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Antrag (Konzeption der Wohnunglosenberatung der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
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Inhalt der Datei

Konzeption Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Frau Alter / Frau Büttner Ahremer Lichweg 3 50374 Erftstadt Tel.: 02235 6892110 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung.………………………………………………………….. 3 2. Zielgruppe…………………………………...………………………. 3 3. Grundlagen, Selbstverständnis, Methoden..…………………..… 4 4. Zielsetzung und Aufgaben ……………….………………….……. 4 5. Kooperationspartner………………….…………………………….. 6 6. Personelle und sachliche Ausstattung…………………………… 6 7. Ansprechpartnerinnen……………………………………………… 6 IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel.: 02235 409-0 Fax: 02235 409-505 Autorinnen: Marilyn Alter, Birgit Büttner Rechts- und Ordnungsamt Ahremer Lichweg 3 50374 Erftstadt Tel.: 02235 6892110 Fax.: 02235 6892111 2 1. Einführung Die Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt wurde auf Grundlage der Ergebnisse einer örtlichen Erhebung zur Wohnungslosensituation mit dem Ziel ins Leben gerufen, drohenden Wohnungsverlust der Bürger abzuwenden und die Verweildauer der Betroffenen in den Obdachlosenunterkünften zu verkürzen. Im ordnungsrechtlichen Sinne gilt eine Person als obdachlos, wenn  sie unfreiwillig über keine Unterkunft verfügt und nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft eine entsprechende Unterkunft zu beschaffen;  ihre Wohnung unbewohnbar geworden ist (z.B. durch Brand-, Wasser- und Sturmschäden, Vandalismus oder Baufälligkeit);  sie in einer Obdachlosen- oder sonstigen Behelfsunterkunft ohne Mietvertrag als Nutzungsberechtigter lebt oder in eine Normalwohnung eingewiesen worden ist. Etwaiges Verschulden des Betroffenen an der Situation ist für die Beurteilung, ob Obdachlosigkeit vorliegt, unerheblich. Diese Definition von Obdachlosigkeit schließt ausdrücklich folgende Personengruppen aus:  Nichtsesshafte, die freiwillig diese Lebensweise gewählt haben und an einer dauerhaften Unterkunft nicht interessiert sind;  Personen, die über eigene (finanzielle) Mittel zur Überwindung einer Notlage verfügen;  Asylbewerber und Flüchtlinge, deren Unterbringungsbedarf anderweitig gedeckt ist;  Minderjährige, die sich nicht in der Obhut ihrer Personensorgeberechtigten oder der zur Ausübung der Personensorge Bevollmächtigten befinden. Die Problemlagen der Betroffenen sind vielschichtig. Zu den Ursachen für Obdachlosigkeit gehören insbesondere:  Räumung des bisher in Anspruch genommenen Wohnraumes bei Vorlage eines gerichtlichen Räumungstitels aufgrund von  ausgebliebenen Mietzahlungen  ausgebliebenen Darlehensrückzahlungen zum Erwerb eines Eigenheimes  Verstößen gegen Vertragsbedingungen oder Rechtsvorschriften  Eigenbedarfsanmeldung des Vermieters  Verweis oder „Flucht“ eines volljährigen Familienmitgliedes aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem gemeinsamen Haus infolge einer familiären Auseinandersetzung  Verlust des Wohnraums wegen Unbewohnbarkeit 2. Zielgruppe Von Obdachlosigkeit betroffen sind alleinstehende Frauen und Männer sowie Paare und Familien. Der überwiegende Anteil alleinstehender Obdachloser ist männlich. Die Zahl der untergebrachten alleinstehenden weiblichen Obdachlosen nimmt jedoch stetig zu. Auffallend ist eine kontinuierliche Zunahme alleinstehender Obdachloser im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Die Bewohner von Notunterkünften bzw. Obdachlose im Allgemeinen bilden keine homogene Gruppe. Ihr Lebenslauf ist jedoch in höherem Maße von folgenden Problematiken gekennzeichnet:  finanzielle Not, Mittellosigkeit  fehlende Integration in das Ausbildungssystem bzw. in die Arbeitswelt  fehlendes soziales Netz  Beziehungsprobleme, familiäre Zerwürfnisse  psychische/physische Krankheiten bzw. Belastungen, Behinderungen, Abhängigkeiten  Kriminalität 3 Das Leben in Notunterkünften hinterlässt bei den Betroffenen deutliche Spuren:  körperlich teils sehr schlechter Allgemeinzustand (mangelnde Hygiene, schlechte Ernährung, unbehandelte Wunden/Erkrankungen und (Mehrfach-)Abhängigkeiten)  hohe psychische Belastung (wenig Selbstwertgefühl, Angststörungen, Psychosen, Depressionen, innere Unruhe, Diskriminierung, soziale Isolation, Sicherheitsverlust, Opfer von Straftaten, fehlende Privatsphäre und Autonomie)  fehlende bzw. nur eingeschränkte Einbindung in die Sozial-, Renten- und Krankenversicherung Als Folgen längerer Obdachlosigkeit sind eine Abnahme der HandlungsSozialkompetenzen, eine Senkung der Frustrationstoleranz, eine Steigerung Aggressionspotentials und eine Zunahme an Straftaten der Betroffenen zu verzeichnen. und des 3. Grundlagen, Selbstverständnis, Methoden Liegt Obdachlosigkeit im oben ausgeführten Sinne vor, so ist die Ordnungsbehörde, an die sich eine betroffene Person direkt oder indirekt wendet und seine Obdach- und Mittellosigkeit schlüssig darlegt, nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetztes verpflichtet, im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen einzuschreiten; d.h. sie muss eine Unterkunft einfachster Art, die Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet sowie Raum für die notwenigsten Lebensbedürfnisse lässt, zur Verfügung stellen. In Erftstadt stehen Unterkünfte in verschiedenen Ortsteilen zur Verfügung, welche sich in der Ausstattung und dem baulichen Zustand voneinander unterscheiden. Bei der Entscheidung der/des einweisenden Mitarbeiterin/Mitarbeiters, welche Unterkunft im Einzelfall in Anspruch genommen wird, sind die jeweiligen Bedürfnisse, Fähigkeiten, Eigenheiten und Eigenschaften der obdachlosen Person selbst sowie der bereits in der jeweiligen Unterkunft untergebrachten obdachslosen Personen möglichst zu berücksichtigen. Sozialarbeit im Allgemeinen orientiert sich heutzutage nicht an den Defiziten, sondern an den Ressourcen der Hilfesuchenden. Demgemäß richten die Mitarbeiter/innen der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt in der Zusammenarbeit mit den Betroffenen den Fokus vordergründig auf die Möglichkeiten und Fähigkeiten, auf die der Einzelne zurückgreifen kann, um seine Lebenssituation zu verbessern. Ausgehend von dem Ansatz, dass die Entwicklung eines jeden Menschen durch sein individuelles Umfeld geprägt ist, nimmt die Thematisierung der familiären und außerfamiliären Beziehungen des Betroffenen im Beratungs- und Hilfeprozess einen großen Stellenwert ein. Ein erfolgreicher Hilfeprozess setzt eine adäquate Arbeitsbeziehung voraus. Da die obdachlosen Personen in ihrem Werdegang jedoch überwiegend enttäuschende bzw. verletzende Erfahrungen mit nahe stehenden und fremden Personen und/oder Institutionen gemacht haben, gilt es zunächst, eine Vertrauensbasis zu schaffen, die dem Betroffenen die Sicherheit vermittelt, mit seinen Problematiken erstgenommen zu werden. Er muss erkennen können, dass die Eruierung seiner Lebenssituation, seiner Ressourcen und Defizite keine Bewertung seiner Person, sondern eine Arbeitsgrundlage darstellt. 4. Zielsetzung und Aufgaben I. Prävention  Kontaktaufnahme mit den von Obdachlosigkeit bedrohten/betroffenen Personen  Klärung der mietrechtlichen Situation sowie der Leistungsansprüche im Einzelfall  Erläuterung der speziellen Problemlagen des Betroffenen und Entwicklung möglicher Lösungsansätze 4     Sicherung des Erhalts von Wohnraum durch Vereinbarungen mit Vermietern, Sozialamt, Jobcenter, Arbeitgebern u. a. zur Regulierung von Mietschulden, persönlichen Differenzen, usw. Rücksprache mit potentiellen Vermietern – insbesondere mit gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften Fortwährende Sichtung von aktuellen Wohnungsangeboten Hilfestellung bei der Wohnungssuche im Einzelfall II. Krisenintervention  Klärung, ob Wohnungslosigkeit und Mittellosigkeit vorliegen  Bereitstellung einer Notunterkunft bei Bedarf  Information über örtliches Hilfesystem und ggf. begleitende Weitervermittlung an zuständige Behörden und Sozialeinrichtungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes  Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen III. Hilfeplanverfahren  Feststellung des konkreten Hilfebedarfs und Ausarbeitung von persönlichen Zielen und Handlungsmöglichkeiten  Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Fachämtern, dem überörtlichen Träger, Beratungsstellen, Betreuern, Gerichten, Bewährungshilfen, Ärzten, Heimeinrichtungen, Anbietern beschützter Arbeitsmöglichkeiten und sonstigen Sozialeinrichtungen  Durchführung von Hilfeplangesprächen zur Überprüfung der bisherigen Entwicklung und zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise  Dokumentation des Beratungs- bzw. Hilfeverlaufes  Konkrete Hilfestellung insbesondere in Form von  Klärung und Durchsetzung existenzsichernder Ansprüche  Ordnung/Regulierung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten  Sicherstellung der Inanspruchnahme und Finanzierung einer ärztlichen Versorgung  Beratung und Unterstützung in Fragen der Körperhygiene, Ernährung, Haushaltsführung und Tagesstrukturierung  Unterstützung bei der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche  Hilfestellung bei der Wohnungssuche  Durchführung von Freizeitangeboten zur Tagesstrukturierung und zur Förderung des Aufbaus von sozialen Beziehungen sowie von Trainingsmaßnahmen IV.    V.        Nachbetreuung, weiterführende Hilfestellung Gespräche zur Reflektion der weiteren Entwicklung Hilfe bei der weitmöglichsten Ablösung von Hilfesystemen im Falle einer erfolgreichen (Wieder-) Eingliederung Maßnahmen zur Vermeidung des Rückfalls in alte Verhaltensmuster Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, konzeptionelle Arbeit Information über den Bereich Wohnungslosenhilfe der Stadt Erftstadt (Presse-) Veröffentlichungen zum Bereich Wohnungslosenhilfe Erstellung und Veröffentlichung von Berichten Klärung von Konflikten in den Unterkünften und ggf. zwischen Unterkunftsbewohnern und ihrer Nachbarschaft Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten Regelmäßige Dienstbesprechungen und Fortbildungen Beteiligung an Ausschüssen Voraussetzung für die Durchführung dieser Hilfen ist ein intensiver Kontakt zwischen den Betroffenen und den Fachkräften. Die diesbezüglich erforderliche Präsenz vor Ort wird zum Einen durch die Zuteilung des Arbeitsplatzes der Fachkräfte in einer städtischen Obdachlosenunterkunft für vorwiegend junge erwachsene Obdachlose und zum Anderen durch 5 kontinuierliche Besuche bei den Betroffenen in den anderen städtischen Unterkünften sichergestellt. In diesem Rahmen wird überdies der Zustand und der Renovierungs- und Reparaturbedarf der Unterkünfte festgestellt und dokumentiert. Je nach verwaltungsinterner Zuständigkeit wird die Ausführung der zu erledigenden Arbeiten angeregt bzw. beauftragt. Übergeordnetes Ziel: Bestmögliche Lebensverhältnisse des Klienten bei größtmöglicher Unabhängigkeit von öffentlichen Hilfen Ergebnis einer erfolgreichen Betreuung: Leben in finanziell gesicherten und auf Dauer angelegten, menschenwürdigen Wohnverhältnissen; sinnvoll strukturierter Tagesablauf; verhältnismäßig guter Allgemeinzustand; Integration in soziales Umfeld; Übernahme von Verantwortung für sich selbst und Angehörige 5. Kooperationspartner Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft-Kreis e.V. Fachberatungsstelle für alleinstehende Wohnungslose im Rhein-Erft-Kreis Herr Krammer, Tel.: 02234 37947-0, E-Mail: wohnungslosenhilfe@skfm-rhein-erft-kreis.de 6. Personelle und sachliche Ausstattung Im Bereich Wohnungslosenwesen der Stadt Erftstadt sind zwei städtische Dipl. Sozialarbeiterinnen (insgesamt 1 ½ Vollzeitstellen) sowie eine Verwaltungsfachkraft (ca. 1/3 Vollzeitstelle) tätig, die mit der Kostenabwicklung zwischen den Bewohner/innen und dem Rechts- und Ordnungsamt sowie zwischen dem Eigenbetrieb Immobilien und dem Rechts- und Ordnungsamt betraut ist. Geleitet wird der Bereich „Wohnungslose“ von der Amtsleiterin des Rechts- und Ordnungsamtes. (ca. ¼ Vollzeitstelle) Die Wartung/Instandhaltung der Räumlichkeiten der Wohnungslosenberatungsstelle wird vom Eigenbetrieb Immobilien sichergestellt. Die Räumlichkeiten der Wohnungslosenberatungsstelle befinden sich in Erftstadt-Lechenich, Ahremer Lichweg 3. Zur Verfügung stehen  ein Büroraum mit einem PC-Arbeitsplatz, Telefon- und Internetanschluss sowie Fax- und Kopiergerät,  ein Gemeinschaftsraum mit Küche für tagesstrukturierende Trainingsmaßnahmen und Veranstaltungen sowie  Toiletten für weibliche und männliche Personen. 7. Ansprechpartnerinnen Frau Marilyn Alter Dipl. Sozialarbeiterin E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de Frau Birgit Büttner Dipl. Sozialarbeiterin E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de 6