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Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, E.-Liblar, Einkaufszentrum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, E.-Liblar, Einkaufszentrum) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, E.-Liblar, Einkaufszentrum)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 72/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 13.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: 29.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, E.-Liblar, Einkaufszentrum Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplans Nr. 101 A, E.-Liblar, Einkaufszentrum, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Planentwurfs durchzuführen. Der Planentwurf erhält die Bezeichnung: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101 A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum. Begründung: Die Stadtwerke Erftstadt planen den Neubau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) auf dem Gelände des Hallenbads Erftstadt im Einkaufszentrum Liblar (EKZ). Das BHKW wird das Hallenbad sowie weitere angeschlossene Verbraucher mit Wärme und Strom versorgen. Das BHKW steht im technischen Zusammenhang mit dem Hallenbad und der dort befindlichen Verteilerstation sowie der technischen Gebäudeausrüstung. Hier müssen aus technischen Gründen kurze Entfernungen zwischen Hallenbadaußenwand und BHKW gewählt werden. Der neue Standort (s. Anlageplan) berücksichtigt zudem die vorhandenen unterirdischen Versorgungsanlagen sowie die Straßen- Eigentums- und Grundstücksverhältnisse. Da ein alternativer Standort somit aus technischer Sicht nicht zur Verfügung steht, ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau an diesem Standort zu schaffen und den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 101 A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum, in einem vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch zu ändern. Die vereinfachte Änderung (s. Anlage) betrifft ein städtisches Grundstück, unmittelbar am Hallenbad angrenzend. Der Bebauungsplan setzt bisher für diesen Bereich Fläche für Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Hallenbad) fest; zudem befindet sich im Plangebiet ein im Bebauungsplan festgesetzter Einzelbaum, welcher durch die Planung entfallen muss. In der vereinfachten Änderung soll Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung Fernwärme) festgesetzt werden. Das BHKW wird mit einer Höhe von 3,80 m errichtet, wobei zwei Wärmespeicherkessel mit einer Höhe von jeweils 6,70 m sowie ein Schornstein mit einer Höhe von bisher ca. 20,00 m geplant sind. Im weiteren Verfahren soll vor dem Satzungsbeschluss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. (Dr. Rips) -2-