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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wegfall der Bauminseln und Beete auf der Wilfried-Neumann-Straße und der Matthias-Faßbender-Straße in E.-Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
23.11.11, 06:22
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wegfall der Bauminseln und Beete auf der Wilfried-Neumann-Straße und der Matthias-Faßbender-Straße in E.-Blessem) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Wegfall der Bauminseln und Beete auf der Wilfried-Neumann-Straße und der Matthias-Faßbender-Straße in E.-Blessem)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 433/2011 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.10.2011 gez. Wirtz Amtsleiter gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 01.12.2011 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung 13.03.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Wegfall der Bauminseln und Beete auf der Wilfried-Neumann-Straße und der Matthias-Faßbender-Straße in E.-Blessem Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Dem Antrag der Interessengemeinschaft Neubaugebiet Blessem-Südost, auf die Anpflanzung der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, festgesetzten Einzelbäume incl. Beete zu verzichten bzw. diese ersatzlos zu streichen, kann nicht entsprochen werden. Die Festsetzung im Bebauungsplan, das Baumstandorte um bis zu 3,00 m verschoben werden können, ermöglicht einen ausreichenden Spielraum, die angesprochenen massiven Behinderungen bei Nutzung der privaten Stellplätze auszuschließen und eine Standortfindung mit den Anwohnern zu erzielen. Auch aufgrund der Tatsache, dass es bisher nur in drei Fällen (von insgesamt 16 Baumstandorten) zu keiner Einigung bei der Standortfindung mit den Anwohnern kam, sollte auf die Pflanzung der im Bebauungsplan 145 festgesetzten Straßenbäume nicht verzichtet werden. Darüber hinaus liegt inzwischen ein Schreiben von Anwohnern vor (s. Anlage), welche sich für die Baumanpflanzung aussprechen. Das "Gesicht" von Wohngebieten wird neben der Architektur insbesondere auch vom Grün in der Straße geprägt. Straßen mit Bäumen wirken lebendiger, bieten mehr Abwechslung und Schutz. Bäume gliedern und beleben durch Form, Farbe und Habitus den Straßenraum, * filtern Schadstoffe aus der Luft, * spenden Schatten und reduzieren die Temperatur, * erhöhen die Luftfeuchtigkeit, * binden Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff, * verringern die Windgeschwindigkeiten in engen Straßenräumen * sind Lebensraum für Tiere, * verbessern das Wohlbefinden der Menschen. Darüber hinaus können sie zur Verkehrssicherheit beitragen: die Einengung des Straßenraumes mit Hilfe von Bäumen, so wie im Baugebiet Blessem-Südost vorgesehen, trägt zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. Durch Bäume wird die Monotonie der Fahrstrecke unterbrochen und somit die Konzentration des Fahrers erhöht. Der Wechsel von Licht und Schatten und die Reduzierung der Helligkeit durch Straßengrün erhöht die Aufmerksamkeit des(r) Fahrers(in). Bäume im Straßenraum tragen zur erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit, des Straßenbildes sowie des Klimas bei und steigern damit auch die Wohngebietsqualität erheblich. Die Anordnung der Bäume im Straßenraum von neuen Baugebieten hängt von dem im Bebauungsplan gewählten Erschließungskonzept ab. Da Straßenbäume häufig in Kombination mit öffentlichen Stellplätzen vorgesehen werden, ist insbesondere auch die Stellplatzkonzeption des Bebauungsplanes für die Anordnung der Bäume entscheidend. Das Erschließungskonzept des Bebauungsplanes Nr. 145, E. - Blessem, Südost sieht aus ökologischen (Reduzierung der Versiegelung) und ökonomischen Gründen (Reduzierung der Erschließungskosten) vor, die Straßenfläche möglichst sparsam bzw. schmal zu halten und die erforderlichen öffentlichen Stellplätze in Gruppen gleichmäßig verteilt im Plangebiet anzuordnen. Auf die Anordnung der Parkplätze im Straßenverlauf vor den Hauseingängen bzw. Vorgärten der Baugrundstücke wurde verzichtet, da die genauen Grundstückszuschnitte und somit die Zufahrten zu den zukünftigen Wohnhäusern bei der Aufstellung des Bebauungsplanes noch nicht festgelegt waren. Die in diesem Kontext im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbäume ragen zwar mit den erforderlichen Pflanzbeeten in die öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich mit einem Straßenquerschnitt von 5,00 m) hinein, so dass an diesen Stellen die Fahrbahn auf 3,50 m reduziert ist; jedoch ist diese Breite ausreichend für die Durchfahrt von LKW und Feuerwehrfahrzeugen und stellt insgesamt keine Behinderung für den in diesem Baugebiet zu erwartenden PKW-Verkehr dar. (Dr. Rips) -2-