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Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
01.03.12, 16:27
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg) Beschlussvorlage (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 88/2012 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.02.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 13.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: 29.02.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, Erftstadt-Lechenich, Magdalenenweg Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Anlageplan gekennzeichneten Grundstücke in E.Lechenich, Kölner Ring, die planungsrechtlichen Schritte für ein Änderungsverfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (3. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, E. - Lechenich, Magdalenenweg) vorzubereiten. Begründung: Die Grundstückseigentümer der Grundstücke Kölner Ring 176, 178 und 180 sowie Agathastraße 8 beantragen (s. Anlage), die bisher als Gartenland genutzten hinteren Teile ihrer jeweils über 1000 m² großen Grundstücke als Baugrundstücke für Einfamilienhäuser umnutzen zu können. Eine Erschließung könnte dabei über eine zu erstellende Stichstraße vom östlich an die Grundstücke angrenzenden Wirtschaftsweg (Flurstück 258) sowie über eine Zufahrt von der Agathastraße aus erfolgen. Städtebaulich ist dieses Vorhaben vertretbar, da auch der westlich angrenzende Bereich in der Agathastraße in dieser Form bebaut ist. Zudem sind Nachverdichtungen im Siedlungsbestand sinnvoll, da sie den Flächenverbrauch eindämmen und dadurch langfristig günstigere Unterhaltskosten bestehender Infrastrukturen zu erwarten sind. Im weiteren Verfahren wird dem Fachausschuss zur Beratung und Beschlussfassung ein mit den Grundstückseigentümern und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmter Planentwurf vorgelegt. (Dr. Rips) -2-