Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zu V 6 / 2012, Bahnhof Erftstadt
Die V 6 / 2012, Bahnhof Erftstadt ( I. Städtebauliches Konzept , II. Umsetzung der baulichen
Maßnahmen) wurde in der gemeinsamen Sitzung des Betriebsausschuss Straßen, Ausschuss für Stadtentwicklung und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am
25.01.2012 vorberaten und in eine erneute Sondersitzung vertagt.
Die in der Zwischenzeit erfolgten weiteren Abstimmungsgespräche mit dem
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Zweckverband Nahverkehr Rheinland, (Fördergeber)
Forstbehörde
Rhein-Erft-Kreis (Tiefbauamt, Untere Landschaftsbehörde)
DB Station und Service AG (zuständig für den Ausbau Bahnhof)
DB Netz AG (zuständig für PKW- Unterführung)
Ingenieurbüro Obermeier (zuständig für die Planung des Bahnhofes)
Ingenieurbüro Fischer GmbH (zuständig für die Machbarkeitsstudie Parkdeck und
PKW - Unterführung)
Planungs-Gesellschaft Verkehr Köln (Fahrradabstellanlage).
haben grundsätzlich zu keiner Änderung der in der V 6/2012 von der Verwaltung getroffenen
Aussagen geführt.
Lediglich zu der im Plankonzept B (Parkplatz östlich des Bahnhofs) vorgesehenen Unterführung der Bahngleise - im Bereich des geplanten Kreisverkehrs - wurde in einem Abstimmungsgespräch von der DB Netz AG angeregt, alternativ die vorhandene Zufahrt zum Donatusparkplatz zu untersuchen; diesbezüglich werden zur Zeit von der Verwaltung Gespräche mit dem zuständigen Regionalforstamt und der Unteren Landschaftsbehörde geführt.
Darüber hinaus ist eine kostengünstigere Variante des geplanten Fahrradparkhauses entwickelt worden, sodass die Gesamtkosten für das Fahrradparkhaus von bisher 560.000 € auf
315.350 € (Eigenanteil 48.200 €) reduziert werden können:
nach der Präsentation des Fahrparkhauses in der letzten Ausschusssitzung wurde die Höhe
der Gesamtkosten hinterfragt. Ausgang dieser Präsentation war eine hochwertige Ausstattung, die aufgrund der finanziellen Haushaltslage nochmals geprüft wurde. Soweit auf eine
hochwertige Ausstattung verzichtet wird, kann unter Wahrung eines Mindeststandards (Gewährleistung eines vandalismus- bzw. diebstahlsicheren Abstellens von Fahrrädern) ein Betrag in Höhe von ca. 315.350 € (brutto) zugrunde gelegt werden; bei einer maximalen Förderung von 85% verbleibt für die Stadt Erftstadt somit ein Eigenanteil von ca. 48.200 € (brutto).
In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, als Einheit mit dem Fahrradparkhaus das
Infrastrukturgebäude zu errichten. Die Kosten belaufen sich hierfür auf insgesamt 260.000 €
(brutto). Der Bau des Kiosk – incl. Fahrkartenverkauf - und der Toilettenanlage wird anteilmäßig vom Fördergeber mit ca. 50.000 € bezuschusst. Somit verbleibt ein Eigenanteil von
210.000 (brutto) €.
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Die in der Sitzung am 25.01.2012 gestellten Fragen werden im Folgenden beantwortet:
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Belange des Natur- und Umweltschutzes, artenschutzrechtliche Prüfung etc.
(städtebauliches Konzept B/Parkplatz östlich des Bahnhofs)
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Umweltbericht zu erstellen sowie die artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen. Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung
basieren auf Ortsbesichtigungen, der Auswertung vorhandener Untersuchungen sowie ggf.
weiterer Bestandsaufnahmen. Die Erstellung einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung der
Parkplatzfläche östlich des Bahnhofs und aller im Bebauungsplan zu beplanenden Flächen
erfolgt somit im weiteren Bebauungsplanverfahren.
Natur- und Landschaftsschutz auf der östlichen Seite des Bahnhofs:
Die im Rahmen der Osttangentenvarianten geführte Diskussion über eine Straßenführung
östlich des Bahnhofes bezog insbesondere Flächen östlich der jetzt als Parkplatz vorgesehenen Fläche als Straßenflächen mit ein. Diese Flächen liegen innerhalb des als Wald und
als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiches. Außerdem berühren sie u.U. den
Schutzbereich des FFH-Gebietes Obersee.
Die Flächen des Parkplatzes auf der östlichen Seite der Gleise (städtebauliches Konzept B)
liegen nicht innerhalb eines Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebietes und berühren
nicht den Schutzbereich des FFH-Gebietes.
Die geschotterte ehemalige Gleisfläche (geplanter Parkplatz) hat eine Gesamtfläche von 1,2
ha. Mit der Aufgabe des Schrottplatzes südwestlich des Donatus-Parkplatzes stehen seit
kurzem insgesamt 1,4 ha befestigte Flächen als Ausgleich zur Verfügung. Diese Flächen
sind über den genutzten, aber auch über den ungenutzten Gleiskörper mit dem geplanten
Parkplatz verbunden. Mit Restschotter aus dem Bereich des geplanten Parkplatzes lassen
sich diese Flächen bezüglich Trockenheit und Wärmespeicherfähigkeit als Lebensraum für
Reptilien, Insekten und wärmeliebende Pflanzenarten optimieren. Hinzu kommen weitere ca.
0,2 ha im Bereich des Donatus-Parkplatzes, die sich zur Arrondierug der Waldflächen anbieten
Artenschutz-Bewertung:
Ehemalige Bahnflächen -insbesondere alte Gleisanlagen- haben aufgrund des Untergrundes
(Wärme speichernder Schotter) und ihrer Lage (häufig besonnt) besondere Bedeutung für
Reptilien, Insekten und wärmeliebende Pflanzen. In mehreren Untersuchungen konnte das
für die Trasse der geplanten Osttangente dargestellt werden. Es gibt hinreichende Vermutungen, dass davon auch Lebensräume streng geschützter Reptilien (Zauneidechse) betroffen sein können. Die vermuteten Lebensräume besonders wärmeliebender Arten gehen aufgrund der vorhandenen Biotopstruktur weit über den in Anspruch genommenen Parkplatzbereich (1,2 ha) hinaus. Nördlich der als Parkplatz vorgesehenen Fläche verbleiben noch ca.
ca. 0,1 ha Schotterfläche, die von der Parkplatzplanung nicht beeinträchtigt werden. Angrenzende Flächen (z.B. der ehemalige „Schrottplatz“ mit 1,4 ha) sind ebenfalls diesem Biotoptyp
zuzurechnen, bzw. durch einfache Maßnahmen (Freistellung und Aufbringung von Schotter)
dem angestrebten Biotoptyp anzunähern; Verbindungen der Flächen bestehen untereinander.
FFH-Verträglichkeitsprüfung:
In unmittelbarer Nachbarschaft (ca. 100 m östlich) liegt das FFH-Gebiet „Ober-, Mittel- und
Untersee in der Ville-Seenkette“. Da das gesamte Vorhaben (auch Bahnhofsumbau bzw.
Neubau K45) innerhalb einer maßgeblichen 300-m- Abstandszone liegt, ist eine - vom Umweltbericht des Bebauungsplans unabhängige - FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass die Realisierung des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Maßnahmen und Vorhaben die wertgebenden Arten und Qualitäten des genannten FFH-Gebiets nicht erheblich beeinträchtigen.
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Von der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises wurden in einem
ersten Abstimmungsgespräch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Parkplatzplanung
vorgetragen, zumal die Planungsabsicht besteht, für den Eingriff in Natur und Landschaft
den in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofs gelegen ehemaligen Schrottplatz am Donatusparkplatz als Ausgleich zu renaturieren.
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Parkdeckplanung (Höhe, Bauwerksgründung/Braunkohle, Bewirtschaftung etc.)
Das geplante Parkdeck reicht mit der 3. Ebene um ca. 2,5 bis 3,5m über die Dammkrone des
ehemaligen Bahndammes hinaus. Durch den Bewuchs auf dem Damm wird das Parkdeck
jedoch optisch gegenüber der Wohnbebauung an der Heidebroichstraße abgeschirmt. Ein
erforderlicher Lärmschutz wird im Rahmen des für den Bebauungsplan noch zu erstellenden
Schallgutachtens überprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. In dem Gutachten sind auch Schallschutzmaßnahmen für die Parkplätze südlich der
Bebauung am Grubenweg und östlich der Bebauung am Tunnel zu untersuchen.
Ein geotechnisches Gutachten (Braunkohlevorkommen) im Bereich des geplanten Parkdecks wurde bisher nicht erstellt. Jedoch wurde bei der Erstellung des provisorischen Parkplatzes dunkelfarbiges Erdreich vorgefunden, das auf anstehende Braunkohle schließen
lässt. Ebenso wurden Schächte aufgedeckt, die auf einen ehemaligen Braunkohleabbau
hinweisen. Auch die Bodengutachten, die bereits im Zuge der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für die K 45n und für das Gelände der Musikschule erstellt wurden, bestätigen, das Braunkohle im Bereich des Bahnhofs bodennah ansteht. Der Rhein-Erft-Kreis als
Bauträger der Kreisstraße hat sich bereit erklärt, im Rahmen ergänzender Bodenuntersuchungen für die K 45n auch im Bereich des Standortes für das Parkdeck Probebohrungen
durchzuführen. Die Ergebnisse werden in einigen Wochen vorliegen. Erst danach ist eine
konkrete Aussage über die Bodenverhältnisse auf dieser Fläche möglich.
Nach den Richtlinien des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) für Investitionsvorhaben des ÖPNV gem. § 12 ÖPNVG NRW sind geförderte Stellplätze in Park-and-rideAnlagen den Nutzern grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Im Ausnahmefall und
nur mit schriftlicher Zustimmung des ZV NVR können Gebühren als Deckungsbeitrag zu den
Unterhaltskosten erhoben werden. Bei ca. 80.000 Euro Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten zuzüglich der Kosten für die Bewirtschaftung (Automaten, Service usw.) liegen je
nach Belegung die Parkgebühren - zur Deckung der Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten - bei ca. 1,00 € pro Arbeitstag. Die Einführung einer Parkgebühr setzt jedoch aus
Sicht der Verwaltung auch eine Bewirtschaftung aller P+R - Parkplätze und der Parkplätze
in der angrenzenden Wohnbebauung (nur Anwohnerparken) voraus, da sonst zu befürchten
ist, dass das Parkdeck gemieden wird und die Bahnkunden auch Parkplätze in den angrenzenden Wohngebieten besetzen werden. Bekräftigt wird diese Annahme durch das Ergebnis
der Beantwortung der im Rahmen der Umfrage zur Stellplatzbedarfsermittlung gestellten
Frage: „Würden Sie im Parkhaus parken, wenn das Parken 1,00 € kosten würde?“: danach
sind lediglich 52 % der Befragten bereit, eine Parkgebühr von einem Euro zu zahlen. 47 %
der Befragten haben die Frage verneint. Bei der Bewirtschaftung aller Parkplätze am Bahnhof liegt die Parkgebühr bei ca. 0.75 € pro Tag.
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Maßnahmen zur Vermeidung von Angsträumen (Parkdeck, Parkplätze, Fußgängerunterführung etc.)
Bei allen Parkplätzen und insbesondere für das Parkdeck sowie den Fußgängerunterführungen hat zur Vermeidung von Angsträumen neben einer hellen und freundlichen Ausführung
eine intensive Ausleuchtung bzw. Beleuchtung Priorität. In der Planungen zum Parkdeck
sind ca. 500 (LED-)Leuchten vorgesehen. Das Parkdeck, die Personenunterführung und die
größeren Parkplätze sollen videoüberwacht werden. Im Parkdeck sollen zudem Gehmarkie3
rungen aufgebracht werden, die eindeutig zu den nächstgelegenen Ausgängen oder Treppenhäusern weisen.
Die Personenunterführung sowie Treppen und Rampenanlagen sind zudem großzügig zu
gestalten. Außerdem ist vorgesehen, den Aufgang zum Parkplatz östlich des Bahnhofs weiträumig (als kleiner Platz auf der Ebene der Unterführung) baulich auszubilden. Für die Personenunterführung sollte eine Breite von mindestens 3,50 m angestrebt werden.
Für den Bahnhof und die Parkplätze ist die äußere Gestaltung und Überschaubarkeit zu gewährleisten. Bei der Anlage der Parkplätze ist bei Grünanlagen auf eine dichte Bepflanzung
mit Sträuchern, Hecken sowie massive Einfriedungen (Mauern) zu verzichten; ausschließlich
sind nur hochstämmige Bäume anzupflanzen. Der Parkplatz östlich des Bahnhofs sollte zudem eingezäunt und die Zu- und Abgänge gesondert ausgeleuchtet werden. Zudem sind
Wetterschutzwände bzw. Wände von Wartehallen auf den Bahnsteigen und die Fahrradabstellanlage soweit als möglich aus sichtdurchlässigem Material auszuführen.
Eine Fußgängerbrücke über die Bahngleise ist nicht Bestandteil der Ausbauplanungen der
DB und wird insoweit auch nicht von der DB finanziert.
Aus technischen Gründen muss die lichte Höhe zwischen den Gleisen und der Brücke mindestens 6,00 m betragen, sodass die Brücke mit Einhausung mindestens 9 m Höhe (entsprechend einer 3 geschossigen Wohnbebauung) erreichen wird. Darüber hinaus besteht
zwischen dem Bahnhof bzw. Bahnsteig und der Heidebroichstraße ein Höhenunterschied
von ca. 7,00 m. Das bedeutet, dass ein Bahnkunde, der zu Fuß von der Heidebroichstraße
kommt und nach Köln fahren möchte, einen Höhenunterschied von ca. 12 m überwinden
muss. Außerdem ist ein Bauwerk mit eingehausten Treppen (3), Fahrstuhl (3) oder mit einer
bzw. drei Rampen von etwa 120 m Länge aufgrund der Dimension und der Gestaltung an
dieser Stelle landschaftlich und städtebaulich bedenklich.
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Abhängigkeit der städtischen Planungen (Konzepte A/B) von der Realisierung
der K 45n
Die Realisierung der K 45n ist durch die vorgestellten städtebaulichen Konzepte bzw. geplanten Maßnahmen nicht gefährdet. Im Rahmen der Erarbeitung der Kreisstraßenplanung
wurden die Schnittstellen insbesondere zwischen der Ausbauplanung des Bahnhofs und der
Kreisstraße abgestimmt und festgelegt. Das trifft sowohl auf die Abgrenzung untereinander
als auch auf die Ausbauhöhen (z.B. Bahnsteighöhe) zu. Grundlage für die städtebaulichen
Konzepte ist der letzte Stand der Ausbauplanung für das Planfeststellungsverfahren der K
45n.
Unabhängig von der Planung und Realisierung der K 45n besteht für Teilbereiche des Streckenabschnittes zwischen dem Einmündungsbereichen „Grubenweg in Bahnhofstraße“ und
„Bahnhofstraße in Schlunkweg“ ein Ausbaubedarf.
Der Einmündungsbereich der Bahnhofstraße in den Schlunkweg ist bereits heute nicht ausreichend leistungsfähig. Hinzu kommt die geplante Anbindung des Parkplatzes östlich des
Bahnhofes (Konzept B) über den „4. Arm“ des im Zuge der K 45n geplanten Kreisverkehres.
Das gleiche gilt für den derzeit noch gepflasterten Straßenabschnitt zwischen Bahnhof und
Einmündungsbereich Grubenweg / Bahnhofstraße.
Die o.g. Maßnahmen können (sollte die K 45n nicht umgesetzt werden) in „abgespeckter“
Form (Kreisverkehr im Einmündungsbereich Bahnhofstraße / Schlunkweg) in der Trassenführung entsprechend der K 45n erfolgen, sodass die mit der Planung vorgesehene Bebauung sowie die Parkplätze unabhängig vom Bau der K 45n realisierbar sind. Lediglich im Bereich des Bahnhofsvorplatzes wird ein etwa 10 m breiter Streifen zwischen der zukünftigen
Busspur und der geplanten Bebauung (Fahrradparkhaus / Infrastrukturgebäude) bzw. den
bestehenden Parkplätzen entstehen. Auf diesen Schutzreifen können weitere Stellplätze
angelegt werden, die von der Busspur angefahren werden.
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Förderung
Die Förderfähigkeit der in den Konzepten A und B geplanten Maßnahmen wurde in der Zwischenzeit erneut mit dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (Fördergeber) abgestimmt.
Die Förderfähigkeit aller in der Vorlage als förderfähige Maßnahmen aufgeführten Planungen
wurde bestätigt.
Im Einzelnen sind das:
• Parkdeck zu 85 % bis zu einer maximallen Förderhöhe von 8330 Euro (Brutto) pro
Stellplatz
• Parkplätze zu 85 % bis zu einer maximalen Förderhöhe von 4150 Euro (Brutto) pro
Stellplatz
• PKW – Zufahrten und Unterführungen zu 85 %
• Personenunterführung Verlängerung zum Parkplatz und ggf. Verbreiterung bis 1,00m
zu 85 %
• Ausbau des Bahnhofsvorplatz zu 85 %
• Fahrradparkdeck zu 85 % bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1785 Euro (Brutto)
pro Fahrradstellplatz
• 50 % des Kiosk zu 85 %, bei Fahrkartenverkauf
• Toilettenanlage zu 85 %
• Zusätzlicher Wetterschutz zu 85 %
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Taxistände, Kurzzeitparkplätze, Frauenparkplätze
Durch den Bahnhofsausbau entfallen die jetzigen Standorte der Kurzzeit-, Taxi- und Frauenparkplätze. Im Rahmen des Bahnhofsausbaus und der damit verbundenen Verbreiterung
des Bahnsteigs und der Verschiebung der Busspur werden nur die Busstandspur und die
Taxi - Parkplätze neu angelegt. Der Ersatz für die wegfallenden Frauenparkplätze, Behindertenparkplätze und Kurzzeitparkplätze („kiss and ride“) soll durch Kennzeichnung entsprechender Stellplätze im Bereich des Bahnhofsvorplatzes südlich der Fußwegeachse erfolgen.
Der Anlieferverkehr wird künftig über die Parkplatzzufahrt erfolgen.
Durch eine Gestaltung der eigentlichen Parkplätze mit einer wassergebundenen Decke und
Schotterauflage bleibt auch auf der als Parkplatz in Anspruch genommenen Fläche im überwiegenden Teil die Biotopstruktur für die o.g. Arten erhalten. Sie wird nur in dem Bereich der
zuführenden, asphaltieren Wege deutlich reduziert. Die asphaltierte Fläche verursacht aber
selbst auch eine kleinklimatische Situation, die die Biotopstruktur der angrenzenden Schotterflächen positiv beeinflussen kann.
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Verbesserung des Busverkehrs
Die Anbindung des Bahnhofes ist derzeit durch vier Linien im Stadtgebiet gewährleistet. Diese Busse verkehren in der Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt und sind dem DB-Zugtakt
mit der Hauptausrichtung Köln angepasst. Ergänzend hierzu fährt im 60-Minuten-Takt das
Anruf-Sammel-Taxi. Direktverbindungen aus allen Stadtteilen zum Bahnhof wären wünschenswert, jedoch derzeit aus finanziellen Aspekten nicht leistbar.
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PKW-Unterführung, Konzept B (Entwässerung, Folgekosten)
Damit die erforderliche Durchfahrtshöhe (4,00m) erreicht wird, ist die Unterführung soweit
abzusenken, dass die Fahrbahnoberkante tiefer als die natürliche Geländeoberfläche liegt.
Die Entwässerung ist bisher über eine Pumpenanlage vorgesehen. Aus Kostengründen wird
jedoch ein natürlicher Ablauf in eine Versickerungsanlage angestrebt.
Mit dem einmaligen Ablösebetrag (ca. 300.000 €) gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz, den die
Stadt an die DB- Netz AG leisten muss, entfallen für die Stadt die Unterhaltungskosten.
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Conveniencecenter / Infrastrukturgebäude
Das Conveniencecenter (Infrastrukturgebäude) umfasst einen Kiosk incl. Fahrkartenverkauf
(ca.: 50 qm), eine Toilettenanlage und eine Wohnung im Obergeschoss.
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Standort eines Kiosk östlich des Bahnhofs (Konzept B)
Bahnkunden, welche den Parkplatz östlich des Bahnhofes nutzen, erreichen den geplanten
Kiosk auf dem Bahnhofsvorplatz über einen längeren Umweg (einschließlich 2 Treppen). Ein
alternativer Standort auf der östlichen Bahnhofsseite oder auf dem Mittelbahnsteig ermöglicht - im Gegensatz zu den Bahnkunden, welche „zu Fuß“, mit dem Fahrrad, mit dem Bus
oder mit dem Taxi zum Bahnhof kommen, nur einem wesentlich kleineren Kreis den direkten
Zugang zum Kiosk. Darüber hinaus scheidet ein Standort auf dem Hausbahnsteig aus, da
dieser aufgrund der derzeitigen Planungen der Bahn - aus Platzmangel - nicht möglich ist.
Denkbar ist jedoch während der Hauptverkehrszeiten (z.B. zwischen 6.00 und 9.00 Uhr) ein
mobiler Kiosk auf der östlichen Parkplatzseite, z. B. Kleinbus.
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Technische Ausführung der Parkplätze (Schotter-Parkplätze)
Es ist vorgesehen, die Fahr- und Rangierflächen mit einer Bitumendecke und die PKWStandspuren mit versickerungsfähigem Pflaster zu befestigen. Wenn der Untergrund dies
zulässt, kann auch das Oberflächenwasser von der Fahrspur- und Rangierfläche im Randbereich des Parkplatzes versickert werden. Auf eine Befestigung des Parkplatzes mit wassergebundener Decke sollte aufgrund der regelmäßig erforderlichen Instandsetzungen und den
daraus entstehenden Unterhaltungskosten, welche die Stadt zu tragen hat, verzichtet werden.
(Dr. Rips)
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