Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
23.02.12, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 486/2011
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
vorberatend
Rat
13.12.2011
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
18.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 09, Erftstadt-Erp,
Windkraftkonzentrationszone
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 im Rahmen der Beratungen zu B
284/2011 (Anregung zur Verschiebung der Windkraftkonzentrationszone in E.-Erp) beschlossen,
ein entsprechendes Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen.
Die Planung beinhaltet eine Verschiebung bzw-. flächengleiche Verlagerung der bisherigen
Windkraftkonzentrationszone bei Beibehaltung der Anzahl und Höhe (100 m) der bisher
zulässigen Anlagen. Darüber hinaus wird der Abstand zur Ortslage Erp vergrößert.
Die städtebaulichen Planungen werden in Abstimmung mit der Stadt von einem vom Antragsteller
beauftragten externen Planungsbüro durchgeführt, sodass keine Kosten für die Stadt entstehen.
Im weiteren Verfahren soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
(Dr. Rips)
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