Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
28.03.12, 06:24
Aktualisiert
12.04.12, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 118/2012
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.03.2012
gez. Wirtz
12.04.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
22.03.2012
beschließend
Rat
27.03.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Auswirkung der Tieflage der Osttangente auf den weiteren Ausbau des
Bahnhofumfeldes
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sind die Planungen der drei Planungsträger (DB, Rhein-Erft-Kreis und Stadt)
voneinander unabhängig realisierbar.
Städtebaulich beurteilt bedeutet die K 45n in Tieflage jedoch eine Zäsur im Bereich des
Bahnhofsvorplatzes; die Gestaltungsmöglichkeiten sind dadurch eingeschränkt.
In der Flächenbilanz wirkt sich die K 45n ohne Tieflage gegenüber einer K 45n in Tieflage insoweit
aus, als die für die Tieflage notwendigen Stützmauern (6,00m) entfallen. Eine K 45 ohne Tieflage
erfordert Fußgängerquerungshilfen (Mittelinsel etc.), evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
sowie weitere verkehrstechnische Maßnahmen (Trennung der Fahrbahn, z.B. durch Grünflächen,
vom Bahnhofsvorplatz, separate Busspur etc.), sodass der Flächengewinn – gegenüber einer K
45n in Tieflage – insgesamt sich nur geringfügig auswirkt.
Ein genereller Verzicht auf die K 45 wird jedoch in der Flächenbilanz mind. 10,00m (u.a. Wegfall
der Stützmauern und der separaten Busspur) im Bereich des Bahnhofvorplatzes erbringen.
Durch die K 45n entfallen insgesamt zudem ca. 105 Parkplätze.
(Dr. Rips)