Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 122/2011
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.03.2011
gez. Hülsebus
06.09.2011
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
17.05.2011
vorberatend
15.09.2011
vorberatend
Antrag bzgl. Bericht über das Obdachlosenheim am Ahremer Lichweg und über die
Situation der Obdachlosen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Unterkunft für Obdachlose in Erftstadt-Lechenich, Ahremer Lichweg 3, ist seit 01.09.2009
(Erstbelegung) in Betrieb. Die Abläufe in dieser Unterkunft sind absolut reibungslos.
Einzelheiten zum Ahremer Lichweg, wie auch zu den übrigen Unterkünften, entnehmen Sie bitte
dem Entwicklungsbericht 2010/2011, welcher als Anlage beigefügt ist. Unter anderem entnehmen
Sie daraus auch die Belegungszahlen.
Die Stadt Erftstadt verfügt im Gegensatz zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen nicht über
eine sogenannte Obdachlosensatzung. Von daher wird es zur allgemeinen Rechtssicherheit, aber
auch zur Vereinfachung der Arbeitsabläufe für erforderlich gehalten, für den Bereich der
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt auch eine solche Satzung
zu erlassen.
Ein entsprechender Entwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Eine Mustersatzung des
nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebundes gibt es zu diesem Thema leider nicht.
Orientiert habe ich mich jedoch an den Satzungen der benachbarten Kommunen sowie an einer
Mustersatzung, welche dem Werk „Praktische Fallbeispiele und Arbeitshilfen“, herausgegeben
von Robert Dübbers bei der WEKA Media GmbH, entstammt. Ebenfalls beigefügt ist der Entwurf
einer Hausordnung und eines Hygieneplanes, die, so sieht es die Satzung vor, durch den
Bürgermeister aufgestellt werden.
Einer weiteren Anlage entnehmen Sie zu Ihrer Übersicht die Konzeption der
Wohnungslosenberatung. Daraus ersehen Sie u.a. die einzelnen Aufgaben, die die
Mitarbeiter/innen im Bereich der Wohnungslosenberatung wahrnehmen. Einen großen Stellenwert
nimmt dabei die Präventionsarbeit ein. Seit Einsatz der beiden Diplomsozialarbeiterinnen in
diesem Bereich, einhergehend mit der ständigen Verbesserung der Arbeits- und
Organisationsabläufe in diesem Bereich, sind die Zahlen der jeweils aktuell untergebrachten
Wohnungslosen stetig gesunken. Die Arbeit ist als sehr erfolgreich zu bezeichnen und zeigt, dass
die Stadt Erftstadt mit ihrer Konzeption auf dem richtigen Weg ist.
Der Entwicklungsbericht 2010/2011 zur Situation der Wohnungslosen sowie die Konzeption der
Wohnunglosenberatung werden zur Kenntnis genommen.
Die Entwürfe der Hausordnung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt
Erftstadt und des Hygieneplanes gemäß Infektionsschutzgesetz für die Gemeinschaftsunterkünfte
für Obdachlose der Stadt Erftstadt werden zur Kenntnis genommen.
Die Satzung der Stadt Erftstadt über die Errichtung und Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
wird zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Erftstadt verwiesen.
In Vertretung
()
-2-