Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 73/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.02.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
13.03.2012
BM / Dezernent
28.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
vorberatend
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E.-Liblar, Tannenweg
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück in E.-Liblar,
Schlunkweg, die planungsrechtlichen Schritte für ein Änderungsverfahren gem. § 13
Baugesetzbuch (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E. - Liblar, Tannenweg)
vorzubereiten.
Begründung:
Die Eigentümer des Grundstücks in E.-Liblar, Schlunkweg 1, beantragen (s. Anlage) die Änderung
des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 15 A, E. - Liblar, Tannenweg, mit dem Ziel, eine
überbaubare Grundstücksfläche für die Realisierung einer Wohnbebauung festzusetzen.
Im Vorfeld des Antragstellung hat der zuständige Träger öffentlicher Belange (RWE Power AG)
seine bisher eine Bebauung verhindernde Stellungnahme bzgl. des Erftsprungs präzisiert mit dem
Ergebnis, dass auf dem betreffenden Grundstück durchaus eine Bebauung planungsrechtlich
möglich ist. Der Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr) hat ebenfalls keine
grundsätzlichen Bedenken, einer Anbindung an den Schlunkweg (K 45/K 45n) zuzustimmen,
sodass vorgeschlagen wird, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 15
A, durchzuführen.
Die Verwaltung wird dazu einen entsprechenden Bebauungsplan-Änderungsentwurf erstellen und
zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Ausschuss vorlegen.
(Dr. Rips)
-2-