Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
23.11.11, 06:22
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 433/2011
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.10.2011
gez. Wirtz
Amtsleiter
gez. Dr. Rips, Bürgermeister
BM / Dezernent
01.12.2011
Datum Freigabe -100-
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
30.11.2011
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung
13.03.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Wegfall der Bauminseln und Beete auf der Wilfried-Neumann-Straße
und der Matthias-Faßbender-Straße in E.-Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antrag der Interessengemeinschaft Neubaugebiet Blessem-Südost, auf die Anpflanzung der
im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 145, E.-Blessem, festgesetzten Einzelbäume incl. Beete zu
verzichten bzw. diese ersatzlos zu streichen, kann nicht entsprochen werden.
Die Festsetzung im Bebauungsplan, das Baumstandorte um bis zu 3,00 m verschoben werden
können, ermöglicht einen ausreichenden Spielraum, die angesprochenen massiven
Behinderungen bei Nutzung der privaten Stellplätze auszuschließen und eine Standortfindung mit
den Anwohnern zu erzielen. Auch aufgrund der Tatsache, dass es bisher nur in drei Fällen (von
insgesamt 16 Baumstandorten) zu keiner Einigung bei der Standortfindung mit den Anwohnern
kam, sollte auf die Pflanzung der im Bebauungsplan 145 festgesetzten Straßenbäume nicht
verzichtet werden. Darüber hinaus liegt inzwischen ein Schreiben von Anwohnern vor (s. Anlage),
welche sich für die Baumanpflanzung aussprechen.
Das "Gesicht" von Wohngebieten wird neben der Architektur insbesondere auch vom Grün in der
Straße geprägt. Straßen mit Bäumen wirken lebendiger, bieten mehr Abwechslung und Schutz.
Bäume gliedern und beleben durch Form, Farbe und Habitus den Straßenraum,
* filtern Schadstoffe aus der Luft,
* spenden Schatten und reduzieren die Temperatur,
* erhöhen die Luftfeuchtigkeit,
* binden Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff,
* verringern die Windgeschwindigkeiten in engen Straßenräumen
* sind Lebensraum für Tiere,
* verbessern das Wohlbefinden der Menschen.
Darüber hinaus können sie zur Verkehrssicherheit beitragen: die Einengung des Straßenraumes
mit Hilfe von Bäumen, so wie im Baugebiet Blessem-Südost vorgesehen, trägt zur
Geschwindigkeitsreduzierung bei. Durch Bäume wird die Monotonie der Fahrstrecke unterbrochen
und somit die Konzentration des Fahrers erhöht. Der Wechsel von Licht und Schatten und die
Reduzierung der Helligkeit durch Straßengrün erhöht die Aufmerksamkeit des(r) Fahrers(in).
Bäume im Straßenraum tragen zur erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit, des
Straßenbildes sowie des Klimas bei und steigern damit auch die Wohngebietsqualität erheblich.
Die Anordnung der Bäume im Straßenraum von neuen Baugebieten hängt von dem im
Bebauungsplan gewählten Erschließungskonzept ab. Da Straßenbäume häufig in Kombination mit
öffentlichen Stellplätzen vorgesehen werden, ist insbesondere auch die Stellplatzkonzeption des
Bebauungsplanes für die Anordnung der Bäume entscheidend.
Das Erschließungskonzept des Bebauungsplanes Nr. 145, E. - Blessem, Südost sieht aus
ökologischen (Reduzierung der Versiegelung) und ökonomischen Gründen (Reduzierung der
Erschließungskosten) vor, die Straßenfläche möglichst sparsam bzw. schmal zu halten und die
erforderlichen öffentlichen Stellplätze in Gruppen gleichmäßig verteilt im Plangebiet anzuordnen.
Auf die Anordnung der Parkplätze im Straßenverlauf vor den Hauseingängen bzw. Vorgärten der
Baugrundstücke wurde verzichtet, da die genauen Grundstückszuschnitte und somit die Zufahrten
zu den zukünftigen Wohnhäusern bei der Aufstellung des Bebauungsplanes noch nicht festgelegt
waren. Die in diesem Kontext im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbäume ragen zwar mit den
erforderlichen Pflanzbeeten in die öffentliche Verkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich mit
einem Straßenquerschnitt von 5,00 m) hinein, so dass an diesen Stellen die Fahrbahn auf 3,50 m
reduziert ist; jedoch ist diese Breite ausreichend für die Durchfahrt von LKW und
Feuerwehrfahrzeugen und stellt insgesamt keine Behinderung für den in diesem Baugebiet zu
erwartenden PKW-Verkehr dar.
(Dr. Rips)
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