsebus 06.09.2011 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 17.05.2011 vorberatend 15.09.2011 vorberatend Antrag bzgl. Bericht über das Obdachlosenheim am Ahremer Lichweg und über die Situation der Obdachlosen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Unterkunft für Obdachlose in Erftstadt-Lechenich, Ahremer Lichweg 3, ist seit 01.09.2009 (Erstbelegung) in Betrieb. Die Abläufe in dieser Unterkunft sind absolut reibungslos. Einzelheiten zum Ahremer Lichweg, wie auch zu den übrigen Unterkünften, entnehmen Sie bitte dem Entwicklungsbericht 2010/2011, welcher als Anlage beigefügt ist. Unter anderem entnehmen Sie daraus auch die Belegungszahlen. Die Stadt Erftstadt verfügt im Gegensatz zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen nicht über eine sogenannte Obdachlosensatzung. Von daher wird es zur allgemeinen Rechtssicherheit, aber auch zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe für erforderlich gehalten, für den Bereich der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt auch eine solche Satzung zu erlassen. Ein entsprechender Entwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Eine Mustersatzung des nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebundes gibt es zu diesem Thema leider nicht. Orientiert habe ich mich jedoch an den Satzungen der benachbarten Kommunen sowie an einer Mustersatzung, welche dem Werk „Praktische Fallbeispiele und Arbeitshilfen“, herausgegeben von Robert Dübbers bei der WEKA Media GmbH, entstammt. Ebenfalls beigefügt ist der Entwurf einer Hausordnung und eines Hygieneplanes, die, so sieht es die Satzung vor, durch den Bürgermeister aufgestellt werden. Einer weiteren Anlage entnehmen Sie zu Ihrer Übersicht die Konzeption der Wohnungslosenberatung. Daraus ersehen Sie u.a. die einzelnen Aufgaben, die die Mitarbeiter/innen im Bereich der Wohnungslosenberatung wahrnehmen. Einen großen Stellenwert nimmt dabei die Präventionsarbeit ein. Seit Einsatz der beiden Diplomsozialarbeiterinnen in diesem Bereich, einhergehend mit der ständigen Verbesserung der Arbeits- und Organisationsabläufe in diesem Bereich, sind die Zahlen der jeweils aktuell untergebrachten Wohnungslosen stetig gesunken. Die Arbeit ist als sehr erfolgreich zu bezeichnen und zeigt, dass die Stadt Erftstadt mit ihrer Konzeption auf dem richtigen Weg ist. Der Entwicklungsbericht 2010/2011 zur Situation der Wohnungslosen sowie die Konzeption der Wohnunglosenberatung werden zur Kenntnis genommen. Die Entwürfe der Hausordnung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt und des Hygieneplanes gemäß Infektionsschutzgesetz für die Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Die Satzung der Stadt Erftstadt über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte wird zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Erftstadt verwiesen. In Vertretung () -2-