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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
27.03.12, 06:24
Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes) Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes) Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 42/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.02.2012 gez. Wirtz 26.03.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 22.03.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 22.03.2012 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung 22.03.2012 beschließend Rat 27.03.2012 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofes und des Bahnhofumfeldes Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zum Antrag der SPD Fraktion wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1: Der Vorschlag, auf das Parkdeck zu verzichten, entspricht dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzept B (Parkplatz östlich des Bahnhofs) und dem Maßnahmenkatalog (s.V 6/2012; Bahnhof Erftstadt). Der Anregung, den Parkplatz so zu konzipieren, dass später eine aufgeständerte Parkdeckebene errichtet werden kann, ohne das der ausgebaute Parkplatz kostenaufwendig neu gestalten werden muss, ist grundsätzlich, z. B. in Form einer Pfahlgründung, möglich. Ob eine Pfahlgründung oder ein anderes Verfahren kostenverträglich erfolgen kann, hängt im Wesentlichen von den Bodenverhältnissen ab. Zu 2: Die Maßnahme entspricht nicht dem vorgeschlagen Maßnahmenkatalog (V 6/2012). Der Ausbau des gepflasterten Streckenabschnittes (Straßenabschnitt zwischen dem Bahnhof und dem Einmündungsbereich des Grubenwegs in die Bahnhofsstraße) ist bisher im Zuge der K 45n vorgesehen. Die Erstellung dieses Straßenabschnittes würde - grob kalkuliert - ca. 300.000 Euro kosten und wäre alleine durch die Stadt zu finanzieren. Aufgrund dieser Sachlage sollte der Ausbau der gepflasterten Zufahrt vorerst zurückgestellt werden. Zu 3: Auf dem Eckgrundstück (Bahnhofstraße / Schlunkweg / „Am Tunnel“) können ca. 100 Stellplätze geschaffen werden. Die Errichtung eines provisorischen Parkplatzes auf diesem Grundstück ist grundsätzlich machbar und würde ca. 140.000 Euro kosten. Aus städtebaulicher Sicht ist zur Abrundung der derzeitigen diffusen Ortsrandbebauung und im Sinne einer städtebaulichen Nachverdichtung langfristig jedoch eine Bebauung anzustreben. Der Bebauungsplan sollte deshalb eine Festsetzung enthalten, die sowohl eine Parkplatznutzung als auch eine Bebauung ermöglicht. Zu 4: Der Vorschlag entspricht dem o.a. Parkplatzkonzept B bzw. dem entsprechenden Maßnahmenkatalog. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Stadt Erftstadt in Kürze eine Entscheidung über die Verlängerung der Personenunterführung am Bahnhof treffen muss. Die Verlängerung der Unterführung auf die östliche Seite des Bahnhofs ist Grundvoraussetzung für die fußläufige Erschließung des Parkplatzes östlich des Bahnhofs. Zudem ist es hinsichtlich der Planung und bahninternen Genehmigungsverfahren sowie der Umsetzung wesentlich kostengünstiger, die Zuwegung bzw. Zufahrt unmittelbar mit den anstehenden Baumaßnahmen der Bahn (2014) zu planen und zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird auf die weiteren Ausführungen in der Anlage zu V 6/2912 verwiesen. Zu 5: Der Vorschlag entspricht beiden städtebaulichen Konzepten (A und B). Zu 6: Auf den Standort bzw. die Festsetzung einer Baufläche im Bebauungsplan sollte nicht verzichtet werden. Diese Bebauung bildet mit dem Fahrradparkhaus und dem Infrastrukturgebäude ein bauliches Entree. Zielsetzung dieser Bebauung ist es, den Bahnhof in die bestehende Ortslage von Liblar einzubinden und ihm einen entsprechend „städtischen Charakter“ zu verleihen. Des Weiteren kann mit einer Bebauung die soziale Kontrolle gestärkt werden. Hierbei stehen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste sowie die Vorbeugung von Vandalismus und Einbrüchen im Fordergrund. Aus den o.g. Gründen sollte - unabhängig vom derzeitigen Bedarf - im Bebauungsplan eine Baufläche festgesetzt werden; damit wird – auch mittel- bis langfristig - planungsrechtlich eine bauliche Nutzung gesichert. Zu 7: Der Ausbau des Bahnhofs ist in der Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2) enthalten. Die MOF 2 ist eine Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland, dem Land NRW und der Bahn (DB Station und Service), welche den Ausbau des Bahnhofes für 2014 vorsieht. Darüber hinaus ist die DB Station und Service aus Sicherheitsgründen gezwungen, bis 2014 / 2015 den Bahnhof auszubauen bzw. die Personenunterführung zu erstellen, da zu diesem Zeitpunkt die Inbetriebnahme des elektronischen Stellwerks vorgesehen ist. Vertraglich sind demzufolge nur ergänzende bauliche Maßnahmen beim Bahnhofsumbau, wie z.B. der verbesserte Wetterschutz, die Verbreiterung der Personenunterführung sowie - zur Erschließung des Parkplatzes östlich des Bahnhofes - die erforderliche Verlängerung der Personenunterführung und die PKWUnterführungen im Bereich Schlunkweg zu sichern. Zu 8: Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Konzepte sind so ausgelegt, dass die K 45n unabhängig von der Planungen der Stadt und der Bahn umgesetzt werden kann. Das -2- Abstimmungsverfahren zwischen der Bahn und dem Kreis, insbesondere im Bezug auf die Lage der Kreisstraße vor dem Bahnhof und des Hausbahnsteiges sind soweit fortgeschritten, dass alle Planungen - auch die der Stadt - zeitlich unabhängig voneinander realisiert werden können. Zu 9: Der Antrag zur Zulassung paralleler Busverkehre liegt der REVG mit der Bitte um Prüfung vor. Vom Ergebnis werde ich den zuständigen Fachausschuss umgehend unterrichten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, das aus Sicht des ÖPNV die Einrichtung der gewünschten Parallelverkehre umstritten ist und die damit entstehenden Mehrkosten zu 100% von der Stadt Erftstadt zu tragen sind, jedoch keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten sind. (Dr. Rips) -3-