Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
91 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
22.03.12, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 111/2012
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 05.03.2012
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
20.03.2012
vorberatend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO mit den
sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan zur Kenntnis.
Begründung:
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Sind Erträge oder Einzahlungen auf Grund rechtlicher Verpflichtungen zweckgebunden, bleiben
die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung von Aufwendungen bis zur Erfüllung des
Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlung bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich waren aufgrund der aktuellen
Haushaltssituation grundsätzlich untersagt mit Ausnahme von Aufwendungen, deren Finanzierung
durch Fördermittel gesichert war und bei Nichtinanspruchnahme dieser Fördermittel sogar eine –
ggfls. teilweise – Erstattung dieser Zuweisungen / Zuschüsse zur Folge gehabt hätte.
Anträge auf Ermächtigungsübertragungen im investiven Bereich liegen keine vor.
Die übertragenen Ermächtigungen sind in der Anlage im Einzelnen aufgelistet.
(Dr. Rips)
-2-