Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
32 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 109/2012
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.03.2012
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
21.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
06.03.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner
Ausschüsse
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt
Erftstadt und seiner Ausschüsse:
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
§1
Einberufung des Rates
(1)
Der Bürgermeister beruft den Rat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. Der Rat ist
unverzüglich einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine
Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände dies verlangen.
(2)
Die Einladungen sind an die Stadtverordneten mindestens 12 Tage vor dem Sitzungsbeginn, den Absende- und Sitzungstag mitgerechnet, abzusenden. In besonders
dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 5 Tage verkürzt werden.
Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung an alle Ratsmitglieder. Die
Übersendung der Einladung kann auf schriftlichen Antrag des Ratsmitgliedes auch in
digitaler Form erfolgen.
(3)
In der Einladung sind Zeit, Ort und Tagesordnung anzugeben. Ihr können schriftliche
Erläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beigefügt werden. Die
Übersendung dieser Unterlagen richtet sich nach der jeweils durch das Ratsmitglied
festgelegten Form der Übersendung gemäß Absatz 2.
§ 22 wird wie folgt ergänzt:
§ 22
Inkrafttreten
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates des Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse:
tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Begründung:
Die bereits von einigen Rats- und Ausschussmitgliedern beantragte Übersendung der Einladungen und Sitzungsunterlagen in ausschließlich digitaler Form erfordert die Anpassung der
Geschäftsordnung.
(Dr. Rips)
-2-