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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2011 - 31.12.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2011 - 31.12.2011)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 108/2012 Az.: 20 22-05 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 05.03.2012 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2011 - 31.12.2011 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.10.2011 – 31.12.2011 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 8 Ziff. 1 der Haushaltssatzung 2011 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. (Dr. Rips)