Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 72/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 22.02.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
29.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101A, E.-Liblar, Einkaufszentrum
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Vereinfachten Änderung gem. § 13
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, in der
zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplans Nr. 101 A, E.-Liblar, Einkaufszentrum, auf der
Grundlage des in der Anlage beigefügten Planentwurfs durchzuführen.
Der Planentwurf erhält die Bezeichnung: 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 101
A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum.
Begründung:
Die Stadtwerke Erftstadt planen den Neubau eines Blockheizkraftwerks (BHKW) auf dem Gelände
des Hallenbads Erftstadt im Einkaufszentrum Liblar (EKZ). Das BHKW wird das Hallenbad sowie
weitere angeschlossene Verbraucher mit Wärme und Strom versorgen.
Das BHKW steht im technischen Zusammenhang mit dem Hallenbad und der dort befindlichen
Verteilerstation sowie der technischen Gebäudeausrüstung. Hier müssen aus technischen
Gründen kurze Entfernungen zwischen Hallenbadaußenwand und BHKW gewählt werden.
Der neue Standort (s. Anlageplan) berücksichtigt zudem die vorhandenen unterirdischen
Versorgungsanlagen sowie die Straßen- Eigentums- und Grundstücksverhältnisse. Da ein
alternativer Standort somit aus technischer Sicht nicht zur Verfügung steht, ist beabsichtigt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau an diesem Standort zu schaffen und den
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 101 A, Erftstadt-Liblar, Einkaufszentrum, in einem
vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch zu ändern.
Die vereinfachte Änderung (s. Anlage) betrifft ein städtisches Grundstück, unmittelbar am
Hallenbad angrenzend. Der Bebauungsplan setzt bisher für diesen Bereich Fläche für
Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Hallenbad) fest; zudem befindet sich im Plangebiet ein im
Bebauungsplan festgesetzter Einzelbaum, welcher durch die Planung entfallen muss.
In der vereinfachten Änderung soll Fläche für Versorgungsanlagen (Zweckbestimmung
Fernwärme) festgesetzt werden. Das BHKW wird mit einer Höhe von 3,80 m errichtet, wobei zwei
Wärmespeicherkessel mit einer Höhe von jeweils 6,70 m sowie ein Schornstein mit einer Höhe
von bisher ca. 20,00 m geplant sind.
Im weiteren Verfahren soll vor dem Satzungsbeschluss die Öffentlichkeitsbeteiligung und die
Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
erfolgen.
(Dr. Rips)
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