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Bürgerantrag (Anregung 27/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
229 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Bürgerantrag (Anregung 27/2012) Bürgerantrag (Anregung 27/2012) Bürgerantrag (Anregung 27/2012)

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Inhalt der Datei

12.12.2011 Anwohner des Neubaugebiets Blessem (siehe beigefügte Unterschriftenliste) An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz-Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt Antrag auf Anlegung von Bauminseln und Beeten im Bebauungsplangebiet 145 gemäß den Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans (Gegenantrag zum B 433/2011) Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantragen wir formell die Anlegung von Bauminseln und Beeten gemäß den Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans. In seiner Sitzung am 30.11.11 hat der zuständige Fachausschuss auf Antrag der FDPFraktion beschlossen, vor einer Entscheidung über den Antrag B 433/2011 eine Ortsbesichtigung durchführen zu wollen. Gleichwohl äußerten aber die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion in der Sitzung rechtliche Zweifel, da der vorliegende Antrag B 433/2011 im Widerspruch zu den verbindlichen Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes stehe. Zunächst möchten wir nochmals feststellen, dass die Meinung der Anlieger zum B 433/2011 gespalten ist. Zahlreiche Anwohner, insbesondere die Anlieger im Eingangsbereich Frauenthaler StraßelWilfried-Neumann-Straße, befürworten die Umsetzung der Vorgaben des Bebauungsplans. Im beschriebenen Eingangsbereich zum Neubaugebiet herrscht dieses Meinungsbild einhellig und ausnahmslos vor. Wir bitten daher um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung. Gleichzeitig wollen wir hiermit unsere Beantwortung einiger Fragen bitten: Sicht der Dinge darstellen und gleichzeitig um 1.) Ein kompletter Wegfall des vorgesehenen Grünbestandes berührt nach unserer Auffassung die Grundzüge der Planung im Bebauungsplangebiet, da das ErSChließungskonzept tangiert ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Verwaltung zum B 433/2011 vom 11.10.11, soweit hierin das Erschließungskonzept erläutert ist. 2.) Laut Stellungnahme der Verwaltung vom 11.10.11 kann dem Antrag B 433/2011 nicht entsprochen werden. Wir teilen diese Ansicht und fragen an, ob ein gegenteiliger Beschluss nicht zu beanstanden wäre. 3.) Laut unserer Auffassung kann das rechtsgültige, verbindliche Planungsrecht als Ortsrecht nicht durch einen Ausschussbeschluss ausgehebelt werden. Wir meinen, dass hierfür eine Bebauungsplanänderung durch entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt notwendig wäre. Beteiligungserfordernisse wären zu prüfen. 4.) Wir weisen auf den schutzwürdigen Bestand elementarer und verbindlicher Regelungen des Bebauungsplans hin, die entscheidungsrelevant für unsere Ansiedlung waren. 5.) Ggf. behalten wir uns eine Einbeziehung des Amtes für Umweltschutz und Kreisplanung beim Rhein-Erft-Kreis ebenso vor, wie eine generelle Prüfung des Verfahrens, unter Umständen auch im Wege eines Normenkontrollverfahrens. 6.) Nach unserer Auffassung liegt die Planungshoheit bei der Stadt, der rechtsgültige Bebauungsplan hat das vorgesehene Verfahren, nebst Offenlage etc. durchlaufen. 7.) Der Bürger muss auch auf den Bestand essentieller Bestandteile geltenden Planungsrechts vertrauen können. 8.) Die seitens der Antragsteller des B 422/2011 in der Sitzung am 30.11.11 mündlich dargestellten Behinderungen sind nur bedingt nachvollziehbar und richtig. Es handelt sich um eine niveaugleiche Mischfläche, der angedeutete Gehwegbereich ist bei Bedarf überfahrbar und auch technisch entsprechend ausgelegt. Auch bei Anlegung der Bauminseln und Beete verbleibt eine ausreichende Straßenbreite für den üblichen und auch notwendigen Fahrzeugverkehr (Notfallfahrzeuge etc.). 9.) Auch die bereits vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossene Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches spricht nach unserer Auffassung eindeutig für den Beibehalt und die Umsetzung der gültigen planerischen Festsetzungen. Wir haben durchaus Verständnis dafür, wenn in begründeten Einzelfällen unter Umständen punktuell ein Verzicht auf entsprechende Bepflanzung angezeigt erscheint. Wir sprechen uns aber eindeutig gegen einen generellen Verzicht auf Begrünung in der beantragten Form aus, insbesondere im geradlinig verlaufenden Eingangsbereich Frauenthaler StraßelWilfriedNeumann-Straße. Es bleiben alle Interessenlagen zu berücksichtigen, ggf. durch rechtlich vertretbare und nachvollziehbare Kompromisslösungen. Nachdem die Straßenfertigstellung abgeschlossen ist, bitten wir hiermit wiederholt um zügige Ausschilderung des verkehrberuhigten Bereiches. Mit freundlichen Grüßen Wir befürworten diesen Antrag und die Einrichtung von Grünelementen und Bäumen gemäß Bebauungsplan: Name Anschrift Unterschrift Seite 3 des Antrages zur Einrichtung der Begrünung im Neubaugebiet Blessem vom 1~/11J~~ 12.12.2011 Name _ Anschrift .. •.. H ; J " /"""\Unterschrift I .//1 .-=-- (...