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Antrag (Entwicklungsbericht 2010/2011 der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
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Inhalt der Datei

ENTWICKLUNGSBERICHT 2010/2011 der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Rechts- und Ordnungsamt Wohnungslosenberatung Ahremer Lichweg 3 50374 Erftstadt Ansprechpartnerinnen: Frau Marilyn Alter Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: 02235 6892110 Fax: 02235 6892111 E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de Frau Birgit Büttner Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: 02235 6892110 Fax: 02235 6892111 E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de 1 I. Situation der Wohnungslosen in Erftstadt Im Jahre 2010 gab es im Stadtgebiet 7 Gebäude mit Unterkünften unterschiedlicher Art: Spickweg 11 (seit Juli 2010 nicht mehr als Unterkunft für Wohnungslose genutzt) 5 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich Spickweg 12 (seit März 2011 nach Brand nur 5 Gemeinschaftsunterkünfte nutzbar) 6 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich Am Vogelsang 27 (von Mitte Juli 2010 bis Mitte Januar 2011 wegen Brandschaden nicht bewohnbar) 8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich Am Vogelsang 29 4 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich + Notschlafstelle mit zwei Schlafplätzen Oststr. 11 8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich Peter-May-Str. 106 4 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich Ahremer Lichweg 3 13 Einzelunterkünfte Aktuell wird das Gebäude „Peter-May-Str. 106“ nicht mehr zur Unterbringung von Wohnungslosen genutzt, so dass nun noch 5 städtische Gebäude mit insgesamt 13 Einzelunterkünften, 20 Gemeinschaftsunterkünften mit eigenem Wohnbereich und 5 Gemeinschaftsunterkünften ohne eigenen Wohnbereich zur Verfügung stehen. Seit dem Einsatz von sozialarbeiterischen Fachkräften im Wohnungslosenbereich hat sich die Zahl der Gebäude, in denen Unterkünfte für wohnungslose Personen vorgehalten und genutzt wurden, von 17 im Jahre 2006 auf 5 im Jahre 2011 reduziert. Es konnten vorrangig Gebäude aufgegeben werden, deren Erhalt wegen starken Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarfs unwirtschaftlich geworden waren. Zusätzlich konnte für einige Nutzer die Nutzungsverhältnisse in Mietverhältnisse umgewandelt werden, so dass in weiteren vier städtischen Gebäuden keine Wohnungslosenunterkünfte mehr bestehen. Die Entwicklung der Belegungskapazitäten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Gebäude Einzelunterkünfte Gemeinschaftsunterkunft mit eigenem Wohnbereich Gemeinschaftsunterkunft ohne eigenen Wohnbereich 2006 17 7 29 32 2007 14 4 29 28 2008 11 3 29 27 2009 9 0 29 23 2010 7 13 20 15 aktuell 5 13 20 5 2 Der Wegfall der Gebäude führte nicht zu einem Engpass in den Unterbringungsmöglichkeiten, da im gleichen Zeitraum die Zahl der wohnungslosen Personen stetig abnahm. Während im Jahr 2005 am Stichtag 30.06. noch 109 Personen untergebracht waren, reduzierte sich die Zahl der Bewohner/innen bis zum Stichtag im Jahr 2009 auf 42. Obdachl. Personen am Stichtag 30.06. En t wi c k l u n g Ei n z ü g e / A u sz ü g e 70 60 120 100 50 80 40 E i nz üge ges amt 60 30 A us z üge ges amt 40 20 20 10 0 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 0 2004 2006 2008 2010 2012 Im Jahre 2010 waren insgesamt 64 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht. Hiervon wurden 27 Personen neu aufgenommen; 31 Personen zogen aus den Unterkünften aus. Am Stichtag 30.06. waren 41 Bewohner/innen untergebracht. Zurzeit (Stand: April 2011) wohnen insgesamt 35 Personen in städtischen Unterkünften. Die Altersstruktur der Bewohner/innen stellt sich am 30.06.2010 wie folgt dar: Altersstruktur aller obdachlosen Personen am Stichtag 30. Juni 2010 12% 0% 12% unter 18 Jahren (0 %) 18 - 25 Jahre (12 %) 26 - 60 Jahren (76 %) 76% ab 61 Jahre (12 %) Hiervon waren 7 (17 %) weiblich und 34 (83 %) männlich. Von den Bewohner/innen am 30.06.2010 besaßen 40 Staatsangehörigkeit – ein Bewohner war ohne Staatszugehörigkeit. die deutsche Die Bewohner/innen sind in der Regel alleinstehend. Im Jahr 2010 benötigten jedoch auch eine Familie mit einem minderjährigen und zwei volljährigen Kindern sowie eine Familie mit einem volljährigen Kind eine Wohnungslosenunterkunft. 3 II. Ahremer Lichweg 3 Seit Fertigstellung des städtischen Gebäudes am Ahremer Lichweg 3 in E.Lechenich befinden sich dort 13 Einzelunterkünfte, ein Gemeinschaftsraum für Wohnungslose sowie das Büro der Mitarbeiterinnen im Bereich der Wohnungslosenberatung. Die hier vorhandenen Einzelunterkünfte sind vorwiegend jüngeren erwachsenen Wohnungslosen vorbehalten, bei denen ein umfangreicher Betreuungsbedarf besteht. Diesem wird durch die örtliche Anbindung zu den Mitarbeiterinnen Rechnung getragen. Bei freien Kapazitäten werden die Unterkünfte am Ahremer Lichweg 3 auch wohnungslosen Personen mit besonders positiven Sozialprognosen oder mit erheblichen krankheitsbedingten Einschränkungen zugewiesen. Obwohl vor Fertigstellung des Gebäudes seitens einiger Anlieger Bedenken über das Vorhaben der Verwaltung geäußert wurde, haben sich diese nicht bewahrheitet. Die Institution wird von den Bürger/innen positiv angenommen. So werden seit Eröffnung aus der Bürgerschaft Spenden (wie Kleidung, Mobiliar, Hausrat, Sportgeräte etc.) angeboten. Private Unterstützer/innen haben nun eine Anlaufstelle, mit der sie direkte Hilfe verbinden. Anlässlich des Nachmittages der Offenen Tür im Oktober 2010 wurden, insbesondere auch von den anwesenden Nachbarn, positive Eindrücke geschildert. In der Zeit vom 01.09.2009 (Erstbelegung) bis zum 31.12.2010 wurden die Unterkünfte im Ahremer Lichweg 3 von 25 wohnungslosen Personen in Anspruch genommen. Die Auslastung des Gebäudes schwankte zwischen anfänglich 2 bis zwischenzeitlich 11 belegten Appartements. Die Verweildauer dieser Personen in der Unterkunft betrug zwischen drei Tagen und 16 Monaten. Es bestand erwartungsgemäß eine hohe Fluktuation: 25 Einzüge und 20 Auszüge sind in dem oben genannten Zeitraum erfolgt. Vor allem die jüngeren Bewohner/innen wurden durch freizeitpädagogische Maßnahmen, hauswirtschaftliche Übungen und Hilfestellung bei der Bearbeitung behördlicher, beruflicher, finanzieller und privater Angelegenheiten an ein selbstverantwortliches Leben herangeführt. Dies dient als Basis für die Reintegration in den freien Wohnungsmarkt. Neben der Betreuung der untergebrachten Personen fanden in der Dienststelle am Ahremer Lichweg 3 ferner Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen der Präventionsarbeit statt. Es wurden Bürger/innen der Stadt Erftstadt konzeptionsgemäß betreut und beraten, die infolge von höherer Gewalt (z.B. Wohnungsbrand), familiären oder partnerschaftlichen Veränderungen sowie gerichtlich angeordneten Zwangsräumungen von Wohnungslosigkeit bedroht waren. Zudem wurden Personen beraten, die ihren Lebensmittelpunkt nach Erftstadt verlegen wollten. Der Zugang zur Wohnungslosenberatungsstelle erfolgte teils aus Eigeninitiative der Betroffenen, teils durch Vermittlung oder Empfehlung seitens des hiesigen Jugendamtes, der Abteilung Wohnen und Soziales, des Bauordnungsamtes und des Jobcenters Rhein-Erft sowie durch Gerichtsvollzieher/innen und Vermieter/innen. Insgesamt wurden im Jahre 2010 128 Personen beraten. 4 Besucher/innen und Bewohner/innen schätzen erfahrungsgemäß die Atmosphäre in der Beratungsstelle, die ihrer Lebenswelt näher ist, als ein konventionelles Behördengebäude und mehr Raum bietet, private Problemlagen zu besprechen. III. Ausblick Als Ergebnis des bisherigen sozialarbeiterischen Einsatzes ist festzuhalten, dass die Bearbeitung der vielschichtigen Problemlagen des Klientels unter folgenden Rahmenbedingungen noch effektiver gestaltet werden kann: Unterkunftsart: In Einzelunterkünften ist das Konfliktpotential unter den Bewohner/innen im Vergleich zu den Bewohner/innen in Gemeinschaftsunterkünften erheblich geringer. Das Ausmaß der durch Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung hervorgerufenen Schäden ist in den Einzelunterkünften ebenfalls deutlich geringer und kann eher dem Verursacher konkret zugeordnet werden. Ferner müssen bei der Belegung von Einzelunterkünften die Geschlechtszugehörigkeit und die soziale Verträglichkeit mit anderen Bewohner/innen nicht berücksichtigt werden. Dies erspart zusätzliche Kosten durch nicht nutzbaren Leerstand in Gemeinschaftsunterkünften. Daher sollte bei künftiger Schaffung von Wohnungslosenunterkünften darauf geachtet werden, dass die Unterkünfte zur alleinigen Belegung und Nutzung geeignet sind. Sicherheit und Ordnung: In den Gemeinschaftsunterkünften kommt es immer wieder zu Ansammlungen von Unrat und Sperrmüll, deren Verursacher nicht eruiert werden können. Neben der durch diese unsachgemäße Lagerung in den Wohn- und Gemeinschaftsräumen verbundenen erhöhten Brand- und Unfallgefahr kann es zu erheblicher Geruchsbelästigung oder gar zu einem Ungezieferbefall kommen. Es gelingt nicht in jedem Fall durch sozialarbeiterisches Handeln die Bewohner/innen zur Beseitigung des Unrates zu motivieren. Einige Bewohner/innen sind hierzu krankheitsbedingt auch nicht in der Lage. Eine Verbesserung dieser Situation würde entstehen, wenn die Kontrollen und Besuche in den Unterkünften intensiviert würden, mit dem Ziel zeitnah Maßnahmen ergreifen zu können. Die Ausstattung aller Unterkünfte mit Rauchmeldern, Feuerlöschern, Erste-HilfeKästen und Reinigungsmittelschränken muss erfolgen. Zudem müssten Rauchmelder und Feuerlöscher regelmäßig und fachgerecht gewartet werden. Zusätzlich wird die Installation von Desinfektionsmittelspendern vor jedem Gemeinschafts-WC in dem Gebäude „Am Vogelsang 27“ für erforderlich gehalten. Viele der Bewohner/innen haben Hausrat und Mobiliar, das sie bei der Einweisung in eine Unterkunft aus Platzmangel nicht in dieser unterbringen können. Das führte bisher dazu, dass die Gegenstände unsachgemäß innerhalb der Gebäude gelagert wurden oder entsorgt (und bei Reintegration der Bewohner/innen in gewöhnlichen Wohnraum neu beschafft) werden mussten. Dem könnte entgegengewirkt werden, wenn über einen Lagerraum verfügt werden könnte. Hier könnten ebenfalls Spenden bis zur konkreten Zuweisung an die bedürftigen Bewohner/innen gelagert werden. 5 Hygiene: Durch die Einführung eines Hygieneplans für die Gemeinschaftsunterkünfte wird für diese ein Mindeststandard an Sauberkeit und Ordnung vorgeschrieben. Zur Erreichung des Standards ist für folgende Fälle der aus dem Budget des Rechtsund Ordnungsamtes zu finanzierende Einsatz professioneller Reinigungskräfte erforderlich: In den Gemeinschaftsunterkünften sind auch Personen untergebracht, von denen die Gefahr besonderer Infektionen ausgeht. Ebenso leben hier einige Personen, die nicht in der Lage sind, die Unterkunft - und hier insbesondere die gemeinschaftlich genutzten Sanitär- und Küchenbereiche - den hygienischen Anforderungen entsprechend zu reinigen. Eine regelmäßige Reinigung der Unterkünfte dieser Nutzer sollte daher durch Reinigungskräfte durchgeführt werden. Bisher findet keine Reinigung der Notschlafstelle in dem Gebäude „Am Vogelsang 29“ durch die Stadt Erftstadt statt. Jeder Nutzer sollte allerdings eine saubere Unterkunft vorfinden. Daher ist der Einsatz einer Reinigungskraft nach jeder Nutzung auch hier erforderlich. Rechtliche und verwaltungsinterne Grundlagen: Pflichten und Verbote, die der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Unterkünften dienen sollen, werden zurzeit auf Grundlage einzelner Ordnungsverfügungen geregelt. Es gibt zurzeit keine kommunale Satzung, die die grundsätzliche Benutzung einer Obdachlosenunterkunft regelt. Die bisherige Praxis bietet für die Bewohner/innen erfahrungsgemäß wenig Orientierung. Als Folge müssen die Mitarbeiter/innen der Stadt Erftstadt immer wieder mit hohem zeitlichem und personellem Aufwand intervenieren. Mehr Transparenz und Praktikabilität wird durch die Einführung einer Benutzungssatzung, einer Hausordnung und eines Hygieneplans für die Unterkünfte hergestellt werden. In Vertretung (Erner) Beigeordneter 6