Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E.-Liblar, Tannenweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E.-Liblar, Tannenweg) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E.-Liblar, Tannenweg)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 73/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.03.2012 BM / Dezernent 28.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen vorberatend 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E.-Liblar, Tannenweg Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, für das im Anlageplan gekennzeichnete Grundstück in E.-Liblar, Schlunkweg, die planungsrechtlichen Schritte für ein Änderungsverfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 A, E. - Liblar, Tannenweg) vorzubereiten. Begründung: Die Eigentümer des Grundstücks in E.-Liblar, Schlunkweg 1, beantragen (s. Anlage) die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 15 A, E. - Liblar, Tannenweg, mit dem Ziel, eine überbaubare Grundstücksfläche für die Realisierung einer Wohnbebauung festzusetzen. Im Vorfeld des Antragstellung hat der zuständige Träger öffentlicher Belange (RWE Power AG) seine bisher eine Bebauung verhindernde Stellungnahme bzgl. des Erftsprungs präzisiert mit dem Ergebnis, dass auf dem betreffenden Grundstück durchaus eine Bebauung planungsrechtlich möglich ist. Der Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr) hat ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken, einer Anbindung an den Schlunkweg (K 45/K 45n) zuzustimmen, sodass vorgeschlagen wird, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 A, durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu einen entsprechenden Bebauungsplan-Änderungsentwurf erstellen und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung dem Ausschuss vorlegen. (Dr. Rips) -2-