Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
27.03.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 42/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2012
gez. Wirtz
26.03.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
22.03.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
22.03.2012
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung
22.03.2012
beschließend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus
und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Antrag der SPD Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der Vorschlag, auf das Parkdeck zu verzichten, entspricht dem von der Verwaltung
vorgeschlagenen Konzept B (Parkplatz östlich des Bahnhofs) und dem Maßnahmenkatalog (s.V
6/2012; Bahnhof Erftstadt).
Der Anregung, den Parkplatz so zu konzipieren, dass später eine aufgeständerte Parkdeckebene
errichtet werden kann, ohne das der ausgebaute Parkplatz kostenaufwendig neu gestalten werden
muss, ist grundsätzlich, z. B. in Form einer Pfahlgründung, möglich. Ob eine Pfahlgründung oder
ein anderes Verfahren kostenverträglich erfolgen kann, hängt im Wesentlichen von den
Bodenverhältnissen ab.
Zu 2:
Die Maßnahme entspricht nicht dem vorgeschlagen Maßnahmenkatalog (V 6/2012). Der Ausbau
des gepflasterten Streckenabschnittes (Straßenabschnitt zwischen dem Bahnhof und dem
Einmündungsbereich des Grubenwegs in die Bahnhofsstraße) ist bisher im Zuge der K 45n
vorgesehen. Die Erstellung dieses Straßenabschnittes würde - grob kalkuliert - ca. 300.000 Euro
kosten und wäre alleine durch die Stadt zu finanzieren. Aufgrund dieser Sachlage sollte der
Ausbau der gepflasterten Zufahrt vorerst zurückgestellt werden.
Zu 3:
Auf dem Eckgrundstück (Bahnhofstraße / Schlunkweg / „Am Tunnel“) können ca. 100 Stellplätze
geschaffen werden. Die Errichtung eines provisorischen Parkplatzes auf diesem Grundstück ist
grundsätzlich machbar und würde ca. 140.000 Euro kosten. Aus städtebaulicher Sicht ist zur
Abrundung der derzeitigen diffusen Ortsrandbebauung und im Sinne einer städtebaulichen
Nachverdichtung langfristig jedoch eine Bebauung anzustreben. Der Bebauungsplan sollte
deshalb eine Festsetzung enthalten, die sowohl eine Parkplatznutzung als auch eine Bebauung
ermöglicht.
Zu 4:
Der Vorschlag entspricht dem o.a. Parkplatzkonzept B bzw. dem entsprechenden
Maßnahmenkatalog.
In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Stadt Erftstadt in Kürze eine
Entscheidung über die Verlängerung der Personenunterführung am Bahnhof treffen muss. Die
Verlängerung der Unterführung auf die östliche Seite des Bahnhofs ist Grundvoraussetzung für
die fußläufige Erschließung des Parkplatzes östlich des Bahnhofs. Zudem ist es hinsichtlich der
Planung und bahninternen Genehmigungsverfahren sowie der Umsetzung wesentlich
kostengünstiger, die Zuwegung bzw. Zufahrt unmittelbar mit den anstehenden Baumaßnahmen
der Bahn (2014) zu planen und zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auf die weiteren
Ausführungen in der Anlage zu V 6/2912 verwiesen.
Zu 5:
Der Vorschlag entspricht beiden städtebaulichen Konzepten (A und B).
Zu 6:
Auf den Standort bzw. die Festsetzung einer Baufläche im Bebauungsplan sollte nicht verzichtet
werden. Diese Bebauung bildet mit dem Fahrradparkhaus und dem Infrastrukturgebäude ein
bauliches Entree. Zielsetzung dieser Bebauung ist es, den Bahnhof in die bestehende Ortslage
von Liblar einzubinden und ihm einen entsprechend „städtischen Charakter“ zu verleihen. Des
Weiteren kann mit einer Bebauung die soziale Kontrolle gestärkt werden. Hierbei stehen das
Sicherheitsgefühl der Fahrgäste sowie die Vorbeugung von Vandalismus und Einbrüchen im
Fordergrund.
Aus den o.g. Gründen sollte - unabhängig vom derzeitigen Bedarf - im Bebauungsplan eine
Baufläche festgesetzt werden; damit wird – auch mittel- bis langfristig - planungsrechtlich eine
bauliche Nutzung gesichert.
Zu 7:
Der Ausbau des Bahnhofs ist in der Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) enthalten. Die MOF 2 ist
eine Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland, dem Land NRW und der
Bahn (DB Station und Service), welche den Ausbau des Bahnhofes für 2014 vorsieht. Darüber
hinaus ist die DB Station und Service aus Sicherheitsgründen gezwungen, bis 2014 / 2015 den
Bahnhof auszubauen bzw. die Personenunterführung zu erstellen, da zu diesem Zeitpunkt die
Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks vorgesehen ist. Vertraglich sind demzufolge nur
ergänzende bauliche Maßnahmen beim Bahnhofsumbau, wie z.B. der verbesserte Wetterschutz,
die Verbreiterung der Personenunterführung sowie - zur Erschließung des Parkplatzes östlich
des Bahnhofes - die erforderliche Verlängerung der Personenunterführung und die PKWUnterführungen im Bereich Schlunkweg zu sichern.
Zu 8:
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Konzepte sind so ausgelegt, dass die K 45n
unabhängig von der Planungen der Stadt und der Bahn umgesetzt werden kann. Das
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Abstimmungsverfahren zwischen der Bahn und dem Kreis, insbesondere im Bezug auf die Lage
der Kreisstraße vor dem Bahnhof und des Hausbahnsteiges sind soweit fortgeschritten, dass alle
Planungen - auch die der Stadt - zeitlich unabhängig voneinander realisiert werden können.
Zu 9:
Der Antrag zur Zulassung paralleler Busverkehre liegt der REVG mit der Bitte um Prüfung vor.
Vom Ergebnis werde ich den zuständigen Fachausschuss umgehend unterrichten. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, das aus Sicht des ÖPNV die Einrichtung der gewünschten Parallelverkehre
umstritten ist und die damit entstehenden Mehrkosten zu 100% von der Stadt Erftstadt zu tragen
sind, jedoch keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten sind.
(Dr. Rips)
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