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Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt hier: Ölgemälde)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
23.01.12, 10:52
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt 
hier: Ölgemälde) Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt 
hier: Ölgemälde)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 13/2012 Az.: 40 Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 12.01.2012 gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 16.01.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 02.02.2012 vorberatend 27.03.2012 beschließend Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt hier: Ölgemälde Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Schenkung te Peerdt wird komplett und dauerhaft zur Überlassung an das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) übertragen. Damit ist kein Eigentumserwerb verbunden, sondern lediglich eine Aufbewahrungs- und Betreuungspflicht. Begründung: Bereits mit der V 472/2011 hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 14.12.2011 die insgesamt 135 Zeichnungen und Aquarelle der Schenkung te Peerdt an das RAK übertragen. Inzwischen hat sich heraus gestellt, dass auch der Rest der Schenkung vom RAK aufgenommen werden kann. Es handelt sich dabei um 19 Ölgemälde sowie einen kleinen Bestand an persönlichen Archivalien (z. B. Fotografien). Damit kann nun sichergestellt werden, dass der gesamte Bestand der Schenkung te Peerdt unter optimalen Bedingungen gelagert, erhalten und auch erforscht werden kann. Selbstverständlich geht auch mit dieser Übertragung das Eigentum der Schenkung nicht an das RAK über, sondern verbleibt bei der Stadt Erftstadt. Ein entsprechender Vertrag wird abgeschlossen. Diese Übertragung ist sowohl mit der Schenkerin, Charlotte te Peerdt, als auch mit dem Vorstand der te Peerdt-Stiftung abgesprochen worden und findet deren volle Zustimmung. I.V. (Erner) -2-