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Beschlussvorlage (Integriertes Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar; Vorstellung des Abschlussberichts)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
03.03.12, 06:29
Aktualisiert
03.03.12, 06:29
Beschlussvorlage (Integriertes Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar;
Vorstellung des Abschlussberichts) Beschlussvorlage (Integriertes Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar;
Vorstellung des Abschlussberichts)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 77/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.03.2012 BM / Dezernent 02.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Integriertes Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar; Vorstellung des Abschlussberichts Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Abschlussbericht des Integrierten Entwicklungskonzepts Liblar der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bonn, wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der im Integrierten Entwicklungskonzept aufgezeigten Maßnahmen zu erarbeiten und den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die DSK-Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Bonn, hat mit dem vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar für die vier Handlungsschwerpunkte: Carl-Schurz-Straße, Theodor-Heuss-Straße, Einkaufszentrum (EKZ) und Bahnhof auf der Grundlage einer umfangreichen Bestandserhebung und -analyse Perspektiven und Strategien für eine städtebaulich-funktionale Erneuerung dargestellt und in einem Maßnahmenkatalog geeignete investive und planerische Instrumente aufgezeigt (s. V3/2010, Ausschuss für Wirtschaftsförderung 10.03.2010; Ausschuss für Stadtentwicklung 17.03.2010). Es gilt nun, die Maßnahmen und Planungen in einem Konzept zusammenzufassen und in den kommenden Jahren, unter Teilnahme der entsprechenden Akteure und unter Berücksichtigung der finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt, umzusetzen. Das Integrierte Entwicklungskonzept bildet zudem die Voraussetzung für die Schaffung förmlicher Gebietskulissen nach den Städtebauförderrichtlinien, um so einen Förderzugang zu den Städtebaufördermitteln des Landes zu eröffnen. (Dr. Rips) Anlage: Integriertes Entwicklungskonzept Erftstadt-Liblar -2-