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Beschlussvorlage (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
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Inhalt der Datei

Anlage zu V 6 / 2012, Bahnhof Erftstadt Die V 6 / 2012, Bahnhof Erftstadt ( I. Städtebauliches Konzept , II. Umsetzung der baulichen Maßnahmen) wurde in der gemeinsamen Sitzung des Betriebsausschuss Straßen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 25.01.2012 vorberaten und in eine erneute Sondersitzung vertagt. Die in der Zwischenzeit erfolgten weiteren Abstimmungsgespräche mit dem • • • • • • • • Zweckverband Nahverkehr Rheinland, (Fördergeber) Forstbehörde Rhein-Erft-Kreis (Tiefbauamt, Untere Landschaftsbehörde) DB Station und Service AG (zuständig für den Ausbau Bahnhof) DB Netz AG (zuständig für PKW- Unterführung) Ingenieurbüro Obermeier (zuständig für die Planung des Bahnhofes) Ingenieurbüro Fischer GmbH (zuständig für die Machbarkeitsstudie Parkdeck und PKW - Unterführung) Planungs-Gesellschaft Verkehr Köln (Fahrradabstellanlage). haben grundsätzlich zu keiner Änderung der in der V 6/2012 von der Verwaltung getroffenen Aussagen geführt. Lediglich zu der im Plankonzept B (Parkplatz östlich des Bahnhofs) vorgesehenen Unterführung der Bahngleise - im Bereich des geplanten Kreisverkehrs - wurde in einem Abstimmungsgespräch von der DB Netz AG angeregt, alternativ die vorhandene Zufahrt zum Donatusparkplatz zu untersuchen; diesbezüglich werden zur Zeit von der Verwaltung Gespräche mit dem zuständigen Regionalforstamt und der Unteren Landschaftsbehörde geführt. Darüber hinaus ist eine kostengünstigere Variante des geplanten Fahrradparkhauses entwickelt worden, sodass die Gesamtkosten für das Fahrradparkhaus von bisher 560.000 € auf 315.350 € (Eigenanteil 48.200 €) reduziert werden können: nach der Präsentation des Fahrparkhauses in der letzten Ausschusssitzung wurde die Höhe der Gesamtkosten hinterfragt. Ausgang dieser Präsentation war eine hochwertige Ausstattung, die aufgrund der finanziellen Haushaltslage nochmals geprüft wurde. Soweit auf eine hochwertige Ausstattung verzichtet wird, kann unter Wahrung eines Mindeststandards (Gewährleistung eines vandalismus- bzw. diebstahlsicheren Abstellens von Fahrrädern) ein Betrag in Höhe von ca. 315.350 € (brutto) zugrunde gelegt werden; bei einer maximalen Förderung von 85% verbleibt für die Stadt Erftstadt somit ein Eigenanteil von ca. 48.200 € (brutto). In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, als Einheit mit dem Fahrradparkhaus das Infrastrukturgebäude zu errichten. Die Kosten belaufen sich hierfür auf insgesamt 260.000 € (brutto). Der Bau des Kiosk – incl. Fahrkartenverkauf - und der Toilettenanlage wird anteilmäßig vom Fördergeber mit ca. 50.000 € bezuschusst. Somit verbleibt ein Eigenanteil von 210.000 (brutto) €. 1 Die in der Sitzung am 25.01.2012 gestellten Fragen werden im Folgenden beantwortet: - Belange des Natur- und Umweltschutzes, artenschutzrechtliche Prüfung etc. (städtebauliches Konzept B/Parkplatz östlich des Bahnhofs) Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Umweltbericht zu erstellen sowie die artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen. Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung basieren auf Ortsbesichtigungen, der Auswertung vorhandener Untersuchungen sowie ggf. weiterer Bestandsaufnahmen. Die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung der Parkplatzfläche östlich des Bahnhofs und aller im Bebauungsplan zu beplanenden Flächen erfolgt somit im weiteren Bebauungsplanverfahren. Natur- und Landschaftsschutz auf der östlichen Seite des Bahnhofs: Die im Rahmen der Osttangentenvarianten geführte Diskussion über eine Straßenführung östlich des Bahnhofes bezog insbesondere Flächen östlich der jetzt als Parkplatz vorgesehenen Fläche als Straßenflächen mit ein. Diese Flächen liegen innerhalb des als Wald und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiches. Außerdem berühren sie u.U. den Schutzbereich des FFH-Gebietes Obersee. Die Flächen des Parkplatzes auf der östlichen Seite der Gleise (städtebauliches Konzept B) liegen nicht innerhalb eines Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebietes und berühren nicht den Schutzbereich des FFH-Gebietes. Die geschotterte ehemalige Gleisfläche (geplanter Parkplatz) hat eine Gesamtfläche von 1,2 ha. Mit der Aufgabe des Schrottplatzes südwestlich des Donatus-Parkplatzes stehen seit kurzem insgesamt 1,4 ha befestigte Flächen als Ausgleich zur Verfügung. Diese Flächen sind über den genutzten, aber auch über den ungenutzten Gleiskörper mit dem geplanten Parkplatz verbunden. Mit Restschotter aus dem Bereich des geplanten Parkplatzes lassen sich diese Flächen bezüglich Trockenheit und Wärmespeicherfähigkeit als Lebensraum für Reptilien, Insekten und wärmeliebende Pflanzenarten optimieren. Hinzu kommen weitere ca. 0,2 ha im Bereich des Donatus-Parkplatzes, die sich zur Arrondierug der Waldflächen anbieten Artenschutz-Bewertung: Ehemalige Bahnflächen -insbesondere alte Gleisanlagen- haben aufgrund des Untergrundes (Wärme speichernder Schotter) und ihrer Lage (häufig besonnt) besondere Bedeutung für Reptilien, Insekten und wärmeliebende Pflanzen. In mehreren Untersuchungen konnte das für die Trasse der geplanten Osttangente dargestellt werden. Es gibt hinreichende Vermutungen, dass davon auch Lebensräume streng geschützter Reptilien (Zauneidechse) betroffen sein können. Die vermuteten Lebensräume besonders wärmeliebender Arten gehen aufgrund der vorhandenen Biotopstruktur weit über den in Anspruch genommenen Parkplatzbereich (1,2 ha) hinaus. Nördlich der als Parkplatz vorgesehenen Fläche verbleiben noch ca. ca. 0,1 ha Schotterfläche, die von der Parkplatzplanung nicht beeinträchtigt werden. Angrenzende Flächen (z.B. der ehemalige „Schrottplatz“ mit 1,4 ha) sind ebenfalls diesem Biotoptyp zuzurechnen, bzw. durch einfache Maßnahmen (Freistellung und Aufbringung von Schotter) dem angestrebten Biotoptyp anzunähern; Verbindungen der Flächen bestehen untereinander. FFH-Verträglichkeitsprüfung: In unmittelbarer Nachbarschaft (ca. 100 m östlich) liegt das FFH-Gebiet „Ober-, Mittel- und Untersee in der Ville-Seenkette“. Da das gesamte Vorhaben (auch Bahnhofsumbau bzw. Neubau K45) innerhalb einer maßgeblichen 300-m- Abstandszone liegt, ist eine - vom Umweltbericht des Bebauungsplans unabhängige - FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Maßnahmen und Vorhaben die wertgebenden Arten und Qualitäten des genannten FFH-Gebiets nicht erheblich beeinträchtigen. 2 Von der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurden in einem ersten Abstimmungsgespräch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Parkplatzplanung vorgetragen, zumal die Planungsabsicht besteht, für den Eingriff in Natur und Landschaft den in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofs gelegen ehemaligen Schrottplatz am Donatusparkplatz als Ausgleich zu renaturieren. - Parkdeckplanung (Höhe, Bauwerksgründung/Braunkohle, Bewirtschaftung etc.) Das geplante Parkdeck reicht mit der 3. Ebene um ca. 2,5 bis 3,5m über die Dammkrone des ehemaligen Bahndammes hinaus. Durch den Bewuchs auf dem Damm wird das Parkdeck jedoch optisch gegenüber der Wohnbebauung an der Heidebroichstraße abgeschirmt. Ein erforderlicher Lärmschutz wird im Rahmen des für den Bebauungsplan noch zu erstellenden Schallgutachtens überprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. In dem Gutachten sind auch Schallschutzmaßnahmen für die Parkplätze südlich der Bebauung am Grubenweg und östlich der Bebauung am Tunnel zu untersuchen. Ein geotechnisches Gutachten (Braunkohlevorkommen) im Bereich des geplanten Parkdecks wurde bisher nicht erstellt. Jedoch wurde bei der Erstellung des provisorischen Parkplatzes dunkelfarbiges Erdreich vorgefunden, das auf anstehende Braunkohle schließen lässt. Ebenso wurden Schächte aufgedeckt, die auf einen ehemaligen Braunkohleabbau hinweisen. Auch die Bodengutachten, die bereits im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die K 45n und für das Gelände der Musikschule erstellt wurden, bestätigen, das Braunkohle im Bereich des Bahnhofs bodennah ansteht. Der Rhein-Erft-Kreis als Bauträger der Kreisstraße hat sich bereit erklärt, im Rahmen ergänzender Bodenuntersuchungen für die K 45n auch im Bereich des Standortes für das Parkdeck Probebohrungen durchzuführen. Die Ergebnisse werden in einigen Wochen vorliegen. Erst danach ist eine konkrete Aussage über die Bodenverhältnisse auf dieser Fläche möglich. Nach den Richtlinien des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) für Investitionsvorhaben des ÖPNV gem. § 12 ÖPNVG NRW sind geförderte Stellplätze in Park-and-rideAnlagen den Nutzern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Im Ausnahmefall und nur mit schriftlicher Zustimmung des ZV NVR können Gebühren als Deckungsbeitrag zu den Unterhaltskosten erhoben werden. Bei ca. 80.000 Euro Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten zuzüglich der Kosten für die Bewirtschaftung (Automaten, Service usw.) liegen je nach Belegung die Parkgebühren - zur Deckung der Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten - bei ca. 1,00 € pro Arbeitstag. Die Einführung einer Parkgebühr setzt jedoch aus Sicht der Verwaltung auch eine Bewirtschaftung aller P+R - Parkplätze und der Parkplätze in der angrenzenden Wohnbebauung (nur Anwohnerparken) voraus, da sonst zu befürchten ist, dass das Parkdeck gemieden wird und die Bahnkunden auch Parkplätze in den angrenzenden Wohngebieten besetzen werden. Bekräftigt wird diese Annahme durch das Ergebnis der Beantwortung der im Rahmen der Umfrage zur Stellplatzbedarfsermittlung gestellten Frage: „Würden Sie im Parkhaus parken, wenn das Parken 1,00 € kosten würde?“: danach sind lediglich 52 % der Befragten bereit, eine Parkgebühr von einem Euro zu zahlen. 47 % der Befragten haben die Frage verneint. Bei der Bewirtschaftung aller Parkplätze am Bahnhof liegt die Parkgebühr bei ca. 0.75 € pro Tag. - Maßnahmen zur Vermeidung von Angsträumen (Parkdeck, Parkplätze, Fußgängerunterführung etc.) Bei allen Parkplätzen und insbesondere für das Parkdeck sowie den Fußgängerunterführungen hat zur Vermeidung von Angsträumen neben einer hellen und freundlichen Ausführung eine intensive Ausleuchtung bzw. Beleuchtung Priorität. In der Planungen zum Parkdeck sind ca. 500 (LED-)Leuchten vorgesehen. Das Parkdeck, die Personenunterführung und die größeren Parkplätze sollen videoüberwacht werden. Im Parkdeck sollen zudem Gehmarkie3 rungen aufgebracht werden, die eindeutig zu den nächstgelegenen Ausgängen oder Treppenhäusern weisen. Die Personenunterführung sowie Treppen und Rampenanlagen sind zudem großzügig zu gestalten. Außerdem ist vorgesehen, den Aufgang zum Parkplatz östlich des Bahnhofs weiträumig (als kleiner Platz auf der Ebene der Unterführung) baulich auszubilden. Für die Personenunterführung sollte eine Breite von mindestens 3,50 m angestrebt werden. Für den Bahnhof und die Parkplätze ist die äußere Gestaltung und Überschaubarkeit zu gewährleisten. Bei der Anlage der Parkplätze ist bei Grünanlagen auf eine dichte Bepflanzung mit Sträuchern, Hecken sowie massive Einfriedungen (Mauern) zu verzichten; ausschließlich sind nur hochstämmige Bäume anzupflanzen. Der Parkplatz östlich des Bahnhofs sollte zudem eingezäunt und die Zu- und Abgänge gesondert ausgeleuchtet werden. Zudem sind Wetterschutzwände bzw. Wände von Wartehallen auf den Bahnsteigen und die Fahrradabstellanlage soweit als möglich aus sichtdurchlässigem Material auszuführen. Eine Fußgängerbrücke über die Bahngleise ist nicht Bestandteil der Ausbauplanungen der DB und wird insoweit auch nicht von der DB finanziert. Aus technischen Gründen muss die lichte Höhe zwischen den Gleisen und der Brücke mindestens 6,00 m betragen, sodass die Brücke mit Einhausung mindestens 9 m Höhe (entsprechend einer 3 geschossigen Wohnbebauung) erreichen wird. Darüber hinaus besteht zwischen dem Bahnhof bzw. Bahnsteig und der Heidebroichstraße ein Höhenunterschied von ca. 7,00 m. Das bedeutet, dass ein Bahnkunde, der zu Fuß von der Heidebroichstraße kommt und nach Köln fahren möchte, einen Höhenunterschied von ca. 12 m überwinden muss. Außerdem ist ein Bauwerk mit eingehausten Treppen (3), Fahrstuhl (3) oder mit einer bzw. drei Rampen von etwa 120 m Länge aufgrund der Dimension und der Gestaltung an dieser Stelle landschaftlich und städtebaulich bedenklich. - Abhängigkeit der städtischen Planungen (Konzepte A/B) von der Realisierung der K 45n Die Realisierung der K 45n ist durch die vorgestellten städtebaulichen Konzepte bzw. geplanten Maßnahmen nicht gefährdet. Im Rahmen der Erarbeitung der Kreisstraßenplanung wurden die Schnittstellen insbesondere zwischen der Ausbauplanung des Bahnhofs und der Kreisstraße abgestimmt und festgelegt. Das trifft sowohl auf die Abgrenzung untereinander als auch auf die Ausbauhöhen (z.B. Bahnsteighöhe) zu. Grundlage für die städtebaulichen Konzepte ist der letzte Stand der Ausbauplanung für das Planfeststellungsverfahren der K 45n. Unabhängig von der Planung und Realisierung der K 45n besteht für Teilbereiche des Streckenabschnittes zwischen dem Einmündungsbereichen „Grubenweg in Bahnhofstraße“ und „Bahnhofstraße in Schlunkweg“ ein Ausbaubedarf. Der Einmündungsbereich der Bahnhofstraße in den Schlunkweg ist bereits heute nicht ausreichend leistungsfähig. Hinzu kommt die geplante Anbindung des Parkplatzes östlich des Bahnhofes (Konzept B) über den „4. Arm“ des im Zuge der K 45n geplanten Kreisverkehres. Das gleiche gilt für den derzeit noch gepflasterten Straßenabschnitt zwischen Bahnhof und Einmündungsbereich Grubenweg / Bahnhofstraße. Die o.g. Maßnahmen können (sollte die K 45n nicht umgesetzt werden) in „abgespeckter“ Form (Kreisverkehr im Einmündungsbereich Bahnhofstraße / Schlunkweg) in der Trassenführung entsprechend der K 45n erfolgen, sodass die mit der Planung vorgesehene Bebauung sowie die Parkplätze unabhängig vom Bau der K 45n realisierbar sind. Lediglich im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wird ein etwa 10 m breiter Streifen zwischen der zukünftigen Busspur und der geplanten Bebauung (Fahrradparkhaus / Infrastrukturgebäude) bzw. den bestehenden Parkplätzen entstehen. Auf diesen Schutzreifen können weitere Stellplätze angelegt werden, die von der Busspur angefahren werden. 4 - Förderung Die Förderfähigkeit der in den Konzepten A und B geplanten Maßnahmen wurde in der Zwischenzeit erneut mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (Fördergeber) abgestimmt. Die Förderfähigkeit aller in der Vorlage als förderfähige Maßnahmen aufgeführten Planungen wurde bestätigt. Im Einzelnen sind das: • Parkdeck zu 85 % bis zu einer maximallen Förderhöhe von 8330 Euro (Brutto) pro Stellplatz • Parkplätze zu 85 % bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4150 Euro (Brutto) pro Stellplatz • PKW – Zufahrten und Unterführungen zu 85 % • Personenunterführung Verlängerung zum Parkplatz und ggf. Verbreiterung bis 1,00m zu 85 % • Ausbau des Bahnhofsvorplatz zu 85 % • Fahrradparkdeck zu 85 % bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1785 Euro (Brutto) pro Fahrradstellplatz • 50 % des Kiosk zu 85 %, bei Fahrkartenverkauf • Toilettenanlage zu 85 % • Zusätzlicher Wetterschutz zu 85 % - Taxistände, Kurzzeitparkplätze, Frauenparkplätze Durch den Bahnhofsausbau entfallen die jetzigen Standorte der Kurzzeit-, Taxi- und Frauenparkplätze. Im Rahmen des Bahnhofsausbaus und der damit verbundenen Verbreiterung des Bahnsteigs und der Verschiebung der Busspur werden nur die Busstandspur und die Taxi - Parkplätze neu angelegt. Der Ersatz für die wegfallenden Frauenparkplätze, Behindertenparkplätze und Kurzzeitparkplätze („kiss and ride“) soll durch Kennzeichnung entsprechender Stellplätze im Bereich des Bahnhofsvorplatzes südlich der Fußwegeachse erfolgen. Der Anlieferverkehr wird künftig über die Parkplatzzufahrt erfolgen. Durch eine Gestaltung der eigentlichen Parkplätze mit einer wassergebundenen Decke und Schotterauflage bleibt auch auf der als Parkplatz in Anspruch genommenen Fläche im überwiegenden Teil die Biotopstruktur für die o.g. Arten erhalten. Sie wird nur in dem Bereich der zuführenden, asphaltieren Wege deutlich reduziert. Die asphaltierte Fläche verursacht aber selbst auch eine kleinklimatische Situation, die die Biotopstruktur der angrenzenden Schotterflächen positiv beeinflussen kann. - Verbesserung des Busverkehrs Die Anbindung des Bahnhofes ist derzeit durch vier Linien im Stadtgebiet gewährleistet. Diese Busse verkehren in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt und sind dem DB-Zugtakt mit der Hauptausrichtung Köln angepasst. Ergänzend hierzu fährt im 60-Minuten-Takt das Anruf-Sammel-Taxi. Direktverbindungen aus allen Stadtteilen zum Bahnhof wären wünschenswert, jedoch derzeit aus finanziellen Aspekten nicht leistbar. - PKW-Unterführung, Konzept B (Entwässerung, Folgekosten) Damit die erforderliche Durchfahrtshöhe (4,00m) erreicht wird, ist die Unterführung soweit abzusenken, dass die Fahrbahnoberkante tiefer als die natürliche Geländeoberfläche liegt. Die Entwässerung ist bisher über eine Pumpenanlage vorgesehen. Aus Kostengründen wird jedoch ein natürlicher Ablauf in eine Versickerungsanlage angestrebt. Mit dem einmaligen Ablösebetrag (ca. 300.000 €) gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz, den die Stadt an die DB- Netz AG leisten muss, entfallen für die Stadt die Unterhaltungskosten. 5 - Conveniencecenter / Infrastrukturgebäude Das Conveniencecenter (Infrastrukturgebäude) umfasst einen Kiosk incl. Fahrkartenverkauf (ca.: 50 qm), eine Toilettenanlage und eine Wohnung im Obergeschoss. - Standort eines Kiosk östlich des Bahnhofs (Konzept B) Bahnkunden, welche den Parkplatz östlich des Bahnhofes nutzen, erreichen den geplanten Kiosk auf dem Bahnhofsvorplatz über einen längeren Umweg (einschließlich 2 Treppen). Ein alternativer Standort auf der östlichen Bahnhofsseite oder auf dem Mittelbahnsteig ermöglicht - im Gegensatz zu den Bahnkunden, welche „zu Fuß“, mit dem Fahrrad, mit dem Bus oder mit dem Taxi zum Bahnhof kommen, nur einem wesentlich kleineren Kreis den direkten Zugang zum Kiosk. Darüber hinaus scheidet ein Standort auf dem Hausbahnsteig aus, da dieser aufgrund der derzeitigen Planungen der Bahn - aus Platzmangel - nicht möglich ist. Denkbar ist jedoch während der Hauptverkehrszeiten (z.B. zwischen 6.00 und 9.00 Uhr) ein mobiler Kiosk auf der östlichen Parkplatzseite, z. B. Kleinbus. - Technische Ausführung der Parkplätze (Schotter-Parkplätze) Es ist vorgesehen, die Fahr- und Rangierflächen mit einer Bitumendecke und die PKWStandspuren mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen. Wenn der Untergrund dies zulässt, kann auch das Oberflächenwasser von der Fahrspur- und Rangierfläche im Randbereich des Parkplatzes versickert werden. Auf eine Befestigung des Parkplatzes mit wassergebundener Decke sollte aufgrund der regelmäßig erforderlichen Instandsetzungen und den daraus entstehenden Unterhaltungskosten, welche die Stadt zu tragen hat, verzichtet werden. (Dr. Rips) 6