Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1142 /IX.L.
Datum: 11.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem
Rübkamp;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp, für die Errichtung einer Garage mit Flachdach
und Dachbegrünung auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192 soll ein
Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Angrenzend an dem Carport ist die
Errichtung einer Garage vorgesehen, die mit einem Flachdach und externer Begrünung
vorgesehen werden soll. Das Grundstück Nr. 192 befindet sich im rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp. Hierin ist u. a. festgesetzt,
dass die zulässige Dachneigung für Garagen 22 – 45° beträgt.
Die Anordnung der Garage ist entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze vorgesehen, das Gelände fällt zum Wohnhaus hin ab. Mit einem geneigten Dach würde die Belichtung der Fenster des Obergeschosses des Wohnhauses beeinträchtigt, so dass die
Bauherren die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung vorsehen.
Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit
werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde und
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Der Befreiung bezüglich des vorgesehenen Flachdaches auf der Garage, das zudem mit
extensiver Begrünung versehen werden soll, sollte zugestimmt werden, da diese Ge-
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staltung städtebaulich vertretbar ist und darüber hinaus nachbarliche Interessen nicht
beeinträchtigt werden.
Das betroffene Grundstück im Bebauungsplangebiet T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp,
ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister