Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 06:23
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 83/2012
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -51- / -82.1- Datum: 27.02.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
29.02.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
29.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Kindergarten Friesheim - Ausbauprogramm für die Betreuung der Unter-3-Jährigen Änderung der bisherigen Beschlussfassung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der
Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe für die U3-Betreuung wird an den
bestehenden Kindergarten ein Ruheraum mit einer Größe von 20 m² angebaut. Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 45.000,- € werden im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der gem. Vorlage V 88/2009 „Stufenausbauplan der
Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr“ beschlossene Ausbau des Kindergartens um eine
weitere Gruppe wird zurückgestellt, bis Klarheit über den Bedarf besteht.
Begründung:
Gem. Vorlage V 88/2009 haben die städtischen Gremien den Ausbau der
Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 2013 beschlossen.
In Friesheim sahen diese Planungen vor, zwei Gruppen für die Betreuung von unter 3-Jährigen
einzurichten und dazu den vorhandenen Kindergarten entsprechend baulich zu erweitern. In den
Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind für diese
Maßnahme Ausgaben in Höhe von insgesamt 872.000,- € vorgesehen. Zuschüsse sind in Höhe
von 360.000,- € veranschlagt.
Das Landesjugendamt hatte bei der Abstimmung der Planung verlangt, die neue Gruppe über
einen Verbindungstrakt an den bestehenden Kindergarten anzubinden. Dadurch würden
erhebliche Eingriffe in den Bestand des Kindergartens erforderlich und würde sich die Maßnahme
nicht unwesentlich verteuern, wodurch sich die o.a. hohen Baukosten ergeben.
Wie in der Vorlage V 44/2012 ausgeführt, ist in Friesheim derzeit der Bedarf für eine zweite
Gruppe in der unter 3-Jährigen-Betreuung noch nicht gegeben. Daher wurde nach alternativen
Lösungsmöglichkeiten gesucht. Für die Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten in Friesheim
ist lediglich der Anbau eines Ruheraumes erforderlich. Diese Maßnahme soll jetzt kurzfristig
umgesetzt werden.
Stellt sich später heraus, dass Bedarf für eine weitere Gruppe gegeben ist, kann der bisher
geplante Anbau realisiert werden. Dabei sollte aber geprüft werden, ob auf den bisher vom
Landesjugendamt geforderten Verbindungstrakt verzichtet werden kann. Dadurch würden sich die
Kosten erheblich reduzieren. Alternativ wäre auch zu prüfen, dann eine zweigruppige Einrichtung
in den Räumen der Förderschule unterzubringen. Im Rahmen der Inklusion ist nicht
auszuschließen, dass diese Schule auf Dauer keinen Bestand hat. Es stellt sich dann die Frage,
wie das Gebäude künftig genutzt werden kann. Die Umnutzung eines Teilbereiches in eine
zweigruppige Kindertageseinrichtung ist in jedem Fall erheblich preiswerter, als der Anbau einer
Gruppe an den bestehenden Kindergarten.
(Dr. Rips)
-2-