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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
23.02.12, 15:48
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage zu 434/2009 08.02.10 Alternative Bestattungsmöglichkeiten auf Erftstädter Friedhöfen Die Bestattungskultur unterliegt einem grundlegenden Wandel. Die zunehmende Mobilität der Bevölkerung aber auch die anderenorts angebotenen Bestattungsformen tragen dazu bei, dass die Anzahl der Erdbestattungen in Erftstadt sinkt und der Trend zur Urne immer deutlicher wird. Für viele Menschen ist auch die Frage der Grabpflege nach dem eigenen Tod von großer Bedeutung. Um den Wünschen der Bevölkerung besser Rechnung zu tragen, sollte sowohl das Angebot zu alternativen Bestattungsformen sowie die Kreativität in der Ressourcenausnutzung der eigenen Friedhöfe eine größere Beachtung finden. Zudem ist es wichtig, eine Abwanderung auf Friedhöfe anderenorts zu verhindern, da dies natürlich immer mit dem Verlust von Friedhofsgebühren einhergeht. Es ist ein eindeutiger Trend zur Auswahl von anoymen Grabstätten und Urnenwahlgrabstätten erkennbar. Mit der Schaffung unterschiedlicher und auch attraktiver Bestattungsmöglichkeiten kann vielen Wünschen und Vorstellungen der Friedhofsnutzer entsprochen werden. Alternative Bestattungsmöglichkeiten können in Erftstadt nur auf bestehenden Friedhöfen angeboten werden. Eine Erweiterung auf nicht für Bestattungen vorgesehene Flächen verursacht erhebliche Kosten auf der Investitionsseite und führt daher zwangsläufig zu einer Anpassung der Friedhofsgebühren. Folgende Bestattungsformen können angeboten bzw. eingerichtet werden: 1. anonyme Urnenbestattungen unter Bäumen auf einem waldähnlichen Teil des Friedhofs in Lechenich 2. Urnenbestattungen auf einer baumbestandenen Wiese in Lechenich mit Gedenksteinen und Namenstafeln 3. in einem Bestattungsgarten Die Auswahl der Friedhöfe ergibt sich ausschließlich aus den zur Verfügung stehenden Flächen. Auf dem Friedhof Liblar sind bereits heute anonyme Erd – und Urnenbestattungen möglich, anonyme Urnenbestattungen auch in Lechenich. Zu 1. Der „waldähnliche“ Teil des Lechenicher Friedhofs kann mit geringem finanziellen Aufwand für Bestattungszwecke hergerichtet werden. Einige kleinere Bäume müssen gefällt werden, an einzelnen Bäumen ist Totholz zu entfernen. Ebenso sollten verschiedene Sträucher in der Fläche entfernt werden. Entlang der Privatgrundstücke empfiehlt sich in einigen Breichen die Anpflanzung von Gehölzen zum beiderseitigen Sichtschutz. Diese Form der Bestattung kann z.Zt. nur auf dem Friedhof Lechenich angeboten werden. Acht der dort stehenden Bäume können für eine Bestattung genutzt und somit ca. 56 Grabstellen geschaffen werden. Da hier ausschließlich anoyme Bestattungen möglich sein werden, ist die Auswahl des Ortsteils sicherlich von untergeordneter Bedeutung. Eine Kennzeichnung der Grabstellen z.B. in Form von Namenstafeln an den Bäumen ist nicht vorgesehen. Der nächstgelegene „echte“ Waldfriedhof befindet sich z.Zt. in Bad Münstereifel. Ich gehe davon aus, dass die Fläche mit Investitionskosten von nur ca. 6.000,- € für eine waldähnliche Bestattung hergerichtet werden kann. Die Gebühr für ein solches Urnengrab beträgt voraussichtlich 900,- € Zu 2. Unmittelbar hinter dem Eingang zum neuen Teil des Lechenicher Friedhofs vom Blessemer Lichweg aus befindet sich links eine mit acht Platanen bestandene Wiese. Um sechs dieser Platanen können je acht Urnen bestattet werden. Es ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe eines jeden Baumes eine 60 cm hohe Stele setzen zu lassen. Auf jeder dieser Stelen haben acht Tafeln mit Namen und Geburtssowie Sterbedatum des Verstorbenen Platz. Um ein einheitliches Bild zu erhalten, sollen die Stelen inkl. Namenstafeln durch den Eigenbetrieb Straßen angebracht werden. Die Maßnahme ist kostenneutral für den Eigenbetrieb, da die Kosten mit den Friedhofsgebühren erhoben werden. Hier soll die Gebühr für ein Urnengrab 1.200,€ inkl. Stele betragen. Zu 3. Ein Bestattungsgarten ist ein gärtnerisch sehr anspruchsvoll gestalteter Teil auf einem Friedhof. Dieser Friedhofsteil wird qualifizierten Fachfirmen zur Gestaltung und Pflege übertragen. Die Fachfirmen legen im Vorfeld der Stadt ein Gestaltungskonzept vor, welches sowohl Aussagen über die Art und Anzahl der Grabstätten als auch über die Art der Grabsteine und deren Beschriftung und die gärtnerische Gestaltung Aussagen trifft. In einem Bestattungsfall erwirbt der Nutzungsberechtigte einer Grabstelle das Nutzungsrecht bei der Friedhofsverwaltung und schließt gleichzeitig einen Pflegevertrag mit der Fachfirma ab. Die Kosten des Pflegevertrags beinhalten dann neben der gärtnerischen Pflege der Grabstelle auch den Kauf und das Setzen des Grabsteins. Die Friedhofsgebühren für eine Bestattung im Bestattungsgarten werden ganz normal von der Friedhofsverwaltung erhoben. Zusätzliche Kosten entstehen dem Eigenbetrieb nicht. Diese Art der Bestattung kann z.Zt. in Liblar und in Lechenich umgesetzt werden. Eine gesonderte Gebühr für diese Art der Bestattung ist nicht vorgesehen. Es werden die üblichen Gebühren für ein Wahlgrab oder ein Urnenwahlgrab erhoben. Um dem Bürger eine preiswerte Bestattungsmöglichkeit anbieten zu können, habe ich geplant, die Urnenreihengräber von 1,00 m x 1,00 m auf 0,50 m x 0,50 m zu verkleinern. In diesen Urnenreihengräbern kann dann jedoch nur eine Urne beigesetzt werden. Die Gebühr soll 700,- € betragen. Bei den Urnenwahlgräbern soll die Belegung auf zwei Urnen beschränkt werden. Die Gebühr hierfür soll 900,- € betragen. Falls meiner Verwaltungsvorlage komplett oder aber auch in Teilen zugestimmt wird, können die neu geschaffenen Grabarten in die Friedhofssatzung und in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen werden. Sobald der BA Straßen auch der Einrichtung eines Bestattungsgartens grundsätzlich zugestimmt hat, beabsichtige ich dieses Vorhaben den entsprechenden Fachfirmen vorzustellen. Hierbei soll vor allem die Bereitschaft zur Übernahme einer solchen Fläche erkundet werden. Über den Zeitpunkt einer Realisierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, da es noch nicht feststeht, ob Fachfirmen zu einer solchen Investition bereit sind. ( Dr. Rips )