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Bürgerantrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
09.02.2012
Erstellt
09.02.12, 15:33
Aktualisiert
09.02.12, 15:33
Bürgerantrag (Anlage 2) Bürgerantrag (Anlage 2) Bürgerantrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Peter u- Sonja Gibbrich Klaus-Schäfer-Str. 30 50374 Erftstadt Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt Paul Böeking Holzdamm 10 50374 Erftstadt ~'ro 204~ Rltil"Jl - '2- Schreiben der Frau Dr. Anja Franke vom 06.12.2011 bzgl. der Sperrung Neubaugebiet Wilfried-Neumann-Str.lKlaus-Schäfer-Str. Sehr geehrter Herr Böcking, heute haben wir eine Kopie des vorgenannten Schreiben durch die Familie Dreßen erhalten. Wir möchten zu diesen Schreiben Stellung beziehen und Sie bitten unseren Brief ebenfalls als Anlage zu dem zugehörigen Antrag (B540/20 11) beizufügen. Erwähnt wird von Frau Dr. Franke -regelmäßige Sperrungen- bitte, wie sollen Baumaßnahmen ohne gelegentliche Sperrungen stattfinden. Für diesen Zeitraum wurde der Verbindungsweg zur Klaus-Schäfer-Str. freigegeben, den Frau Dr. auch nutzte. Diese Baumaßnahmen sind ja jetzt abgeschlossen. Eine Sperrung ist diesbezüglich nicht mehr zu erwarten. Eine Sperrung der Straße ist eigentlich für jeden Bewohner jeder Straße problematisch, weil jajeder seinen Weg zur Arbeit finden muss. Zu Pkt. 1 des O.g. Schreiben: Die Möglichkeit für Rettungsfahrzeuge -sollte im Zufahrtsbereich des Neubaugebietes ein Unfall geschehen oder ein Feuer ausbrechen - ist mit herausnehmbaren Poller immer gewährleistet. Nach Rücksprache mit Personen die im Feuerwehrdienst tätig sind wurde uns bestätigt das nach jedem Einsatz der Einsatzwagen mit einer Checkliste überprüft wird ob alles im Wagen ist was auch drin sein muss. Ein Schlüssel um diese Poller herauszunehmen gehört dazu. Eine Privatperson braucht so einen Schlüssel nicht. Frau Dr. ist niedergelassene Ärztin und keine Notärztin. Somit besteht kein Anrecht auf einen Schlüssel. Zu der zugeparkten Absperrung der Klaus-Schäfer-Str. kann man eigentlich nur sagen das dort z.Zt. ein großer Betonkübel die Straße absperrt und somit sowieso kein Auto durch fahren kann. Das heißt aber auch, ein Rettungswagen kommt dort im Moment auch nicht durch. Zu Pkt. 3. Jeder ums bekannte Feuerwehrmann -ob freiwillig oder hauptberuflich- hat uns bestätigt das das Umlegen eines Pollers kein Problem darstellt und für Rettungswagenfahrer Routine ist. Zu Pkt. 4 und 5. Zu vorgenannten Punkt möchten wir eigentlich nur kurz erwähnen das wir alle durch einen Vertrag den wir mit unseren Arbeitgebern abgeschlossen haben, uns verpflichtet haben pünktlich zur Arbeit zur erscheinen. Auch wir können nicht immer gewährleisten pünktlich auf der Arbeitsstelle zu erscheinen. Es kann sich ein Unfall ereignen oder es ist Glatteis oder sonstiges. Im Falle eines Notfalles wird jeder Patient von Frau Dr. doch sicher den Notarzt rufen?? Zu Pkt. 6 Zu dieser Aussage stimmen wir Fr. Dr. Franke zu. Auch wir halten eine schriftliche Befragung für angebracht. Ein Antrag wurde diesbezüglich von Sonja Gibbrich schon gestellt. Zu Pkt. 8 Als wir uns 2002 entschlossen unser Grundstück zu kaufen haben wir uns auf Aussagen der Stadt Erftstadt verlassen. Diese besagte, sollte das Neubaugebiet bebaut werden wird dieser Verbindungsweg durch Poller versehen. Entgegen der Bemerkung von Fr. Dr. ist es uns nicht bekannt gewesen. Ansonsten wären auch wir niemals hier hingezogen. Lt. Bebauungsplan ist diese Verbindungsstraße als "Wohnweg" ausgeschrieben, und nicht als zweite Zufahrtsstraße zum Neubaugebiet. Frau Dr. Frank kann nicht alle Gegengründe gehört haben. Denn es geht hier nicht nur um Verkehrsbelästigung. Wir erwähnen das nochmals: Wenn Autofahrer aus dem Neubaugebiet kommend auf die Klaus-Schäfer-Str. abbiegen wollen, fahren diese nie im Bogen, immer wird die Straße geschnitten - d.h. ein Kind das dort mit einem Fahrrad ins Neubaugebiet möchte und etwas weiter in der Straßenmitte fährt, hat keine Chance. Die Sicherheit soll hier ganz bestimmt nicht aus persönlichen Gründen eingeschränkt werden. Ganz im Gegenteil. Durch das Setzen von Pollern wird diese Sicherheit nicht eingeschränkt. Aber Kinder die diesen Weg zur Schule benutzen sind auf jeden Fall geschützt. Wir möchten zum Abschluß noch erwähnen das es hier um ein Neubaugebiet geht mit ca. 60 bebauten Grundstücken, sowie die Anwohner der Klaus-Schäfer-Str. Bei der Entscheidung ob dieser Verbindungsweg geöffnet oder geschlossen wird kann es nicht sein das die Meinung einer Person ausschlaggebend ist. Aber seien Sie gewiss, Familien deren Kinder durch einen Unfall, - sollte die Straße geöffnet werden- auf diesem Verbindungsweg verletzt werden, die Stadt auch mit Sicherheit verklagen werden. Auch wir bitten Sie dieses Schreiben an die Personen die mit eine Entscheidung treffen, umgehend weiterzuleiten. Leider ist die nächste Sitzung ja schon am kommenden Donnerstag. Mit freundlichen Grüßen Peter u. Sonja Gibbrich