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Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1) Widmung der Pantaleonstraße zur Spielstraße 2) Anbringen eines Spiegels in der Kurve Pantaleonstraße / Kapellenpfad 3) Ausbau der Pantaleonstraße zur Sackgasse mit kleinem Wendehammer)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
26.01.12, 15:35
Bürgerantrag (Anregung bzgl.
1) Widmung der Pantaleonstraße zur Spielstraße
2) Anbringen eines Spiegels in der Kurve Pantaleonstraße / Kapellenpfad
3) Ausbau der Pantaleonstraße zur Sackgasse mit kleinem Wendehammer) Bürgerantrag (Anregung bzgl.
1) Widmung der Pantaleonstraße zur Spielstraße
2) Anbringen eines Spiegels in der Kurve Pantaleonstraße / Kapellenpfad
3) Ausbau der Pantaleonstraße zur Sackgasse mit kleinem Wendehammer)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 445/2011 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2011 gez. Böcking Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 09.01.2012 Datum Freigabe -100- Termin 09.02.2012 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. 1) Widmung der Pantaleonstraße zur Spielstraße 2) Anbringen eines Spiegels in der Kurve Pantaleonstraße / Kapellenpfad 3) Ausbau der Pantaleonstraße zur Sackgasse mit kleinem Wendehammer Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Pataleonstraße werden im Antrag verschiedene Vorschläge gemacht, zu denen ich im Einzelnen folgendes anmerken möchte: Zu 1) Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ in der Pataleonstraße wünschen. Bei Einrichtung der genannten „Spielstraße“ wäre zunächst jeglicher Kraftfahrzeugverkehr zur Befahrung der Straße untersagt, was vermutlich nicht im Sinne der Antragsteller liegt. Bei der Pantaleonstraße handelt es sich um eine Wohnstraße, die im Trennprinzip ausgebaut wurde. Neben der Fahrbahn wurden durch Bordsteine abgetrennte beidseitige Gehwege angelegt. Die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ ist hier nur möglich, wenn die Straße in eine Mischverkehrsfläche (niveaugleicher Ausbau) umgestaltet wird. Die Kosten für solch einen Umbau hätten die Anlieger zu tragen. Zu 2) Bei der Einrichtung einer Wendeanlage am Ende der Pantaleonstraße müsste zunächst die notwendige Größe hierfür ermittelt werden. Ausschlaggebend wäre hierzu das Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug. Desweiteren müsste hier geprüft werden, ob der Anlieger der Straße „Kapellenpfad“ bei der Benutzung seiner Grundstückszufahrt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Die Kosten für den Bau einer Wendeanlage hätten wiederum die Anlieger der Pataleonstraße zu tragen. Zu 3) Verkehrsspiegel werden in Erftstadt von der Stadt nicht mehr aufgestellt, da sie vor einigen Jahren aus den Verkehrszeichenkatalog der StVO herausgenommen wurden. Gründe hierfür waren u.a., dass die Spiegel je nach Witterung beschlagen und ankommende Kraftfahrzeuge seitenverkehrt wiedergegeben werden. Auch die Entfernung ankommender Kraftfahrzeuge wird hier falsch eingeschätzt. Die Kosten für die Aufstellung und die Unterhaltung eines Verkehrsspiegels hätten ggfl. Dritte zu tragen (Dr. Rips) -2-