Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
26.01.12, 15:35
Aktualisiert
26.01.12, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 1/2012
Az.:66 19-3137
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2012
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Termin
09.02.2012
Bemerkungen
vorberatend
Anregung bzgl. Markierung des Fahrradweges entlang der Peter-May-Straße von
Liblar in Richtung Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2012
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Antrag wird auf die eingeschränkte Benutzung des „Geh-und Radweges“ entlang der PeterMay-Straße (L 163) im Abschnitt zwischen Gruhlstraße und „In den Vierwinden“ eingegangen. Auf
den in dem Text eingefügten Fotos des Antrages sind in Höhe des Kiosks Fahrzeuge zu
erkennen, die widerrechtlich auf dem Geh- und Radweg bzw. auf der Fahrbahn im absoluten
Halteverbot parken. Außerdem wird in dem Antrag erläutert, dass in Höhe der Bäckerei Fahrzeuge
so auf dem Gehweg parken, dass sie andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Um dem Problem des „wilden Parkens“ entgegenzuwirken, sollte das Ordnungsamt an diesen
markanten Stellen regelmäßige Kontrollen durchführen.
Eine Markierung des „Radweges“ entlang der Peter-May-Straße in dem o.g. genannten Abschnitt
ist nur bedingt möglich da dieser u.a. nur ab Höhe Gruhlstraße in südliche Fahrtrichtung
straßenverkehrsrechtlich als gemeinsamer Geh-und Radweg (Zeichen 240) ausgewiesen wurde.
In Höhe des Kiosks wurde er in nördliche Fahrtrichtung als Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer
frei“ gekennzeichnet, so dass hier keine Benutzungspflicht für den Radfahrer gilt. Der Radfahrer
kann hier frei entscheiden, ob der die Gehweganlage mit benutzt oder er auf der Fahrbahn fährt.
Markierungen durch entsprechende Fahrradsymbole, Leitlinien oder auch eine Roteinfärbung
würden der angeordneten Ausschilderung widersprechen.
(Dr. Rips)
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