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Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich,"Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
08.03.12, 15:34
Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich,"Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich") Beschlussvorlage (13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich,"Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 114/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.03.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 13.03.2012 BM / Dezernent 08.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich,"Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich" Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich (Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich) im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB keine grundsätzlichen Bedenken. Begründung: Die Stadt Zülpich hat im Rahmen des Planverfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Windkraftkonzentrationszone Mülheim/Wichterich, die Stadt Erftstadt zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten mit einer entsprechenden Fristsetzung bis Ende März. Bereits im Jahr 2001 hat die Stadt Erftstadt zu dieser Planung eine Stellungnahme abgegeben. Seinerzeit waren in dieser Windkraftkonzentrationszone südlich der Stadtgrenze insgesamt 15 Anlagen vorgesehen. Mit der vorliegenden Planung (s. Anlageplan) wird die Anlagenzahl erheblich reduziert; geplant sind nunmehr lediglich 7 Windkraftanlagen (WKA) mit einer jeweiligen Gesamthöhe von 149,50 m (s. Windenergiererlass NRW). Aufgrund der linearen Anordnung der Anlagen südlich der Stadtgrenze Erftstadt/Zülpich entlang der BAB A1 ist die Planung, im Gegensatz zur Planung von 2001, grundsätzlich landschaftsraumverträglicher. Die Anlagen haben einen ausreichenden Abstand zum nächstgelegenen Ortsteil E.-Niederberg und zum Gertrudenhof von ca. 1,5 km. Die von der Stadt Erftstadt seinerzeit zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen und zur gemeinsamen Planung der Windkraftkonzentrationszonen der Gemeinden Weilerswist und Zülpich vorgetragenen Stellungnahme wird aufrechterhalten und erneut vortragen: Es wird angeregt, Teile der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich „Wolfsmaar“ nordwestlich des Plangebietes umzusetzen. Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld des Eingriffs sind generell Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle vorzuziehen. Nach den vorliegenden Planungen sind notwendige Ersatzmaßnahmen am Zülpicher See vorgesehen, obwohl Ausgleichsmaßnahmen am Standort „Wolfsmaar“ möglich sind. Durch den direkten räumlichen Bezug können Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild, die durch die 7 WKA hervorgerufen werden, durch Anpflanzungen vor Ort abgemildert werden. Der bereits ökologisch hochwertige Bereich „Wolfsmaar“ könnte somit durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen vergrößert bzw. gegenüber schädlichen äußeren Einflüssen besser abgepuffert werden. Da in unmittelbarer Nachbarschaft noch zwei weitere Windkraftkonzentrationszonen geplant sind (nördlich von Lommersum/Gemeinde Weilerswist und nordwestlich von Wichterich/Stzadt Zülpich), haben diese Planungen Bedeutung für den betroffenen Landschaftsraum. Aus diesem Grund regt die Stadt Erftstadt nochmals an, die eingeleiteten Planungen der beiden Gemeinden Zülpich und Weilerswist unter Einbeziehung des Kreises Euskirchen und ggf. des Rhein-ErftKreises zusammenzuführen und ein abgestimmtes, landschaftsverträgliches Gesamtkonzept zu erarbeiten. (Dr. Rips) -2-