Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 88/2012
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.02.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
13.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
29.02.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich,
Magdalenenweg
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Anlageplan gekennzeichneten Grundstücke in E.Lechenich, Kölner Ring, die planungsrechtlichen Schritte für ein Änderungsverfahren gem. § 13
Baugesetzbuch (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, E. - Lechenich,
Magdalenenweg) vorzubereiten.
Begründung:
Die Grundstückseigentümer der Grundstücke Kölner Ring 176, 178 und 180 sowie Agathastraße 8
beantragen (s. Anlage), die bisher als Gartenland genutzten hinteren Teile ihrer jeweils über 1000
m² großen Grundstücke als Baugrundstücke für Einfamilienhäuser umnutzen zu können. Eine
Erschließung könnte dabei über eine zu erstellende Stichstraße vom östlich an die Grundstücke
angrenzenden Wirtschaftsweg (Flurstück 258) sowie über eine Zufahrt von der Agathastraße aus
erfolgen. Städtebaulich ist dieses Vorhaben vertretbar, da auch der westlich angrenzende Bereich
in der Agathastraße in dieser Form bebaut ist. Zudem sind Nachverdichtungen im
Siedlungsbestand sinnvoll, da sie den Flächenverbrauch eindämmen und dadurch langfristig
günstigere Unterhaltskosten bestehender Infrastrukturen zu erwarten sind.
Im weiteren Verfahren wird dem Fachausschuss zur Beratung und Beschlussfassung ein mit den
Grundstückseigentümern und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange
abgestimmter Planentwurf vorgelegt.
(Dr. Rips)
-2-