Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
26.01.12, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 445/2011
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.10.2011
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
09.01.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
09.02.2012
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl.
1) Widmung der Pantaleonstraße zur Spielstraße
2) Anbringen eines Spiegels in der Kurve Pantaleonstraße / Kapellenpfad
3) Ausbau der Pantaleonstraße zur Sackgasse mit kleinem Wendehammer
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Pataleonstraße werden im Antrag verschiedene
Vorschläge gemacht, zu denen ich im Einzelnen folgendes anmerken möchte:
Zu 1) Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten
Bereiches“ in der Pataleonstraße wünschen. Bei Einrichtung der genannten „Spielstraße“ wäre
zunächst jeglicher Kraftfahrzeugverkehr zur Befahrung der Straße untersagt, was vermutlich nicht
im Sinne der Antragsteller liegt.
Bei der Pantaleonstraße handelt es sich um eine Wohnstraße, die im Trennprinzip ausgebaut
wurde. Neben der Fahrbahn wurden durch Bordsteine abgetrennte beidseitige Gehwege angelegt.
Die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ ist hier nur möglich, wenn die Straße in eine
Mischverkehrsfläche (niveaugleicher Ausbau) umgestaltet wird. Die Kosten für solch einen Umbau
hätten die Anlieger zu tragen.
Zu 2) Bei der Einrichtung einer Wendeanlage am Ende der Pantaleonstraße müsste zunächst die
notwendige Größe hierfür ermittelt werden. Ausschlaggebend wäre hierzu das Müllfahrzeug als
Bemessungsfahrzeug. Desweiteren müsste hier geprüft werden, ob der Anlieger der Straße
„Kapellenpfad“ bei der Benutzung seiner Grundstückszufahrt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Die Kosten für den Bau einer Wendeanlage hätten wiederum die Anlieger der Pataleonstraße zu
tragen.
Zu 3) Verkehrsspiegel werden in Erftstadt von der Stadt nicht mehr aufgestellt, da sie vor einigen
Jahren aus den Verkehrszeichenkatalog der StVO herausgenommen wurden. Gründe hierfür
waren u.a., dass die Spiegel je nach Witterung beschlagen und ankommende Kraftfahrzeuge
seitenverkehrt wiedergegeben werden. Auch die Entfernung ankommender Kraftfahrzeuge wird
hier falsch eingeschätzt. Die Kosten für die Aufstellung und die Unterhaltung eines
Verkehrsspiegels hätten ggfl. Dritte zu tragen
(Dr. Rips)
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