Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
13.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
08.03.12, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 114/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 08.03.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
13.03.2012
BM / Dezernent
08.03.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Zülpich,"Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich"
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich
(Windkraftkonzentrationszone Mülheim-Wichterich) im Rahmen der Beteiligung gem. § 4a Abs. 3
BauGB keine grundsätzlichen Bedenken.
Begründung:
Die Stadt Zülpich hat im Rahmen des Planverfahrens zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans
(FNP) Windkraftkonzentrationszone Mülheim/Wichterich, die Stadt Erftstadt zur Abgabe einer
Stellungnahme gebeten mit einer entsprechenden Fristsetzung bis Ende März.
Bereits im Jahr 2001 hat die Stadt Erftstadt zu dieser Planung eine Stellungnahme abgegeben.
Seinerzeit waren in dieser Windkraftkonzentrationszone südlich der Stadtgrenze insgesamt 15
Anlagen vorgesehen. Mit der vorliegenden Planung (s. Anlageplan) wird die Anlagenzahl erheblich
reduziert; geplant sind nunmehr lediglich 7 Windkraftanlagen (WKA) mit einer jeweiligen
Gesamthöhe von 149,50 m (s. Windenergiererlass NRW).
Aufgrund der linearen Anordnung der Anlagen südlich der Stadtgrenze Erftstadt/Zülpich entlang
der BAB A1 ist die Planung, im Gegensatz zur Planung von 2001, grundsätzlich
landschaftsraumverträglicher. Die Anlagen haben einen ausreichenden Abstand zum
nächstgelegenen Ortsteil E.-Niederberg und zum Gertrudenhof von ca. 1,5 km.
Die von der Stadt Erftstadt seinerzeit zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen und zur
gemeinsamen Planung der Windkraftkonzentrationszonen der Gemeinden Weilerswist und Zülpich
vorgetragenen Stellungnahme wird aufrechterhalten und erneut vortragen:
Es wird angeregt, Teile der Ausgleichsmaßnahmen im Bereich „Wolfsmaar“ nordwestlich des
Plangebietes umzusetzen. Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld des Eingriffs sind generell
Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle vorzuziehen. Nach den vorliegenden Planungen sind
notwendige Ersatzmaßnahmen am Zülpicher See vorgesehen, obwohl Ausgleichsmaßnahmen
am Standort „Wolfsmaar“ möglich sind. Durch den direkten räumlichen Bezug können
Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild, die durch die 7 WKA hervorgerufen werden, durch
Anpflanzungen vor Ort abgemildert werden. Der bereits ökologisch hochwertige Bereich
„Wolfsmaar“ könnte somit durch gezielte Ausgleichsmaßnahmen vergrößert bzw. gegenüber
schädlichen äußeren Einflüssen besser abgepuffert werden.
Da in unmittelbarer Nachbarschaft noch zwei weitere Windkraftkonzentrationszonen geplant
sind (nördlich von Lommersum/Gemeinde Weilerswist und nordwestlich von Wichterich/Stzadt
Zülpich), haben diese Planungen Bedeutung für den betroffenen Landschaftsraum. Aus diesem
Grund regt die Stadt Erftstadt nochmals an, die eingeleiteten Planungen der beiden Gemeinden
Zülpich und Weilerswist unter Einbeziehung des Kreises Euskirchen und ggf. des Rhein-ErftKreises zusammenzuführen und ein abgestimmtes, landschaftsverträgliches Gesamtkonzept zu
erarbeiten.
(Dr. Rips)
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