Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
26.03.10, 07:18
Aktualisiert
23.02.12, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu 434/2009
08.02.10
Alternative Bestattungsmöglichkeiten auf Erftstädter Friedhöfen
Die Bestattungskultur unterliegt einem grundlegenden Wandel. Die zunehmende
Mobilität der Bevölkerung aber auch die anderenorts angebotenen
Bestattungsformen tragen dazu bei, dass die Anzahl der Erdbestattungen in Erftstadt
sinkt und der Trend zur Urne immer deutlicher wird. Für viele Menschen ist auch die
Frage der Grabpflege nach dem eigenen Tod von großer Bedeutung.
Um den Wünschen der Bevölkerung besser Rechnung zu tragen, sollte sowohl das
Angebot zu alternativen Bestattungsformen sowie die Kreativität in der
Ressourcenausnutzung der eigenen Friedhöfe eine größere Beachtung finden.
Zudem ist es wichtig, eine Abwanderung auf Friedhöfe anderenorts zu verhindern,
da dies natürlich immer mit dem Verlust von Friedhofsgebühren einhergeht.
Es ist ein eindeutiger Trend zur Auswahl von anoymen Grabstätten und
Urnenwahlgrabstätten erkennbar. Mit der Schaffung unterschiedlicher und auch
attraktiver Bestattungsmöglichkeiten kann vielen Wünschen und Vorstellungen der
Friedhofsnutzer entsprochen werden.
Alternative Bestattungsmöglichkeiten können in Erftstadt nur auf bestehenden
Friedhöfen angeboten werden. Eine Erweiterung auf nicht für Bestattungen
vorgesehene Flächen verursacht erhebliche Kosten auf der Investitionsseite und
führt daher zwangsläufig zu einer Anpassung der Friedhofsgebühren.
Folgende Bestattungsformen können angeboten bzw. eingerichtet werden:
1. anonyme Urnenbestattungen unter Bäumen auf einem waldähnlichen Teil des
Friedhofs in Lechenich
2. Urnenbestattungen auf einer baumbestandenen Wiese in Lechenich mit
Gedenksteinen und Namenstafeln
3. in einem Bestattungsgarten
Die Auswahl der Friedhöfe ergibt sich ausschließlich aus den zur Verfügung
stehenden Flächen.
Auf dem Friedhof Liblar sind bereits heute anonyme Erd – und Urnenbestattungen
möglich, anonyme Urnenbestattungen auch in Lechenich.
Zu 1.
Der „waldähnliche“ Teil des Lechenicher Friedhofs kann mit geringem finanziellen
Aufwand für Bestattungszwecke hergerichtet werden. Einige kleinere Bäume müssen
gefällt werden, an einzelnen Bäumen ist Totholz zu entfernen. Ebenso sollten
verschiedene Sträucher in der Fläche entfernt werden. Entlang der Privatgrundstücke
empfiehlt sich in einigen Breichen die Anpflanzung von Gehölzen zum beiderseitigen
Sichtschutz.
Diese Form der Bestattung kann z.Zt. nur auf dem Friedhof Lechenich angeboten
werden. Acht der dort stehenden Bäume können für eine Bestattung genutzt und
somit ca. 56 Grabstellen geschaffen werden. Da hier ausschließlich anoyme
Bestattungen möglich sein werden, ist die Auswahl des Ortsteils sicherlich von
untergeordneter Bedeutung. Eine Kennzeichnung der Grabstellen z.B. in Form von
Namenstafeln an den Bäumen ist nicht vorgesehen.
Der nächstgelegene „echte“ Waldfriedhof befindet sich z.Zt. in Bad Münstereifel.
Ich gehe davon aus, dass die Fläche mit Investitionskosten von nur ca. 6.000,- € für
eine waldähnliche Bestattung hergerichtet werden kann. Die Gebühr für ein solches
Urnengrab beträgt voraussichtlich 900,- €
Zu 2.
Unmittelbar hinter dem Eingang zum neuen Teil des Lechenicher Friedhofs vom
Blessemer Lichweg aus befindet sich links eine mit acht Platanen bestandene Wiese.
Um sechs dieser Platanen können je acht Urnen bestattet werden. Es ist
vorgesehen, in unmittelbarer Nähe eines jeden Baumes eine 60 cm hohe Stele
setzen zu lassen. Auf jeder dieser Stelen haben acht Tafeln mit Namen und Geburtssowie Sterbedatum des Verstorbenen Platz. Um ein einheitliches Bild zu erhalten,
sollen die Stelen inkl. Namenstafeln durch den Eigenbetrieb Straßen angebracht
werden. Die Maßnahme ist kostenneutral für den Eigenbetrieb, da die Kosten mit den
Friedhofsgebühren erhoben werden. Hier soll die Gebühr für ein Urnengrab 1.200,€ inkl. Stele betragen.
Zu 3.
Ein Bestattungsgarten ist ein gärtnerisch sehr anspruchsvoll gestalteter Teil auf
einem Friedhof. Dieser Friedhofsteil wird qualifizierten Fachfirmen zur Gestaltung
und Pflege übertragen. Die Fachfirmen legen im Vorfeld der Stadt ein
Gestaltungskonzept vor, welches sowohl Aussagen über die Art und Anzahl der
Grabstätten als auch über die Art der Grabsteine und deren Beschriftung und die
gärtnerische Gestaltung Aussagen trifft. In einem Bestattungsfall erwirbt der
Nutzungsberechtigte einer Grabstelle das Nutzungsrecht bei der Friedhofsverwaltung
und schließt gleichzeitig einen Pflegevertrag mit der Fachfirma ab. Die Kosten des
Pflegevertrags beinhalten dann neben der gärtnerischen Pflege der Grabstelle auch
den Kauf und das Setzen des Grabsteins.
Die Friedhofsgebühren für eine Bestattung im Bestattungsgarten werden ganz
normal von der Friedhofsverwaltung erhoben. Zusätzliche Kosten entstehen dem
Eigenbetrieb nicht. Diese Art der Bestattung kann z.Zt. in Liblar und in Lechenich
umgesetzt werden. Eine gesonderte Gebühr für diese Art der Bestattung ist nicht
vorgesehen. Es werden die üblichen Gebühren für ein Wahlgrab oder ein
Urnenwahlgrab erhoben.
Um dem Bürger eine preiswerte Bestattungsmöglichkeit anbieten zu können, habe
ich geplant, die Urnenreihengräber von 1,00 m x 1,00 m auf 0,50 m x 0,50 m zu
verkleinern. In diesen Urnenreihengräbern kann dann jedoch nur eine Urne
beigesetzt werden. Die Gebühr soll 700,- € betragen.
Bei den Urnenwahlgräbern soll die Belegung auf zwei Urnen beschränkt werden.
Die Gebühr hierfür soll 900,- € betragen.
Falls meiner Verwaltungsvorlage komplett oder aber auch in Teilen zugestimmt wird,
können die neu geschaffenen Grabarten in die Friedhofssatzung und in die
Friedhofsgebührensatzung aufgenommen werden.
Sobald der BA Straßen auch der Einrichtung eines Bestattungsgartens grundsätzlich
zugestimmt hat, beabsichtige ich dieses Vorhaben den entsprechenden Fachfirmen
vorzustellen. Hierbei soll vor allem die Bereitschaft zur Übernahme einer solchen
Fläche erkundet werden.
Über den Zeitpunkt einer Realisierung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Aussage getroffen werden, da es noch nicht feststeht, ob Fachfirmen zu einer
solchen Investition bereit sind.
( Dr. Rips )