Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
229 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
12.12.2011
Anwohner des Neubaugebiets Blessem
(siehe beigefügte Unterschriftenliste)
An den
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz-Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Antrag auf Anlegung von Bauminseln und Beeten im Bebauungsplangebiet
145 gemäß
den Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans (Gegenantrag zum B 433/2011)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir formell die Anlegung von Bauminseln und Beeten gemäß den
Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans.
In seiner Sitzung am 30.11.11 hat der zuständige Fachausschuss auf Antrag der FDPFraktion beschlossen,
vor einer Entscheidung
über den Antrag B 433/2011 eine
Ortsbesichtigung durchführen zu wollen. Gleichwohl äußerten aber die CDU-Fraktion und die
SPD-Fraktion in der Sitzung rechtliche Zweifel, da der vorliegende Antrag B 433/2011 im
Widerspruch zu den verbindlichen Vorgaben des rechtsgültigen Bebauungsplanes stehe.
Zunächst möchten wir nochmals feststellen, dass die Meinung der Anlieger zum B 433/2011
gespalten ist. Zahlreiche Anwohner,
insbesondere
die Anlieger im Eingangsbereich
Frauenthaler StraßelWilfried-Neumann-Straße,
befürworten die Umsetzung der Vorgaben
des Bebauungsplans.
Im beschriebenen
Eingangsbereich
zum Neubaugebiet
herrscht
dieses Meinungsbild einhellig und ausnahmslos vor. Wir bitten daher um entsprechende
Kenntnisnahme und Beachtung.
Gleichzeitig wollen wir hiermit unsere
Beantwortung einiger Fragen bitten:
Sicht der Dinge darstellen
und gleichzeitig
um
1.) Ein kompletter Wegfall des vorgesehenen Grünbestandes
berührt nach unserer
Auffassung
die Grundzüge
der Planung im Bebauungsplangebiet,
da das
ErSChließungskonzept tangiert ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die
Stellungnahme der Verwaltung zum B 433/2011 vom 11.10.11, soweit hierin das
Erschließungskonzept erläutert ist.
2.) Laut Stellungnahme der Verwaltung vom 11.10.11 kann dem Antrag B 433/2011
nicht entsprochen
werden. Wir teilen diese Ansicht und fragen an, ob ein
gegenteiliger Beschluss nicht zu beanstanden wäre.
3.) Laut unserer Auffassung kann das rechtsgültige, verbindliche Planungsrecht als
Ortsrecht nicht durch einen Ausschussbeschluss
ausgehebelt werden. Wir meinen,
dass hierfür eine Bebauungsplanänderung
durch entsprechenden
Beschluss des
Rates der Stadt Erftstadt notwendig wäre. Beteiligungserfordernisse
wären zu prüfen.
4.) Wir weisen auf den schutzwürdigen
Bestand elementarer
und verbindlicher
Regelungen
des Bebauungsplans
hin, die entscheidungsrelevant
für unsere
Ansiedlung waren.
5.) Ggf. behalten wir uns eine Einbeziehung des Amtes für Umweltschutz
und
Kreisplanung beim Rhein-Erft-Kreis ebenso vor, wie eine generelle Prüfung des
Verfahrens, unter Umständen auch im Wege eines Normenkontrollverfahrens.
6.) Nach unserer Auffassung liegt die Planungshoheit bei der Stadt, der rechtsgültige
Bebauungsplan hat das vorgesehene Verfahren, nebst Offenlage etc. durchlaufen.
7.) Der Bürger muss auch auf den Bestand essentieller Bestandteile geltenden
Planungsrechts vertrauen können.
8.) Die seitens der Antragsteller des B 422/2011 in der Sitzung am 30.11.11 mündlich
dargestellten Behinderungen sind nur bedingt nachvollziehbar und richtig. Es handelt
sich um eine niveaugleiche Mischfläche, der angedeutete Gehwegbereich ist bei
Bedarf überfahrbar und auch technisch entsprechend ausgelegt. Auch bei Anlegung
der Bauminseln und Beete verbleibt eine ausreichende Straßenbreite für den
üblichen und auch notwendigen Fahrzeugverkehr (Notfallfahrzeuge etc.).
9.) Auch die bereits vom Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossene
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches spricht nach unserer Auffassung
eindeutig für den Beibehalt und die Umsetzung der gültigen planerischen
Festsetzungen.
Wir haben durchaus Verständnis dafür, wenn in begründeten Einzelfällen unter Umständen
punktuell ein Verzicht auf entsprechende Bepflanzung angezeigt erscheint. Wir sprechen uns
aber eindeutig gegen einen generellen Verzicht auf Begrünung in der beantragten Form aus,
insbesondere im geradlinig verlaufenden Eingangsbereich Frauenthaler StraßelWilfriedNeumann-Straße. Es bleiben alle Interessenlagen zu berücksichtigen, ggf. durch rechtlich
vertretbare und nachvollziehbare Kompromisslösungen.
Nachdem die Straßenfertigstellung abgeschlossen ist, bitten wir hiermit wiederholt um zügige
Ausschilderung des verkehrberuhigten Bereiches.
Mit freundlichen Grüßen
Wir befürworten diesen Antrag und die Einrichtung von Grünelementen und Bäumen gemäß
Bebauungsplan:
Name
Anschrift
Unterschrift
Seite 3 des Antrages zur Einrichtung der Begrünung im Neubaugebiet Blessem vom
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12.12.2011
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Anschrift
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