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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp;
Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1142 /IX.L. Datum: 11.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp; Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp, für die Errichtung einer Garage mit Flachdach und Dachbegrünung auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 192 soll ein Einfamilienwohnhaus mit Carport errichtet werden. Angrenzend an dem Carport ist die Errichtung einer Garage vorgesehen, die mit einem Flachdach und externer Begrünung vorgesehen werden soll. Das Grundstück Nr. 192 befindet sich im rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplan T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp. Hierin ist u. a. festgesetzt, dass die zulässige Dachneigung für Garagen 22 – 45° beträgt. Die Anordnung der Garage ist entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze vorgesehen, das Gelände fällt zum Wohnhaus hin ab. Mit einem geneigten Dach würde die Belichtung der Fenster des Obergeschosses des Wohnhauses beeinträchtigt, so dass die Bauherren die Garage mit einem Flachdach und extensiver Dachbegrünung vorsehen. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Der Befreiung bezüglich des vorgesehenen Flachdaches auf der Garage, das zudem mit extensiver Begrünung versehen werden soll, sollte zugestimmt werden, da diese Ge- 3 staltung städtebaulich vertretbar ist und darüber hinaus nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Das betroffene Grundstück im Bebauungsplangebiet T 3, Tondorf, Auf dem Rübkamp, ist aus dem beigefügten Planauszug ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister