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Antrag (Antrag bzgl. Festlegung einer Kostenobergrenze bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
14.03.12, 06:29
Aktualisiert
14.03.12, 06:29
Antrag (Antrag bzgl. Festlegung einer Kostenobergrenze bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 96/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 29.02.2012 gez. Böcking 13.03.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 20.03.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Festlegung einer Kostenobergrenze bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In den Wirtschaftsplänen wird von mir bereits ein Kostenanschlag jährlich vorgegeben. Dieser richtet sich nach den absolut notwendigen Aufwendungen. Eine weitere Festlegung ist somit nicht erforderlich. In besonderen Fällen, die zu einer erheblichen Überschreitung der geplanten Ausgaben führen, werde ich dem Ausschuss hierüber berichten. Selbstverständlich werde ich dem Rat noch weitere Vorschläge zur Kosteneinsparung unterbreiten. (Dr. Rips)