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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
23.02.12, 15:48
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone;
Aufstellungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 486/2011 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: 18.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend Flächennutzungsplanänderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Flächennutzungsplanänderung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 09, Erftstadt-Erp, Windkraftkonzentrationszone Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 im Rahmen der Beratungen zu B 284/2011 (Anregung zur Verschiebung der Windkraftkonzentrationszone in E.-Erp) beschlossen, ein entsprechendes Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen. Die Planung beinhaltet eine Verschiebung bzw-. flächengleiche Verlagerung der bisherigen Windkraftkonzentrationszone bei Beibehaltung der Anzahl und Höhe (100 m) der bisher zulässigen Anlagen. Darüber hinaus wird der Abstand zur Ortslage Erp vergrößert. Die städtebaulichen Planungen werden in Abstimmung mit der Stadt von einem vom Antragsteller beauftragten externen Planungsbüro durchgeführt, sodass keine Kosten für die Stadt entstehen. Im weiteren Verfahren soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. (Dr. Rips) -2-