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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
20.03.12, 06:26
Aktualisiert
27.03.12, 06:24
Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage zum Antrag 42/2012 15.03.2012 Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus und der Erneuerung des Bahnhofs und des Bahnhofsumfeldes Die Planungen im ÖPNV sind im Grundsatz darauf ausgerichtet, den Bus auf möglichst direktem Weg an den leistungsfähigen schienengebundenen Verkehr heran zu führen und die Fahrgäste dann mit dem Zug in die Ballenzentren zu befördern. Der Antrag widerspricht im Grundsatz diesen Prinzipien. Es gestaltet sich schwierig, die benötigten Kapazitäten im Busverkehr zur Verfügung zu stellen. Zwischenzeitlich liegt mir die Einschätzung der REVG zur Einrichtung der geforderten Parallelverkehre vor. Die REVG benötigt weitere Angaben hinsichtlich der mit dem Antrag verfolgten Ziele, um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können. Folgende Punkte werden genannt: - Wie attraktiv sind die Fahrzeiten zu den benachbarten Bahnhöfen? Wie groß ist das Fahrgast-Potential? Sind Fahrgeldeinnahmen zu erwarten und welche Wirtschaftlichkeit ergibt sich daraus? Sind es Orts- oder Regionalbusleistungen? Welche Kommune trägt die entstehenden Kosten? Die Klärung dieser Punkte bedarf einer umfassenden Prüfung. Der Antrag sollte daher in die Beratungen zur Überarbeitung des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises (NVP) einfließen. Die Fortschreibung des NVP ist für Dezember 2013 vorgesehen. Die REVG regt kurzfristig die Prüfung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen an: - - Ausweitung von bestehenden Fahrten der Linie 955 ab Bahnhof Erftstadt, derzeit beginnen einige Fahrten morgens erst ab Brüggen, zum Bahnhof Horrem. Die Fahrtzeit vom Bahnhof Erftstadt bis Horrem beträgt 32 Minuten. Eine Anbindung durch die Linie 990, Lechenich – Brühl-Mitte, an den Bahnhof Brühl ist nicht ohne weiteres möglich, da die Linie 990 nicht mehr zum Bahnhof fährt. Sie wurde ja im Jahr 2011 in Brühl-Mitte geteilt. Die vorhandenen Fahrten der Linie 990 zu verdichten wäre denkbar. Die beschriebenen Lösungen verursachen erhebliche Kosten, die von der Stadt Erftstadt zu tragen wären. Die REVG geht von einem Betrag von ca. 150.000 € pro Jahr aus, je nach Ausprägung auch mehr. Nach Einschätzung der REVG sollten keine dauerhaften Leistungen installiert werden, die nur bei einem Ausfall von Zügen oder bei Verspätungen genutzt werden. In der Hauptverkehrszeit stehen am Bahnhof Erftstadt zahlreiche Busse zur Verfügung. Der REVG liegen keine Informationen vor, dass diese Fahrzeuge bei Ausfall eines Zuges überfüllt sind. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass über die bestehenden Mobilitätsgarantien NRW die Kosten für eine durchgeführte Taxifahrt von bis zu 20 € erstattet werden. Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine andere Fahrtmöglichkeit mit Verbundverkehrsmitteln zum Fahrtziel besteht. (Dr. Rips)