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Beschlussvorlage (Errichtung eines kleinen Indemannes)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
09.06.15, 18:05
Aktualisiert
09.06.15, 18:05
Beschlussvorlage (Errichtung eines kleinen Indemannes) Beschlussvorlage (Errichtung eines kleinen Indemannes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.06.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-109/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines kleinen Indemannes Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 21.11.2014 hat die Entwicklungsgesellschaft indeland mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes in Langerwehe zu einem qualitätsvollen Eingangstor ins indeland nachhaltig zu unterstützen. Da in diesem Zusammenhang der Umfeldgestaltung eine besondere Rolle zukommt, hatte die indeland GmbH die RWE Power AG darüber informiert, dass die Aufwertung des Standortes durch Platzierung eines kleinen Indemanns für zweckmäßig gehalten wird. Die Installation war ursprünglich für die erste Jahreshälfte 2015 geplant. Das Schreiben der Entwicklungsgesellschaft indeland ist als Anlage beigefügt. Die zunächst angedachte Verlagerung des kleinen Indemanns vom Gelände der Landesgartenschau in Zülpich nach Langerwehe musste zwischenzeitlich verworfen werden. Aus diesem Grunde hat die RWE Power AG durch die Ausbildungswerkstatt einen neuen kleinen Indemann bauen lassen. Als Standort kommt nach Prüfung der gemeindlichen Flächen im Umfeld des Bahnhofes nur die Grünfläche zwischen neu angelegtem P&R-Parkplatz und Fußgängerunterführung Poststraße/Bahnhofstraße in Frage. Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt. Die Fläche ist bereits im Zuge des Ausbaus Bahnhofsvorplatz von Kampfmitteln geräumt worden. RWE hat zwischenzeitlich Bodenuntersuchungen vorgenommen, um die Statik für die noch zu erstellende Bodenplatte berechnen zu lassen. Die Fundamente und die Bodenplatte werden durch RWE erstellt. Die Gemeinde muss lediglich die Baugrube ausheben und die Fläche unterhalb des Indemanns pflastern. Eine Baugenehmigung ist nach Auskunft des Bauordnungsamtes des Kreises Düren für die Errichtung des kleinen Indemanns auf der Fläche nicht erforderlich. Die RWE Power AG hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die Errichtung der Fundamente und anschließende Installation des Indemanns bis August 2015 abgeschlossen werden können. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-109/2015 Seite - 2 - Die Aushub- und Pflasterarbeiten können durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden. Weitergehende Kosten entstehen der Gemeinde nicht. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten stimmt der angebotenen Errichtung eines kleinen Indemanns auf der Grünfläche zwischen neu angelegtem P & RParkplatz am Bahnhof und Fußgängerunterführung Poststraße/Bahnhofstraße zu. Der Bürgermeister (Göbbels)