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Beschlussvorlage (Kindergarten Friesheim - Ausbauprogramm für die Betreuung der Unter-3-Jährigen - Änderung der bisherigen Beschlussfassung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 06:23
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 83/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -51- / -82.1- Datum: 27.02.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 29.02.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 08.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: 29.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Kindergarten Friesheim - Ausbauprogramm für die Betreuung der Unter-3-Jährigen Änderung der bisherigen Beschlussfassung Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Umwandlung einer Regelgruppe in eine Gruppe für die U3-Betreuung wird an den bestehenden Kindergarten ein Ruheraum mit einer Größe von 20 m² angebaut. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 45.000,- € werden im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt. Der gem. Vorlage V 88/2009 „Stufenausbauplan der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr“ beschlossene Ausbau des Kindergartens um eine weitere Gruppe wird zurückgestellt, bis Klarheit über den Bedarf besteht. Begründung: Gem. Vorlage V 88/2009 haben die städtischen Gremien den Ausbau der Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 2013 beschlossen. In Friesheim sahen diese Planungen vor, zwei Gruppen für die Betreuung von unter 3-Jährigen einzurichten und dazu den vorhandenen Kindergarten entsprechend baulich zu erweitern. In den Wirtschaftsplänen 2011 und 2012 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind für diese Maßnahme Ausgaben in Höhe von insgesamt 872.000,- € vorgesehen. Zuschüsse sind in Höhe von 360.000,- € veranschlagt. Das Landesjugendamt hatte bei der Abstimmung der Planung verlangt, die neue Gruppe über einen Verbindungstrakt an den bestehenden Kindergarten anzubinden. Dadurch würden erhebliche Eingriffe in den Bestand des Kindergartens erforderlich und würde sich die Maßnahme nicht unwesentlich verteuern, wodurch sich die o.a. hohen Baukosten ergeben. Wie in der Vorlage V 44/2012 ausgeführt, ist in Friesheim derzeit der Bedarf für eine zweite Gruppe in der unter 3-Jährigen-Betreuung noch nicht gegeben. Daher wurde nach alternativen Lösungsmöglichkeiten gesucht. Für die Einrichtung einer U3-Gruppe im Kindergarten in Friesheim ist lediglich der Anbau eines Ruheraumes erforderlich. Diese Maßnahme soll jetzt kurzfristig umgesetzt werden. Stellt sich später heraus, dass Bedarf für eine weitere Gruppe gegeben ist, kann der bisher geplante Anbau realisiert werden. Dabei sollte aber geprüft werden, ob auf den bisher vom Landesjugendamt geforderten Verbindungstrakt verzichtet werden kann. Dadurch würden sich die Kosten erheblich reduzieren. Alternativ wäre auch zu prüfen, dann eine zweigruppige Einrichtung in den Räumen der Förderschule unterzubringen. Im Rahmen der Inklusion ist nicht auszuschließen, dass diese Schule auf Dauer keinen Bestand hat. Es stellt sich dann die Frage, wie das Gebäude künftig genutzt werden kann. Die Umnutzung eines Teilbereiches in eine zweigruppige Kindertageseinrichtung ist in jedem Fall erheblich preiswerter, als der Anbau einer Gruppe an den bestehenden Kindergarten. (Dr. Rips) -2-