Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
15.09.2011
Erstellt
13.05.11, 06:21
Aktualisiert
24.01.12, 06:27
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWICKLUNGSBERICHT 2010/2011
der Wohnungslosenberatung der Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Rechts- und Ordnungsamt
Wohnungslosenberatung
Ahremer Lichweg 3
50374 Erftstadt
Ansprechpartnerinnen:
Frau Marilyn Alter
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: marilyn.alter@erftstadt.de
Frau Birgit Büttner
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: 02235 6892110
Fax: 02235 6892111
E-Mail: birgit.buettner@erftstadt.de
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I. Situation der Wohnungslosen in Erftstadt
Im Jahre 2010 gab es im Stadtgebiet 7 Gebäude mit Unterkünften unterschiedlicher
Art:
Spickweg 11 (seit Juli 2010 nicht mehr als Unterkunft für Wohnungslose genutzt)
5 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich
Spickweg 12 (seit März 2011 nach Brand nur 5 Gemeinschaftsunterkünfte nutzbar)
6 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich
Am Vogelsang 27 (von Mitte Juli 2010 bis Mitte Januar 2011 wegen Brandschaden
nicht bewohnbar)
8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich
Am Vogelsang 29
4 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich + Notschlafstelle mit zwei
Schlafplätzen
Oststr. 11
8 Gemeinschaftsunterkünfte mit eigenem Wohnbereich
Peter-May-Str. 106
4 Gemeinschaftsunterkünfte ohne eigenen Wohnbereich
Ahremer Lichweg 3
13 Einzelunterkünfte
Aktuell wird das Gebäude „Peter-May-Str. 106“ nicht mehr zur Unterbringung von
Wohnungslosen genutzt, so dass nun noch 5 städtische Gebäude mit insgesamt 13
Einzelunterkünften, 20 Gemeinschaftsunterkünften mit eigenem Wohnbereich und 5
Gemeinschaftsunterkünften ohne eigenen Wohnbereich zur Verfügung stehen.
Seit dem Einsatz von sozialarbeiterischen Fachkräften im Wohnungslosenbereich
hat sich die Zahl der Gebäude, in denen Unterkünfte für wohnungslose Personen
vorgehalten und genutzt wurden, von 17 im Jahre 2006 auf 5 im Jahre 2011
reduziert. Es konnten vorrangig Gebäude aufgegeben werden, deren Erhalt wegen
starken Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarfs unwirtschaftlich geworden waren.
Zusätzlich konnte für einige Nutzer die Nutzungsverhältnisse in Mietverhältnisse
umgewandelt werden, so dass in weiteren vier städtischen Gebäuden keine
Wohnungslosenunterkünfte mehr bestehen.
Die Entwicklung der Belegungskapazitäten ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt:
Jahr
Gebäude
Einzelunterkünfte
Gemeinschaftsunterkunft
mit eigenem Wohnbereich
Gemeinschaftsunterkunft
ohne eigenen Wohnbereich
2006
17
7
29
32
2007
14
4
29
28
2008
11
3
29
27
2009
9
0
29
23
2010
7
13
20
15
aktuell
5
13
20
5
2
Der Wegfall der Gebäude führte nicht zu einem Engpass in den
Unterbringungsmöglichkeiten, da im gleichen Zeitraum die Zahl der wohnungslosen
Personen stetig abnahm.
Während im Jahr 2005 am Stichtag 30.06. noch 109 Personen untergebracht waren,
reduzierte sich die Zahl der Bewohner/innen bis zum Stichtag im Jahr 2009 auf 42.
Obdachl. Personen am Stichtag
30.06.
En t wi c k l u n g Ei n z ü g e / A u sz ü g e
70
60
120
100
50
80
40
E i nz üge ges amt
60
30
A us z üge ges amt
40
20
20
10
0
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2010
2012
0
2004
2006
2008
2010
2012
Im Jahre 2010 waren insgesamt 64 Personen in städtischen Unterkünften
untergebracht. Hiervon wurden 27 Personen neu aufgenommen; 31 Personen zogen
aus den Unterkünften aus.
Am Stichtag 30.06. waren 41 Bewohner/innen untergebracht.
Zurzeit (Stand: April 2011) wohnen insgesamt 35 Personen in städtischen
Unterkünften.
Die Altersstruktur der Bewohner/innen stellt sich am 30.06.2010 wie folgt dar:
Altersstruktur aller obdachlosen Personen am
Stichtag 30. Juni 2010
12%
0%
12%
unter 18 Jahren (0 %)
18 - 25 Jahre (12 %)
26 - 60 Jahren (76 %)
76%
ab 61 Jahre (12 %)
Hiervon waren 7 (17 %) weiblich und 34 (83 %) männlich.
Von den Bewohner/innen am 30.06.2010 besaßen 40
Staatsangehörigkeit – ein Bewohner war ohne Staatszugehörigkeit.
die
deutsche
Die Bewohner/innen sind in der Regel alleinstehend.
Im Jahr 2010 benötigten jedoch auch eine Familie mit einem minderjährigen und
zwei volljährigen Kindern sowie eine Familie mit einem volljährigen Kind eine
Wohnungslosenunterkunft.
3
II. Ahremer Lichweg 3
Seit Fertigstellung des städtischen Gebäudes am Ahremer Lichweg 3 in E.Lechenich befinden sich dort 13 Einzelunterkünfte, ein Gemeinschaftsraum für
Wohnungslose sowie das Büro der Mitarbeiterinnen im Bereich der
Wohnungslosenberatung.
Die hier vorhandenen Einzelunterkünfte sind vorwiegend jüngeren erwachsenen
Wohnungslosen vorbehalten, bei denen ein umfangreicher Betreuungsbedarf
besteht. Diesem wird durch die örtliche Anbindung zu den Mitarbeiterinnen
Rechnung getragen.
Bei freien Kapazitäten werden die Unterkünfte am Ahremer Lichweg 3 auch
wohnungslosen Personen mit besonders positiven Sozialprognosen oder mit
erheblichen krankheitsbedingten Einschränkungen zugewiesen.
Obwohl vor Fertigstellung des Gebäudes seitens einiger Anlieger Bedenken über
das Vorhaben der Verwaltung geäußert wurde, haben sich diese nicht bewahrheitet.
Die Institution wird von den Bürger/innen positiv angenommen. So werden seit
Eröffnung aus der Bürgerschaft Spenden (wie Kleidung, Mobiliar, Hausrat,
Sportgeräte etc.) angeboten. Private Unterstützer/innen haben nun eine Anlaufstelle,
mit der sie direkte Hilfe verbinden.
Anlässlich des Nachmittages der Offenen Tür im Oktober 2010 wurden,
insbesondere auch von den anwesenden Nachbarn, positive Eindrücke geschildert.
In der Zeit vom 01.09.2009 (Erstbelegung) bis zum 31.12.2010 wurden die
Unterkünfte im Ahremer Lichweg 3 von 25 wohnungslosen Personen in Anspruch
genommen. Die Auslastung des Gebäudes schwankte zwischen anfänglich 2 bis
zwischenzeitlich 11 belegten Appartements.
Die Verweildauer dieser Personen in der Unterkunft betrug zwischen drei Tagen und
16 Monaten.
Es bestand erwartungsgemäß eine hohe Fluktuation: 25 Einzüge und 20 Auszüge
sind in dem oben genannten Zeitraum erfolgt.
Vor allem die jüngeren Bewohner/innen wurden durch freizeitpädagogische
Maßnahmen, hauswirtschaftliche Übungen und Hilfestellung bei der Bearbeitung
behördlicher, beruflicher, finanzieller und privater Angelegenheiten an ein
selbstverantwortliches Leben herangeführt. Dies dient als Basis für die Reintegration
in den freien Wohnungsmarkt.
Neben der Betreuung der untergebrachten Personen fanden in der Dienststelle am
Ahremer Lichweg 3 ferner Informations- und Beratungsgespräche im Rahmen der
Präventionsarbeit statt.
Es wurden Bürger/innen der Stadt Erftstadt konzeptionsgemäß betreut und beraten,
die infolge von höherer Gewalt (z.B. Wohnungsbrand), familiären oder
partnerschaftlichen
Veränderungen
sowie
gerichtlich
angeordneten
Zwangsräumungen von Wohnungslosigkeit bedroht waren.
Zudem wurden Personen beraten, die ihren Lebensmittelpunkt nach Erftstadt
verlegen wollten.
Der Zugang zur Wohnungslosenberatungsstelle erfolgte teils aus Eigeninitiative der
Betroffenen, teils durch Vermittlung oder Empfehlung seitens des hiesigen
Jugendamtes, der Abteilung Wohnen und Soziales, des Bauordnungsamtes und des
Jobcenters Rhein-Erft sowie durch Gerichtsvollzieher/innen und Vermieter/innen.
Insgesamt wurden im Jahre 2010 128 Personen beraten.
4
Besucher/innen und Bewohner/innen schätzen erfahrungsgemäß die Atmosphäre in
der Beratungsstelle, die ihrer Lebenswelt näher ist, als ein konventionelles
Behördengebäude und mehr Raum bietet, private Problemlagen zu besprechen.
III. Ausblick
Als Ergebnis des bisherigen sozialarbeiterischen Einsatzes ist festzuhalten, dass die
Bearbeitung der vielschichtigen Problemlagen des Klientels unter folgenden
Rahmenbedingungen noch effektiver gestaltet werden kann:
Unterkunftsart:
In Einzelunterkünften ist das Konfliktpotential unter den Bewohner/innen im Vergleich
zu den Bewohner/innen in Gemeinschaftsunterkünften erheblich geringer. Das
Ausmaß der durch Vandalismus oder unsachgemäße Nutzung hervorgerufenen
Schäden ist in den Einzelunterkünften ebenfalls deutlich geringer und kann eher dem
Verursacher konkret zugeordnet werden.
Ferner
müssen
bei
der
Belegung
von
Einzelunterkünften
die
Geschlechtszugehörigkeit und die soziale Verträglichkeit mit anderen
Bewohner/innen nicht berücksichtigt werden. Dies erspart zusätzliche Kosten durch
nicht nutzbaren Leerstand in Gemeinschaftsunterkünften.
Daher sollte bei künftiger Schaffung von Wohnungslosenunterkünften darauf
geachtet werden, dass die Unterkünfte zur alleinigen Belegung und Nutzung
geeignet sind.
Sicherheit und Ordnung:
In den Gemeinschaftsunterkünften kommt es immer wieder zu Ansammlungen von
Unrat und Sperrmüll, deren Verursacher nicht eruiert werden können.
Neben der durch diese unsachgemäße Lagerung in den Wohn- und
Gemeinschaftsräumen verbundenen erhöhten Brand- und Unfallgefahr kann es zu
erheblicher Geruchsbelästigung oder gar zu einem Ungezieferbefall kommen.
Es gelingt nicht in jedem Fall durch sozialarbeiterisches Handeln die Bewohner/innen
zur Beseitigung des Unrates zu motivieren. Einige Bewohner/innen sind hierzu
krankheitsbedingt auch nicht in der Lage.
Eine Verbesserung dieser Situation würde entstehen, wenn die Kontrollen und
Besuche in den Unterkünften intensiviert würden, mit dem Ziel zeitnah Maßnahmen
ergreifen zu können.
Die Ausstattung aller Unterkünfte mit Rauchmeldern, Feuerlöschern, Erste-HilfeKästen und Reinigungsmittelschränken muss erfolgen. Zudem müssten
Rauchmelder und Feuerlöscher regelmäßig und fachgerecht gewartet werden.
Zusätzlich wird die Installation von Desinfektionsmittelspendern vor jedem
Gemeinschafts-WC in dem Gebäude „Am Vogelsang 27“ für erforderlich gehalten.
Viele der Bewohner/innen haben Hausrat und Mobiliar, das sie bei der Einweisung in
eine Unterkunft aus Platzmangel nicht in dieser unterbringen können. Das führte
bisher dazu, dass die Gegenstände unsachgemäß innerhalb der Gebäude gelagert
wurden oder entsorgt (und bei Reintegration der Bewohner/innen in gewöhnlichen
Wohnraum neu beschafft) werden mussten.
Dem könnte entgegengewirkt werden, wenn über einen Lagerraum verfügt werden
könnte. Hier könnten ebenfalls Spenden bis zur konkreten Zuweisung an die
bedürftigen Bewohner/innen gelagert werden.
5
Hygiene:
Durch die Einführung eines Hygieneplans für die Gemeinschaftsunterkünfte wird für
diese ein Mindeststandard an Sauberkeit und Ordnung vorgeschrieben.
Zur Erreichung des Standards ist für folgende Fälle der aus dem Budget des Rechtsund Ordnungsamtes zu finanzierende Einsatz professioneller Reinigungskräfte
erforderlich:
In den Gemeinschaftsunterkünften sind auch Personen untergebracht, von denen die
Gefahr besonderer Infektionen ausgeht. Ebenso leben hier einige Personen, die
nicht in der Lage sind, die Unterkunft - und hier insbesondere die gemeinschaftlich
genutzten Sanitär- und Küchenbereiche - den hygienischen Anforderungen
entsprechend zu reinigen. Eine regelmäßige Reinigung der Unterkünfte dieser
Nutzer sollte daher durch Reinigungskräfte durchgeführt werden.
Bisher findet keine Reinigung der Notschlafstelle in dem Gebäude „Am Vogelsang
29“ durch die Stadt Erftstadt statt. Jeder Nutzer sollte allerdings eine saubere
Unterkunft vorfinden. Daher ist der Einsatz einer Reinigungskraft nach jeder Nutzung
auch hier erforderlich.
Rechtliche und verwaltungsinterne Grundlagen:
Pflichten und Verbote, die der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den
Unterkünften dienen sollen, werden zurzeit auf Grundlage einzelner
Ordnungsverfügungen geregelt. Es gibt zurzeit keine kommunale Satzung, die die
grundsätzliche Benutzung einer Obdachlosenunterkunft regelt. Die bisherige Praxis
bietet für die Bewohner/innen erfahrungsgemäß wenig Orientierung. Als Folge
müssen die Mitarbeiter/innen der Stadt Erftstadt immer wieder mit hohem zeitlichem
und personellem Aufwand intervenieren.
Mehr Transparenz und Praktikabilität wird durch die Einführung einer
Benutzungssatzung, einer Hausordnung und eines Hygieneplans für die Unterkünfte
hergestellt werden.
In Vertretung
(Erner)
Beigeordneter
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