Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
20.03.12, 06:26
Aktualisiert
27.03.12, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum Antrag 42/2012
15.03.2012
Antrag bzgl. Umsetzung von machbaren Maßnahmen bei der Planung des Umbaus
und der Erneuerung des Bahnhofs und des Bahnhofsumfeldes
Die Planungen im ÖPNV sind im Grundsatz darauf ausgerichtet, den Bus auf möglichst
direktem Weg an den leistungsfähigen schienengebundenen Verkehr heran zu führen und
die Fahrgäste dann mit dem Zug in die Ballenzentren zu befördern. Der Antrag widerspricht
im Grundsatz diesen Prinzipien. Es gestaltet sich schwierig, die benötigten Kapazitäten im
Busverkehr zur Verfügung zu stellen.
Zwischenzeitlich liegt mir die Einschätzung der REVG zur Einrichtung der geforderten
Parallelverkehre vor. Die REVG benötigt weitere Angaben hinsichtlich der mit dem Antrag
verfolgten Ziele, um eine qualifizierte Stellungnahme abgeben zu können. Folgende Punkte
werden genannt:
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Wie attraktiv sind die Fahrzeiten zu den benachbarten Bahnhöfen?
Wie groß ist das Fahrgast-Potential?
Sind Fahrgeldeinnahmen zu erwarten und welche Wirtschaftlichkeit ergibt sich
daraus?
Sind es Orts- oder Regionalbusleistungen?
Welche Kommune trägt die entstehenden Kosten?
Die Klärung dieser Punkte bedarf einer umfassenden Prüfung. Der Antrag sollte daher in die
Beratungen zur Überarbeitung des Nahverkehrsplans des Rhein-Erft-Kreises (NVP)
einfließen. Die Fortschreibung des NVP ist für Dezember 2013 vorgesehen.
Die REVG regt kurzfristig die Prüfung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen an:
-
-
Ausweitung von bestehenden Fahrten der Linie 955 ab Bahnhof Erftstadt, derzeit
beginnen einige Fahrten morgens erst ab Brüggen, zum Bahnhof Horrem. Die
Fahrtzeit vom Bahnhof Erftstadt bis Horrem beträgt 32 Minuten.
Eine Anbindung durch die Linie 990, Lechenich – Brühl-Mitte, an den Bahnhof Brühl
ist nicht ohne weiteres möglich, da die Linie 990 nicht mehr zum Bahnhof fährt. Sie
wurde ja im Jahr 2011 in Brühl-Mitte geteilt. Die vorhandenen Fahrten der Linie 990
zu verdichten wäre denkbar.
Die beschriebenen Lösungen verursachen erhebliche Kosten, die von der Stadt Erftstadt zu
tragen wären. Die REVG geht von einem Betrag von ca. 150.000 € pro Jahr aus, je nach
Ausprägung auch mehr.
Nach Einschätzung der REVG sollten keine dauerhaften Leistungen installiert werden, die
nur bei einem Ausfall von Zügen oder bei Verspätungen genutzt werden. In der
Hauptverkehrszeit stehen am Bahnhof Erftstadt zahlreiche Busse zur Verfügung. Der REVG
liegen keine Informationen vor, dass diese Fahrzeuge bei Ausfall eines Zuges überfüllt sind.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass über die bestehenden Mobilitätsgarantien NRW
die Kosten für eine durchgeführte Taxifahrt von bis zu 20 € erstattet werden. Die
Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten an der
Einstiegshaltestelle
in
Kraft,
sofern
keine
andere
Fahrtmöglichkeit
mit
Verbundverkehrsmitteln zum Fahrtziel besteht.
(Dr. Rips)