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Beschlussvorlage (1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 109/2012 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.03.2012 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 21.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: 06.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse: § 1 erhält folgende neue Fassung: §1 Einberufung des Rates (1) Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. Der Rat ist unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen. (2) Die Einladungen sind an die Stadtverordneten mindestens 12 Tage vor dem Sitzungsbeginn, den Absende- und Sitzungstag mitgerechnet, abzusenden. In besonders dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 5 Tage verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Ratsmitglieder. Die Übersendung der Einladung kann auf schriftlichen Antrag des Ratsmitgliedes auch in digitaler Form erfolgen. (3) In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beigefügt werden. Die Übersendung dieser Unterlagen richtet sich nach der jeweils durch das Ratsmitglied festgelegten Form der Übersendung gemäß Absatz 2. § 22 wird wie folgt ergänzt: § 22 Inkrafttreten Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse: tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Begründung: Die bereits von einigen Rats- und Ausschussmitgliedern beantragte Übersendung der Einladungen und Sitzungsunterlagen in ausschließlich digitaler Form erfordert die Anpassung der Geschäftsordnung. (Dr. Rips) -2-