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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 111/2012 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 05.03.2012 Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 20.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: Datum Freigabe -100- Bemerkungen Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis. Begründung: Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlung bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar. Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich waren aufgrund der aktuellen Haushaltssituation grundsätzlich untersagt mit Ausnahme von Aufwendungen, deren Finanzierung durch Fördermittel gesichert war und bei Nichtinanspruchnahme dieser Fördermittel sogar eine – ggfls. teilweise – Erstattung dieser Zuweisungen / Zuschüsse zur Folge gehabt hätte. Anträge auf Ermächtigungsübertragungen im investiven Bereich liegen keine vor. Die übertragenen Ermächtigungen sind in der Anlage im Einzelnen aufgelistet. (Dr. Rips) -2-